Verkehrsrecht, konkrete frage

hi,

ich habe folgendes problem, heute stand ich an einer kreuzung ca 1 m von der linie weg, da ich es aufgrund von schnee nicht richtig erkennen konnte. hinter mir stand ein taxi das aufgrund dessen nicht abbiegen konnte. allerdings habe ich das nicht bemerkt. auf einmal stieg der fahrer aus, kam an meine tuer und meinte „du bist der letzte depp“. FRAGE: darf ich mir sowas gefallen lassen? da ich keinen zeugen fuer diese aussage habe wuerde mein wort gegen seines stehen. vermutlich habe ich dann keine chance oder? vielleicht kann mir wer weiterhelfen, ansich habe ich keinen bock sowas einfach zu schlucken. diese taxifahrer koennen sich auch nicht alles erlauben wenn sie schon so unmoeglich autofahren das es leute gefaehrdet…
etwas sauer…

rene

Lieber Rene,

ich bin Laie in der Jura - aber ein paar Gedanken kommen mir doch.

Das wahrscheinlichste Resultat eines rechtlichen Schrittes ist:

  • ein genervter Richter
  • eine Pattsituation (Aussage gegen Aussage)
  • eine Klageabweisung oder Verfahrenseinstellung
  • Kosten (Euros und Nerven…)
    Wenn Dein Anwalt Dir zu Klage rät, wäre ich mißtrauisch.

Mein Rat: Schlafe eine Nacht drüber, trink´ Deinen Kaffee und wenn Du dann richtig wach bist, denk´noch mal nach. Dann ist die erste Wut verraucht (so verständlich sie jetzt ist) und Du wirst einsehen, daß Du nichts gewinnen kannst. Eher wird man Dich in die Kategorie „Streithammel“ einsortieren, direkt neben den Rentner, der den ganzen Tag nichts besseres zu tun hat als Falschparker anzuzeigen.

Versteh´ mich richtig: Ich will nicht abstreiten, daß Dir Unrecht widerfahren ist, wie könnte ich auch aus der Entfernung.
Aber: Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei. Das ist immer so, solange Menschen Recht sprechen.

Liebe Grüße
Bernd

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Hi Rene,

dies ist nun wirklich keine Frage aus dem Verkehrsrecht… Hier greift allein das Strafrecht (Beleidigung).

nicht bemerkt. auf einmal stieg der fahrer aus, kam an meine
tuer und meinte „du bist der letzte depp“. FRAGE: darf ich mir
sowas gefallen lassen? da ich keinen zeugen fuer diese aussage

Selbstverständlich DARFST Du Dir das gefallen lassen - Du mußt aber natürlich nicht! Der Taxifahrer hat Dich beleidigt und das ist natürlich strafbar. Du kannst folglich bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten und einen Strafantrag stellen. Der Strafantrag ist wichtig, da Beleidigung ein Antragsdelikt ist - d.h. sie wird nur verfolgt, wenn der Geschädigte dies ausdrücklich wünscht.
Aber auch wenn Du einen Strafantrag stellst, wird dabei nichts rauskommen. Die Geschichte ist derart unwichtig, daß der Staatsanwalt Dich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf den Privatklageweg verweisen wird. Dies bedeutet, daß Du selbst bei einem Amtsgericht Anklage gegen den Schädiger erheben mußt. Aber Du hast es schon richtig erkannt: Da hier ohne weitere Zeugen die Tat nicht nachweisbar ist wird (in dubio pro reo) ein Freispruch folgen und Du hast sämtliche Kosten am Hals (eigener Anwalt, Gegneranwalt, Gerichtskosten und u.U. noch mehr wie div. Fahrtkostenerstattungen und Verdienstausfall)…

habe wuerde mein wort gegen seines stehen. vermutlich habe ich
dann keine chance oder? vielleicht kann mir wer weiterhelfen,
ansich habe ich keinen bock sowas einfach zu schlucken. diese
taxifahrer koennen sich auch nicht alles erlauben wenn sie
schon so unmoeglich autofahren das es leute gefaehrdet…

Ohhh, wie ich diese Vorurteile und Pauschalisierungen liebe!!!

