Darf Chef meine Emails lesen?

Hi zusammen,

bei uns in der Firma macht das Gerücht die Runde, dass unser Boss sich seinen PC so hat einrichten lassen, dass er jederzeit auf alle Emails Zugriff hat. Davon in Kenntnis gesetzt hat er uns nicht und den Betriebsrat hat er auch nicht gefragt, weil wir keinen haben. Natürlich ist es sein gutes Recht zu wissen, was in seiner Firma passiert - aber darf er willkürlich und jederzeit ohne unser Wissen in unsere Emails schauen?

Danke für Klarheit…

L.

Wenn private Nutzung gestattet ist: Nein

Wenn nur dienstliche Nutzung gestattet ist: Ja

Wenn private Nutzung gestattet ist: Nein

Wenn nur dienstliche Nutzung gestattet ist: Ja

Weder das eine noch das andere wurde irgendwann weder mündlich noch schriftlich bekanntgegeben. Es gibt keine Arbeitsanweisung wie wir mit Email/Internet umzugehen haben. Also ist die private Nutzung ja wohl stillschweigend gestattet…?! Oder liege ich da falsch?

L.

Hallo Larsi,

grundsätzlich gilt auch bei E-Mailverkehr das sog. Briefgeheimnis. Das ist meines Wissens unstrittig.

Wenn Dir irgendjemand eine Mail an Deine Firmenadresse i. d. R.
Vorname.Name@firma… schickt ist Sie ersteinmal an Dich persönlich gerichtet.

Alles andere; sofern keine klare schriftliche Vereinbarung getroffen ist, wäre bei einem Rechtsstreit bis jetzt eine Ermessenssache.

Gar nicht gerne wird z. B. gesehen, wenn Du Deine privaten Mails bei web.de oder gmx etc. an Deinem Firmen PC abrufst.

Gruß
strangerone

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also ist die private Nutzung ja wohl stillschweigend
gestattet…?! Oder liege ich da falsch?

hallo,
da liegst du m.e. falsch.
wenn ich als arbeitgeber ein entgelt fuer arbeitsleistung zahle, dann erwarte ich, dass du diese uneingeschraenkt zur verfuegung stellst, da du ja auch uneingeschraenktes entgelt erwartest.
beim schreiben/lesen privater emails findet dieser tausch von arbeitskraft-lohn nicht mehr uneingeschraenkt statt - geh also davon aus, dass es kein arbeitgeber wirklich gern sieht… aber es hebt die stimmung gewaltig… :wink:
gruss
khs

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Hallo Larsi,

grundsätzlich gilt auch bei E-Mailverkehr das sog.
Briefgeheimnis. Das ist meines Wissens unstrittig.

Wenn Dir irgendjemand eine Mail an Deine Firmenadresse i. d.
R.
Vorname.Name@firma… schickt ist Sie ersteinmal an Dich
persönlich gerichtet.

Alles andere; sofern keine klare schriftliche Vereinbarung
getroffen ist, wäre bei einem Rechtsstreit bis jetzt eine
Ermessenssache.

Gar nicht gerne wird z. B. gesehen, wenn Du Deine privaten
Mails bei web.de oder gmx etc. an Deinem Firmen PC abrufst.

Gruß
strangerone

Hmm… habe dies hier gefunden. Zwar schon etwas älter aber sollte vom Grundsatz her wohl noch Bestand haben…

ICH lese daraus, dass er in den von mir geschilderten Fall meine/unsere Mails NICHT lesen darf.

Darf der Chef private E-Mails mitlesen?

Wenn die private Nutzung des Internets gestattet ist, darf der Arbeitgeber den Inhalt von E-Mails nicht überprüfen.

Dürfen Mitarbeiter online Bankgeschäfte erledigen?

