Unterhalt bei Studienabbruch

Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Feb 2000

Hallo, Ihr Lieben,

Ich trage mich seit längerem mit dem Gedanken, mein Studium abzubrechen...
Was mich bisher immer gebremst hat ist, dass ich nicht weiß, ob ich dann noch Unterhalt von meinen Eltern bekomme (va. von meinem Vater -> Eltern geschieden).
Ist es wirklich so, dass Eltern nur für EINE
Ausbildung aufkommen müssen?
Da ich nicht mehr bei meiner Mutter lebe, wäre es sehr wichtig für mich, dies zu wissen. Denn davon hängt im Grunde meine ganze Zukunft ab.
Ich bin totunglücklich mit meinem Studium der Soziologie und würde gerne eine Ausbildung beginnen...
Da ich ja in einer Ausbidung (minimalst) bezahlt werde, würde sich das für den Fall, dass sie weiterhin unterhaltspflichtig sind, wohl auch auswirken, oder?

Es wäre sooo lieb, wenn Ihr mir einen juristischen Rat geben könntet...

Vielen Dank im Vorraus,
Andrea

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 40 Minuten hilfreich
    Re: Unterhalt bei Studienabbruch

    Einen "juristischen" Rat kann ich dir nicht geben, ich denke, dass es auch kein Gesetz gibt, das diesen Fall konkret regelt. Es kommt bestimmt auch darauf an, wie lange du schon studierst. Hast du gerade erst angefangen, dann wird ein Wechsel wohl erlaubt sein und deine Eltern sind weiterhin unterhaltspflichtig. Wenn du jedoch schon ein paar Jahre studierst, und dann wechselst, und deine Eltern weigern sich, weiter Unterhalt zu zahlen, könnten sie damit evtl. durchkommen. Dabei solltest du auch bedenken, dass du als Auszubildende keinen Anspruch auf Sozialhilfe hast (es gibt zwar Ausnahmen, aber grundsätzlich kein Anspruch). Vielleicht würdest du aber BAB bekommen (Berufsausbildungsbeihilfe). Erkundige dich doch mal beim Arbeitsamt. Es gibt manchaml auch Umschulungen für Studienabbrecher, die vom AA bezahlt werden.
    Zum Schluß: ich habe, glaube ich, zu deinem Problem eine Ausarbeitung im Büro. Ich schau morgen mal nach, wenn ich es nicht vergesse.

    Gruß,
    Delia

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Re^2: Unterhalt bei Studienabbruch

      Liebe Delia,

      Danke für Deine prompte Reaktion...
      Da Du danach frägst, wie lange ich schon studiere: Ich befinde mich im 5.Semester, also studiere seit 2,5 Jahren...
      Es ist wahnsinnig lieb, von Dir, dass Du Dir sogar die Mühe machen willst, noch in Deinem Büro Unterlagen einzusehen.

      Vieln, vielen Dank,
      Andrea [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
        Re^3: Umschulung

        Ohne Garantie, aber meines Wissens kann das Arbeitsamt ab 6 Semestern eine Umschulung fördern.

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