Nix für ungut, aber wer sich über so etwas ernsthaft aufregt, dem fehlt wohl eine sinnvolle Aufgabe…

Gruß Stefan

‚Taxi‘-Ärger
Hallo Rene,

Dein Problem ist semantisch: „Taxi“ klingt zu gut.
Ein Fuhrknecht war das, weiter nichts! Satisfaktionsfähig sind Fuhrknechte nicht; man prügelt sich schließlich auch nicht mit Stallburschen.

Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo,

wenn Du einfach nur sauer bist und Dich quasi für den dummen Spruch rächen willst, kannst Du Dich ja von der Taxizentrale darüber informieren lassen, wie Du am besten in Kontakt mit der Beschwerdestelle kommst (Du hast ja sicher die Autokennzeichen oder Taxinummer). Je nach Art der Beschwerde bzw. Anzahl der Beschwerden insgesamt, kann der Fahrer durchaus ordentlich Ärger bekommen, bis hin zum Entzug der Lizenz.

Du mußt halt wissen, wie wichtig Dir die Sache ist bzw. inwieweit Du dem Fahrer Schaden zufügen willst.

Gruß
Christian

Hi!

Lass mal die teils absurden Kommentare der Vorgänger weg!

NAtürlich hast du alleine keine Chancen gegen diesen Fahrer, der nach so nem Verhalten an sich aus dem Verkehr gezogen gehört.

Allerdings läufst du keinerlie Gefahr auf Kosten hängen zu bleiben wie ein Experte erwähnte - das Schlimmste was dir passieren kann ist das das Verfahren mangels öffentlichen Interesses eingestellt wird!

Allerdings besteht die Möglichkeit, das du nicht der erste bist der ihn anzeigt und DANN besteht durchaus die Möglichkeit, daß es Konsequenzen für diesen „Herrn“ gibt!

Von daher kann ich nur empfehlen ein kurzes Fax an die Staatsanwaltschaft zu senden mit indem du Strafantrag stellst! Da kann ich mich auch nur über den Kommentar wundern „wenn du nichts besseres zu tun hast…“ der hier kam! Solche Leute gehören asu dem Verkehr gezogen und von daher solltest du den Anstand zeigen, dies nicht einfach zu vergessen! Alles andere wäre imho oberflächlich und verantwortungslos, denn beim näcshten Mal wird vielleicht jemand angeschnauzt der deswegen sich so aufregt, das er vor den nächsten Baum fährt!!! (Etwas übertrieben, aber nicht völlig an den Haaren herbeigezogen!!)))

Mach bitte was, das solche Leute mal von der Strasse verschwinden!

Gruß

Bernd
P.S.: Den Chef der Taxizentrale anrufen wäre auch net schlecht ;o))

Bitte vollständig lesen
Hallo Bernd,

Allerdings läufst du keinerlie Gefahr auf Kosten hängen zu
bleiben wie ein Experte erwähnte - das Schlimmste was dir
passieren kann ist das das Verfahren mangels öffentlichen
Interesses eingestellt wird!

Die Kostenfalle droht in meinem Szenario durchaus. Ich sprach nie davon, daß ein Strafantrag Kosten nach sich ziehen kann.
Aber mit einer Einstellung wegen fehlenden öffentlichen Interesses wird der Antragsteller regelmäßig auf den Privatklageweg verwiesen. Und wenn man den geht, können sehr wohl erhebliche Kosten entstehen! Ich dachte eigentlich, daß ich dieses deutlich genug beschrieben habe…

Übrigens eine schöne Idee, jeden, der verbal ausfällig wird aus dem Strassenverkehr zu entfernen. Dann wäre endlich auch das leidige Stauthema erledigt…