Surfen, Kaffeeklatsch per Mail, Moorhuhnjagd und Onlinebanking unterscheiden sich aus rechtlicher Sicht nicht. Diese private Nutzung ist verboten, es sei denn, der Chef erlaubt sie ausdrücklich oder duldet sie zumindest. Das Arbeitsgericht Wesel (V CA 4021/00) hat zwar vor kurzem entschieden, dass private Internetnutzung im Büro in Maßen erlaubt ist, wenn der Chef sie nicht ausdrücklich verbietet - das Urteil ist aber für andere Arbeitgeber nicht bindend.

Quelle: http://www.capital.de/sk/113804.html

Eins, zwei, drei
Hallo L.,

nicht, dass ich mich hier zum Verfechter eines rechtsfreien Raumes machen möchte, in dem jeder tun und lassen kann, was er will, nur weil er „Chef“, in Deinem Fall wohl Inhaber bzw. Geschäftsführer ist. Auch fehlt mir das Wissen, die geschilderte Situation unter allen möglichen rechtlichen Bedingungen zu beurteilen. Trotzdem möchte ich die Sache mit einigermaßen gesundem Menschenverstand unter zwei Annahmen weiterspinnen:

Annahme 1:
Du stellst Deinen Boss zur Rede. Er verneint Deine auf Gerüchten beruhende Annahme, die Mails seiner Arbeitnehmer zu lesen:

…in der Firma macht das Gerücht die Runde…
…den Betriebsrat hat er auch nicht gefragt, weil wir keinen haben.

Was nun? - Willst Du ihn auffordern, dafür Beweise zu liefern? - Einblick in seine Mailablage zu bekommen? - Kannst Du Zeugen benennen, die die „Gerüchte“ vor ihm belegen? - Willst Du ihn schlussendlich vor den Kadi schleppen, damit das Gericht sein schändliches Treiben, welches er nicht zugibt, ans Tageslicht bringt?

Annahme 2:
Du stellst Deinen Chef zur Rede. Er gibt unumwunden zu , dass er Deine Mails gelesen hat (ich zitiere Deine Antwort an E. Krull):

Es gibt keine Arbeitsanweisung wie wir mit
Email/Internet umzugehen haben. Also ist die private
Nutzung ja wohl stillschweigend gestattet…?! Oder liege ich da falsch?

Jetzt erklärt er Dir kurz und knapp, dass dies wohl ein Irrtum, ach was, eine Arbeitspflichtverletzung von Dir ist. Jeglicher Mailverkehr ist rein dienstlich, so wie er es „damals deutlich gesagt“ hat. - Überdies hat er Deine Mails gestern „erstmals“ eingesehen und dabei festgestellt, das Du unerlaubterweise private Post verschickst. - Die Abmahnung erfolgt daher auf dem Fuss, Herr Larsi!

Schwarz-weiss-Szenarien? - Vielleicht. Trotzdem denke ich, Deine Aussichten sind vorwiegend trübe.

Ein Unternehmer, der das (elektronische) Briefgeheimnis seiner Angestellten verletzt, tut dies meines Erachtens aus drei möglichen Gründen:

  1. Er weiss nicht, dass das Briefgeheimnis auch in „seinem“ Betrieb gilt, und kennt daher seine Rechte nicht genau. Deshalb schaut er mal so rum, was es „alles Neues“ gibt. - Sehr unwahrscheinlich.

  2. Er hat Grund zur Annahme (genau, Gerüchte! ), dass die Arbeitnehmer ihre Pflichten deutlich verletzen und ihre Rechte über Gebühr strapazieren - (Bevor jemand Einspruch erhebt: Natürlich, Rechte sind eindeutig, und können nicht „überstrapaziert“ werden. In vielen Unternehmen gibt es aber neben den Rechten auch noch Freiheiten. Die meine ich eigentlich.) - Mit der vorsätzlichen Verletzung des Briefgeheimnisses bestätigt sich sein Verdacht. - Nun wird es Konsequenzen geben, aber in diesem Fall für alle Beteiligten. - Für mich ist dies schon deutlich wahrscheinlicher.

