Autounfall: Rückwärtsfahrt

Hallo,

kann mir hier jemand aus Erfahrung sagen wie folgende Unfall typischerweise bewertet wird:

Auto A hält auf einer Vorfahrtsstraße (je Richtung eine Spur) auf der Fahrbahn und lässt eine Beifahrerin raus.

Auto B kommt hinter Auto A (Abstand ca. 20-30m) von der gegenüberliegenden Seite aus einer Nebenstraße und biegt so nach links ab, dass es bequem hinter Auto B auf freie Bahn (oder das Weiterfahren von Auto A) warten könnte.

Als Auto B halb mitten auf der Vorfahrtsstraße ist, setzt Auto A plötzlich rückwärts (wollte 50m zurück in einen freien Platz im Seitenstreifen). Auto B kommt fast ganz auf dessen Fahrbahn, aber noch leicht schräg, zum Stillstand und Hupt. Leider zu spät, denn im Augenblick danach krachts und Auto B rammt rückwärts fahrend mit seinem Heck in die Front von Auto B (Schaden an Auto B ca. DM 6000).

Der Fahrer von Auto A fühlt sich unschuldig. Dessen Versicherung meint: allerhöchstens Quote, da Auto A ja auf einer Vorfahrtsstraße fuhr.

Die Kernfrage ist: Hatte A die Vorfahrt auch beim Rückwärtsfahren? Selbst dann, wenn A noch stand als B schon in die Vorfahrtsstraße eingefahren ist?

Am liebsten wäre mir tatsächliche, vergleichbare Fälle.

Danke
       Michael

Hallo Michael!

M. E. stellt sich hier das Problem, ob Du beweisen kannst, daß du schon standest, als A auf dich fuhr?!?

Gruß

Bernd

Hallo Michael,

im Falle des Rückwärtsfahrens, habe ich einen Prozess angestrengt, da ich der Meinung war im Recht zu sein. Vor Gericht wurde ich sehr schnell davon überzeugt, dass ich als Rückwärtsfahrender meiner Sorgfaltspflicht nachzukommen habe, egal ob ich mich auf einer Vorfahrtsstraße befinde und der Unfallgegner aus einer Einfahrt kommt. Schade, daß mir das mein Anwalt nicht gesagt hat, dann hätte ich mir die ganze Aktion gespart.

Gruß
Klaus

Ich mußte leider auch die Erfahrung machen, daß derjenige, welcher rückwärts fährt und dabei in einen Unfall verwickelt wird, grundsätzlich schuldig ist. Die Polizei sah dies bei mir so, die Anwälte ebenso und der Knallkopp von Kfz.-Sachverständiger der eigenen Versicherung half dann auch noch den Strick für mich zu drehen.
Heinz