Gruß Stefan

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Hi Bernd,

vom rechtlichen Aspekt mal abgesehen - wie würdest du reagieren, wenn du als Taxifahrer einen Kunden abholen sollst und nicht hinkommst, weil da so eine Träne dir den Weg versperrt. Vorher vielleicht noch anderweitig Äger gehabt oder einen extrem nervenden Kunden… da kann selbst der friedlichste Taxifahrer zu so einem ‚gehört aus dem Verkehr gezogen‘ werden.
Oder du als Kunde, der ein Taxi gerufen hat das Ewigkeiten braucht bis er vorfährt…

Grüßle
Frank K. *derdasVerhaltennichtgutheißtaberdurchausverstehenkann*

Hallo Rene,

auch wenn es schwer fällt, laß die Sache auf sich beruhen. Es käme bei Maßnahmen welcher Art auch immer für Dich außer Aufwand nichts heraus. Da hat sich jemand unflätig benommen. Wegen jeder schrägen Bemerkung kann man schlecht den Staatsanwalt bemühen. Im übrigen wird sich dessen Interesse in Grenzen halten, um es vorsichtig auszudrücken. Es gibt Zeitgenossen, für die eine Anrede „Du Depp“ der vorherrschende Umgangston ist. Solche Leute wirst Du nicht erziehen können, also ignoriere sie und damit ist der Fall erledigt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Rene!

Meinst Du das ernst?
Wenn Du so empfindlich bist, solltest Du vielleicht auf Deine eigene kleine Insel ziehen.
Wer mich auf die geschilderte Weise beim Abbiegen blockiert, also den Verkehr behindert, müsste sich an einem schlechten Tag noch ganz was anderes anhören…
Eine Gegenanzeige wegen Verkehrsbehinderung wäre doch dann sowieso zu erwarten, Du solltest also froh sein, dass die Sache für Dich keine weiteren Konsequenzen hat.

Grüße,

Mathias

P.S.: auch ich bin nicht begeistert vom Verhalten mancher Taxler, aber wer den ganzen Tag mit dem idiotischen deutschen Durchschnittsfahrer zu tun hat, kann schon mal ausrasten.

Hallo!

Lass mal die teils absurden Kommentare der Vorgänger weg!

Was hier absurd ist, ist Deine Empfehlung.

NAtürlich hast du alleine keine Chancen gegen diesen Fahrer,
der nach so nem Verhalten an sich aus dem Verkehr gezogen
gehört.

Er könnte ja ein paar Zeugen erfinden. Ist nicht jedes Mittel recht, solche gemeingefährlichen Leute wie den Txler aus dem Verkehr zu ziehen?

Allerdings läufst du keinerlie Gefahr auf Kosten hängen zu
bleiben wie ein Experte erwähnte - das Schlimmste was dir
passieren kann ist das das Verfahren mangels öffentlichen
Interesses eingestellt wird!

Allerdings besteht die Möglichkeit, das du nicht der erste
bist der ihn anzeigt und DANN besteht durchaus die
Möglichkeit, daß es Konsequenzen für diesen „Herrn“ gibt!

Wer´s glaubt…
Das Fax würde wohl eher direkt im Mülleimer der Staatsanwaltschaft landen - wo es hingehört.

Von daher kann ich nur empfehlen ein kurzes Fax an die
Staatsanwaltschaft zu senden mit indem du Strafantrag stellst!
Da kann ich mich auch nur über den Kommentar wundern „wenn du
nichts besseres zu tun hast…“ der hier kam!

Genau das ist die einzig richtige Antwort hier, wie ich meine! Wenn der Typ sonst keine Probleme hat, muss er der glücklichste Mensch auf der Welt sein - oder der eigentlich asoziale, der mit seinen Mitmenschen nicht klarkommt und daher jeden verklagen will…

Solche Leute
gehören asu dem Verkehr gezogen

Das gilt m.E. eher für Verkehrsbehinderer, die Kreuzungen verstellen…

und von daher solltest du den
Anstand zeigen, dies nicht einfach zu vergessen! Alles andere
wäre imho oberflächlich und verantwortungslos,

verantwortungslos ist es höchstens, jemanden, der mit dem Auto sein Geld verdient, wegen so einem Scheiß anzuzeigen.

denn beim
näcshten Mal wird vielleicht jemand angeschnauzt der deswegen
sich so aufregt, das er vor den nächsten Baum fährt!!!