  3. Der Unternehmer ist misstrauisch. Viele Beschäftigte sind misstrauisch. Es herrscht eine „Der-da-oben-die-da-unten-sind-Deppen“-Meinung. Mit anderen Worten:
    Die Unternehmenskultur, das Betriebsklima ist ziemlich im Eimer!
    Dann wundert es nicht, das sich beide Seiten gegenseitig an den Karren fahren. Und die Behauptung, dass „wir nicht Schuld“ sind, wundert noch viel weniger. - Das ist keine Schuldzuweisung an eine bestimmte Seite. Aber die Erfahrung lehrt, dass hier wenig zu retten ist.

Jepp, viel geredet, wenig gesagt. Ich habe mal in so einem mittelständischen Betrieb auf mittlerer Ebene gearbeitet. - Irgendwann musste ich mich zwischen Eins, Zwei oder Drei entscheiden.

Denk in Ruhe nach. Nur , wenn Du Dich auch für Drei entscheiden musst, möchte ich Dir in diesem Umfeld raten: Nicht lange protestieren und prozessieren. - Raus aus dem Laden!

In den ersten zwei Fällen ist noch viel zu retten. Aber dann musst Du auch über Dein eigenes Verhalten nachsinnen.

Gruss,
Andreas

Hi Larsi,

hier ein Artikel zum Thema:

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/new…

Ciao,

Uwe

Also ist die private Nutzung ja wohl stillschweigend
gestattet…?! Oder liege ich da falsch?

Hallo Larsi,

hier liegst du falsch.
Du „verschwendest“ hier Resourcen deines Arbeitgebers für private Zwecke. Also muss er es ausdrücklich erlauben.

Gruß ivo

email(Brief-)geheimnis, aber…
Hallo Larsi,

ein bisschen mehr Infos zum Thema findest Du hier:
http://www.ra-kassing.de/arbeit/email/email.htm

Schönes Wochenende!

Gruss
Eve*

Nein
Hi Ivo,

umgekehrt wird ein Schuh draus…
In der Regel wird er es ausdrücklich verbieten müssen, bevor er arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen kann.
Hier hängt es sehr stark vom betrieblichen Alltag ab, was ein AN als stillschweigend geduldet betrachten darf und was nicht.

Gruß Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hiho,

in den untenstehenden Beiträgen wird m.E. nicht genau zwischen „Mailgeheimnis“ und „Darf ich Mails schreiben“ unterschieden.

Die privaten Mails lesen darf Euer Chef auf jeden Fall nicht (wenn er sie aber auf seinen Rechner kopiert dann liest er sie nicht zwangsläufig, vielleicht will er nur die Anzahl kontrollieren).

Wenn er Euch keine expliziten Regeln für den Mailverkehr und die Internetnutzung gegeben hat und ihr privat telefonieren dürft dann dürft ihr auch privat Mailen und Surfen. Erst kürzlich habe ich einen Bericht darüber gesehen dass eine Sekretärin eines Bauunternehmens nach einer fristlosen Entlassung wieder eingestellt werden musste weil der Arbeitgeber keine Regelung zu dem Thema bekannt gemacht hatte.

Andererseits kann sich eine klare betriebliche Regelung natürlich auch zu Eurem Nachteil erweisen wenn der Chef die Nutzung grundsätzlich verbietet. Das darf er auch denn Ihr arbeitet mit Betriebsmitteln der Firma und die Kosten werden ebenfalls von ihr getragen.

An Eurer Stelle würde ich den Chef darauf ansprechen wie er das mit den Mails gerne geregelt haben möchte. Sobald das geklärt ist wird er vielleicht auch aufhören Euch nachzuspionieren. Das Schlimmste bei Vermutungen dieser Art wäre es, nicht mit dem Beschuldigten darüber zu reden.

Byebye
Rolf

No
Hi Ivo,

moralisch gesehen habe ich das bisher auch so gesehen. Scheint aber nicht so zu sein. Vor einigen Tagen habe ich einen Bericht über eine Sekretärin einer kleinen Baufirma gesehen. Sie hatte wärend der Arbeitszeit nachweislich hunderte von Stunden im Jahr gesurft.

