Knöllchen Zustellung

Hallo Experten,

Gestern habe ich ein Knölchen bekommen wegen parkens auf den Bürgersteig.
Dort war aber ein Schild, das mit 2 Rädern parken auf dem Bürgersteig erlaubte .
Zuerst habe ich das Knölchen nicht gesehen, das muss wohl sehr niedrig am Scheibenwischerbeifahrerseite befästigt gewesen sein.
Erst als ich meine Scheiben reinigen wollte flog der Zettel weg und ich musste anhalten um ihn zu bekommen.

Meine Frage, kann das Knölchen irgendwie angebracht werden?
oder gibt es Vorschriften wann es ordnungsgemäss zugestellt ist?

Vielen Dank an alle dir mir helfen!

Grüsse Ingo

Hallo Experten,

Gestern habe ich ein Knölchen bekommen wegen parkens auf den
Bürgersteig.
Dort war aber ein Schild, das mit 2 Rädern parken auf dem
Bürgersteig erlaubte .

Dann kannst Du später Widerspruch einlegen.

Meine Frage, kann das Knölchen irgendwie angebracht werden?
oder gibt es Vorschriften wann es ordnungsgemäss zugestellt
ist?

Der Zettel an der Scheibe ist nur ein Hinweiszettel ohne rechtliche Wirkung, er muss überhaupt nicht angebracht werden - ist z.B. bei Geschwindigkeitskontrollen auch schwer möglich :wink:.

Wichtig ist alles was Du mit der Post bekommst.

M.

Hallo Ingo,

wenn Du ordnungsgemäß geparkt hast, dann gibt es noch andere Möglichkeiten, wie Du zu der Benachrichtigung für ein Knöllchen gekommen sein könntest…

Nachdem Du gesagt hast, Du hast es erst gar nicht bemerkt…wer sagt Dir denn, daß Du es nicht woanders her hattest und es ist Dir nur nicht aufgefallen?

Vielleicht hat sich auch nur jemand einen Scherz erlaubt und hat Dir seine…oder irgendeine Benachr. an die Scheibe gesteckt.

Grundsätzlich muß aber nicht mal ein Zettel am Auto angebracht werden, ist nur, damit Du Dich mehr drauf freuen kannst :smile:

Bin mal gespannt Ob Du tatsächlich ein K. kriegst und wenn ja, wo Du da geparkt hast. Erzählst Du’s dann?

Gruß Maja

Hallo Ingo,

Meine Frage, kann das Knölchen irgendwie angebracht werden?
oder gibt es Vorschriften wann es ordnungsgemäss zugestellt
ist?

  1. ein Knöllchen muss nicht am Auto angebracht werden. Wenn du darauf nicht reagierst, wirst du nochmals schriftlich gebührenpflichtig verwarnt.
  2. ein Knöllchen (Gebührenpflichtige Verwarnung) wird nicht zugestellt sondern mit normaler Post verschickt, wenn der Betroffene nicht vor Ort verwarnt worden ist - damit ist die persönliche Verwarnung („Sind sie mit… einverstanden?“) gemeint.

Du kannst dich jetzt sofort erkundigen und dann entscheiden, ob du die Verwarnung akzeptierst oder auf das Schreiben warten

Gruß
HaWeThie

Hallo,
neenee, da steht mein Nummernschild und Uhrzeit und Strasse drauf!
ich hätte auf dem Bürgersteig geparkt, obwohl dort ein Schild steht, dass ich mit 2 Rädern dort parken darf.
Keine Ahnung ob ich 2 cm zu weit rechts war! Dadurch, dass ich das Knöllchen erst später gesehen habe (war an der Fahrerseite sehr tief unterm Scheiben wischer)hatte ich auch keine Möglichkeit die Parkposition nochmal zu prüfen.

Hi,

was ist eigentlich, wenn

  • einem das Knöllchen vom Scheibenwischer fliegt oder geklaut wird und
  • der Brief mit der schriftlichen Verwarnung verlorengeht?

Hat man dann einfach Pech, d.h. muß man dann damit leben, daß man Unsummen für 15 Minuten Parkuhr-Überziehen zahlt?

Nur so aus Interesse!

ciao,
erik

Hi,

Auch Forelle - äh Hai

was ist eigentlich, wenn

  • einem das Knöllchen vom Scheibenwischer fliegt oder geklaut
    wird

Dann kommt der Brief der zuständigen Stelle.

und

  • der Brief mit der schriftlichen Verwarnung verlorengeht?

Das ist dein Risiko.
Dann kommt nämlich ein Bußgeldbescheid. Der setzt sich zusammen aus der Geldbuße (Höhe wie Verwarnungsgeld) plus Gebühren plus Auslagen (Der wird nämlich förmlich zugestellt)

Hat man dann einfach Pech, d.h. muß man dann damit leben, daß
man Unsummen für 15 Minuten Parkuhr-Überziehen zahlt?

Tja, so isses.
OFF: Sieh’s sportlich: 20mal falsch parken und einmal erwischt werden - kein schlechter Schnitt :wink:

Nur so aus Interesse!

Mach ich doch gerne

Gruß
HaWeThie

ciao,
erik

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