Blödsinn.

(Etwas übertrieben, aber nicht völlig an den Haaren
herbeigezogen!!)))

Blödsinn.

Mach bitte was, das solche Leute mal von der Strasse
verschwinden!

Nichts dagegen, wenn dann auch gleich Typen wie Du mit „entsorgt“ werden würden. Dann gäbe es wieder freie Fahrt…

Grüße,

Mathias

Hi!

Es ist ja wohl ein Unterschied ob man sich dsa im Auto denkt oder sonstiges oder aussteigt und andere verbal angreift!

Das ist niveaulos…hält den Verkehr auf und kann ihn gar gefährden!

Bernd
*dersichauchständigaufregenmussaberdasimautotut*

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Hi!

Abgesehen von deiner unsinnigen Argumentation lässt dein Beitrag vermuten, das dir der Führerschein sofort entzogen werden müsste!

Ein psychologischen Eignungstest würdest auf jden Fall nicht bestehen!

Bernd
*derbeideinemstildazunichtsweitersagt*

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hast gewonnen ;o)))
Sorry, aber wenn man Kommentare hört, daß der „Frager“ noch angegriffen wird weil er sowas nicht tolerieren will passt man net ganz so auf ;o))))

Wo kämen wir da hin wenn solche Verhalten toleriert bzw. wohl von den einem wohl noch befürwortet wird - da können wir ja gleich wieder das Faustrecht einführen ;o)

Bernd

Hi Bernd,

vom rechtlichen Aspekt mal abgesehen - wie würdest du
reagieren, wenn du als Taxifahrer einen Kunden abholen sollst
und nicht hinkommst, weil da so eine Träne dir den Weg
versperrt.

Zum Beispiel: Aussteigen, zu ihm hingehen und anstatt „Du bist der letzte Depp!“ ihm höflich sagen: „Können Sie bitte 2 Meter vorfahren, Sie stehen im Weg!“

Wetten, dass Du damit sogar schneller zum Ziel kommst?

Dass er selbst vielleicht gerade von jemandem angepflaumt wurde, ist keine Entschuldigung. Soll er doch selbst zu einem besseren Umgangston beitragen. Jeder Mensch macht Fehler. Entweder man pflaumt sich dafür jedesmal an, oder man versucht ein Klima zu schaffen, in dem Fehler gemacht und korrigiert werden können.

Stefanie

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Hi BerndW!

Abgesehen von deiner unsinnigen Argumentation lässt dein
Beitrag vermuten, das dir der Führerschein sofort entzogen
werden müsste!

Das haben schon andere verlangt und nicht erreicht. Über derartigen amtsanmassenden Mist kann ich nur lachen.

Ein psychologischen Eignungstest würdest auf jden Fall nicht
bestehen!

Diese Diskussion hatten wir bereits. Und ich fahre immer noch…
Komischerweise werde ich äußerst selten angeschimpft, angeblinkt, beleidigt o.ä. Nur die Nötigungen auf der Autobahn durch Laster, Penner, Linksfahrer u.ä. sind ab und an gefährlich, aber dafür fährt man ja vorausschauend, nicht wahr…?
Und das trotz ca. 40.000 Km p.a. Ich fahre seit Jahren unfallfrei, aktualisiere regelmässig meinen Erste Hilfe Kurs, lasse Omis über die Straße, helfe meinen Mitmenschen bei Pannen und Unfällen - ich bin quasi der Traumautofahrer, sozusagen das gute Beispiel…:wink:

Die richtig fiesen Verkehrsteilnehmer mache ich hauptsächlich unter den Bus- und LKW-Fahrern aus und dies v.a. auf der Autobahn.
Dieses Geplänkel in der Stadt ist meistens eine Anzeige nicht wert, wer sich hierüber schon aufregt, obwohl noch nicht einmal Leib und Leben in Gefahr sind/waren, sollte auf seinen Blutdruck achten und besser mit den Öfis fahren. Ich bleibe dabei.