Sie wurde vom Arbeitgeber wegen schwerwiegenden Vertrauensbruches fristlos entlassen und ging vor Gericht. Das Gericht hob die Entlassung mit der Begründung auf dass keine Regelung bestanden habe.

Eine Kündigung ist nur dann möglich wenn die Nutzung übermäßig war und der Arbeitnehmer vorher abgemahnt wurde.

http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl03382…

Bye
Rolf

seltsam
Tag Rolf,

Sie hatte wärend der Arbeitszeit nachweislich hunderte von
Stunden im Jahr gesurft.
Eine Kündigung ist nur dann möglich wenn die Nutzung übermäßig
war und der Arbeitnehmer vorher abgemahnt wurde.

komische Einstellung (komisch im Sinne von „seltsam“ nicht von „haha“). Hunderte von Stunden pro Jahr heißt min. 200 Stunden, macht 4 Stunden pro Woche, also 10% der Arbeitszeit. Mit einer Gehaltskürzung von 10% wäre die Dame sicher auch nicht einverstanden gewesen. Wie gesagt: Komisch, was man in diesem Land den Arbeitgebern zumutet.

Gruß
Christian

Hi Chris,

das war das was mich an diesem Urteil auch gestört hatte. Wenn die Dame ein paar Minuten am Tag rumgesurft wäre - o.k. Es wurde in dem Bericht aber explizit erwähnt dass es sich um stundenlange Netzaufenthalte pro Tag gehandelt haben muss.

Das war eben auch die Meinung des Geschäftsführers der Firma - er interpretierte das Verhalten der Mitarbeiterin als Vertrauensbruch. Ich denke auch dass es ihm nicht um den finanziellen Schaden durch das Surfen (Online-Kosten) ging sondern um den Schaden durch die Unproduktivität.

Naja, Arbeitsgerichte halt :smile:

Bye
Rolf

Hallo Rolf,

d.h. also dass ein Arbeitgeber erst abmahnen muss. Gut.

Aber da steht nicht, dass er die Mails nicht lesen darf, wenn die Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Dies bezieht sich ja sogar auf einen Fall wo die Nutzung des Internets ausdrücklich erlaubt war?

Gruß Ivo

Hi Ivo,

m.E. darf er die Mails so oder so nicht lesen.

Nachfolgend der bisher informativste Link dazu:
http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/more/s…

bye
Rolf

noch ein guter Link owt.
http://www.freenet.de/freenet/jobs/beruf/arbeiten/e_…

und eine Linksammlung:

http://www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de…

Hallo Rolf,

das sehe ich nicht so. M.E. ist der Normalzustand, dass eine private Nutzung vom AG erlaubt werden muss. Damit ist es, wenn keine Regelung da ist, erst mal verboten.

Ich kann doch auch nicht einfach ein Paket Druckerpapier mit heimnehmen wenn es mir nicht erlaubt ist.

Gruß Ivo

eben nicht!
Hi Ivo,

als Arbeitgeber sehe ich es zwar so wie Du, die Gerichte aber nicht:

ArbG Düsseldorf

4 Ca 3437/01
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 2002-06-23
Bearbeitet von: Martina Seipelt

Internetnutzung am Arbeitsplatz kann den Job kosten

Arbeitnehmer, die sich während der Arbeitszeit im Internet mit Pornographie beschäftigen, müssen mit einer Kündigung rechnen.
Dies zumindest dann, wenn der Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, durch welche die private Nutzung des dienstlichen Internet-Zugangs untersagt wird. Existiert eine solche Klausel, so ist der Arbeitgeber auch ohne Abmahnung zur sofortigen Kündigung berechtigt. Ohne eine derartige arbeitsvertragliche Regelung kann sich der Arbeitnehmer indessen auf eine stillschweigende Duldung der Privatnutzung des Computers berufen.
http://www.wdr.de/tv/recht/search/display.php?http:/…

Bye
Rolf