Hallo Elisabeth,
Also wenn ich richtig verstehe ist mein Sohn, inzwischen
grossjaehrig, automatisch Oesterreicher und muss nur um einen
Staastbuergerschaftsnachweis ansuchen und kann damit einen
oesterr Pass erhalten. Er wurde uebrigens in Kanada geboren
u.
hat kanadische Staatsangehoerigkeit durch Geburt.
Genau. jedenfalls, wenn das österreichische Recht in diesem Punkt so gestrickt ist, wie das deutsche Recht, und wenn Dein Sohn für seine kanadische SA keinen extra Antrag stellen musste, dann ist das so richtig.
Jetzt habe ich noch eine Frage. Da mein Ehegatte
(schreckliches Wort) seine oesterr. Staatsbuergerschaft behilt
bin ich also, obwohl ich meine eigene Staatsangehoerigkeit
verlor durch Annahme der austral., weiterhin berechtigt zur
oesterreichischen?
Nein, nicht dass ich wüsste. Mit Heirat ist es so: es gibt Länder (ich glaube, der Iran gehört z.B. dazu), die verleihen einer Frau, die hineinheiratet, automatisch die Staatsangehörigkeit. Wenn ich also einen Iraner heiraten würde, dann wäre ich damit automatisch Iranerin - ohne dies zu beantragen, vielleicht sogar, ohne es zu wollen. Dafür würde Deutschland mir die deutsche SA natürlich nicht aberkennen (schließlich kann ich ja nichts dafür), sondern akzeptieren, dass ich dann halt 2 Staatsbürgerschaften besitze.
Wenn ich aber z.B. einen Österreicher oder Franzosen heiraten, dann werde ich damit ja nicht automatisch Österreicherin oder Französin, sondern nur auf Antrag. Und wenn ich dann die SA meines Mannes beantrage, dann müsste ich die deutsche dafür aufgeben (oder doch zumindest einen Beibehaltungsantrag stellen, der abgelehnt werden kann).
Wie gesagt, ich weiß nicht, ob es in Österreich genauso ist, aber das ist die innere Logik. Nur dadurch, dass Dein mann Österreicher ist, ändert sich für Dich gar nichts.
Mit vielen Grüßen, stefanie