Ob mich diese Ansicht für die Teilnahme am Straßenverkehr disqualifiziert? Wohl kaum. Deine Anzeigewut scheint eher die Frage bzgl. Deiner Eignung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Deutschland insgesamt aufzuwerfen…:wink:

Grüße,

Mathias

Angriffe gegen Fragende
Hi Bernd,

ich stimme prinzipiell mit Dir überein, daß verbale Angriffe auf Fragende unangebracht sind. Auch ich rege mich regelmäßig darüber auf. Und wenn Du meine Antwort liest, wird Dir sicher auch auffallen, daß nur mein letzter Satz eine Spitze ist - der Hauptbeitrag ist in meinen Augen sehr sachlich, oder?
Und zu meiner Verteidigung möchte ich anführen, daß ich mich von den pauschalen Aussagen des Fragers über Taxifahrer ("…diese taxifahrer koennen sich auch nicht alles erlauben wenn sie schon so unmoeglich autofahren das es leute gefaehrdet…") zu dieser Bemerkung habe hinreisen lassen.
Ich frage mich nur, ob Du zuerst meinen letzten Satz gelesen hast und den Rest dann nur überflogen und dann reflexartig reagiert hast? Oder empfindest Du auch meinen „Hauptbeitrag“ als Angriff?

Gruß Stefan

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Beleidigungen (off topic)
Hallo,
mir ist ohnehin unklar, wieso das Delikt „Beleidigung“
Bestandteil des Strafgesetzes ist, wo doch der „böse Blick“
fehlt. Vermutlich mutmaßt der Gesetzgeber eine höhere
Eskalationswahrscheinlichkeit bei Beleidigungen als bei
bösen Blicken. Mir ist es z.B. völlig egal, wie Person xy mich
betitelt, insbesondere wenn so ein nobody sein Meinung kundtut
(dasgleiche trifft auch auf böse Blicke zu). Mir scheint Du
solltest Dir einen Tick mehr von der gesunden LMAA Einstellung
aneignen.

Gruss
Enno

kein öffentliches Interesse
Hallo Rene,
ich sprech aus Erfahrung.
der Staatsanwalt wird das Verfahren wegen mangelndes Interesse einstellen.

Gruß Mic

PS: Ich war derjenige der angezeigt worden ist. Ich war auch derjenege der dann eine Gegenanzeige geschaltet hat. Beide Anzeigen wurden eingestellt. Habe alles selbst erledigt, dadurch auch keine Kosten gehabt.

Luft ablassen!

…ca 1 m von der linie weg…

…und meinte „du bist der letzte depp“.

Hallo Rene,

ich fühle mit Dir. Man stellt eine konkrete Frage, und wieder bringt die Riege der Antwortenden keinen gescheiten Konsens zustande. Anstatt klar und deutlich eine Lösung zu favorisieren, entwickelt sich eine Diskussion, die Dich keinen Meter nach vorn geschweige denn zur Seite bringt. - Ehrlich, da fühlt man sich wirklich im Regen stehen gelassen.

Wir sollten etwas gegen Deinen verständlichen Frust tun, bevor es zum Magengeschwür kommt. Was hältst Du davon:

Wie wäre es, wenn Du Deine ganze Wut hier und jetzt mal so richtig an mir auslässt? - Mach mich dermassen fertig, dass ich nicht mehr weiss, ob ich Männlein oder Weiblein bin! Hau sowas von konkret auf die Kacke, das es nur so dampft!

Ist das ein Angebot? - Würde Dir das helfen? - Und bitte keine Sorge um mich, gegen Verunglimpfungen jeglicher Art bin ich einigermassen gefeit. Ich komm schon durch.

Los jetzt, nicht lange nachdenken. Mach Deinem Ärger Luft, damit das Wochenende gerettet ist.

Los geht’s…
Andreas