verschmutzte öffentliche Straße

Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Feb 2000

Hallo Leute,

ich hoffe, mir kann einer von Euch helfen.

Hier erst einmal eine kurze Beschreibung der Situation:

Ich fahre regelmäßig auf dem Weg zur Arbeit über eine Landstraße, die durch zwei Anlieger - einen Steinbruch und ein Gartenbau-Unternehmen ständig verschmutzt ist.

Durch den Schlamm sind keine Fahrbahnmarkierungen zu erkennen und es besteht erhöhte Rutschgefahr. Durch Schilder "Achtung verschmutzte Fahrbahn" ist das Tempo auf 70 km begrenzt, die könnte man aber ohnehin nicht fahren.

Der Steinbruch hat eine Auflage, alle 2 Stunden die Straße zu säubern, kommt ihr aber nicht nach.

Das zuständige Ordnungsamt mahnt angeblich regelmäßig - jedoch ohne sichtbaren Erfolg.

Die Polizei hat sich geweigert, eine Anzeige entgegenzunehmen.

Nun also meine Frage:

Welche Chance habe ich, rechtliche Schritte zu unternehmen?

Kann ich Anzeige wegen Verkehrsgefährdung erstatten?

Kann ich evtl. eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten, da mein Auto regelmäßig aussieht, als hätte ich an einer Ralley teilgenommen - und dies dem Lack sicher sehr schadet?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Guido

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: verschmutzte öffentliche Straße

    Nach der StVO ist es verboten, die Straße zu verschmutzen. Wer es trotzdem tut, muß natürlich für die Reinigung sorgen, erst recht, wenn eine Gefährdung besteht. Wenn die zuständigen Ämter dennoch nichts unternehmen, kannst Du ja mal bei der vorgesetzten Behörde anfragen.

  2. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: verschmutzte öffentliche Straße

    kleiner Tip. Wenn die Polizei keine Lust hat eine Anzeige entgegenzunehmen, obwohl sie dazu immer verpflichtet ist, dann schicke doch ein Brieferl an die Staatsanwaltschaft.
    Du kannst auch ein Foto machen, wenn es besonders schlimm ist (5 Minuten eher aus dem Bett fallen!) und an die Presse geben. Als Drittes geht noch eine Reklamation beim Landratsamt, denn das ist die untere Straßenbehörde, die einschreiten muß. Falls auch dies nichts hilft, dann halt eine strip-Veranstaltung mit RTL II, VOX oder einem sonst. Privatsender. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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