Unterhaltszahlungen

Guten morgen,

ich hoff ich bin hier richtig, denn folgendes hätte ich gerne gewußt.
Ich bin seit 1990 geschieden, aus der Ehe geht ein 14 jähriger Sohn hervor. Hab mehr oder weniger regelmäßig Unterhalt für Ihn bekommen zur zeit sind es 238 €. Nun rief mein Ex an und meinte er würde im Juni heiraten und da er im Januar irgenwann erneut *Papa* wird, sich aber von dieser Dame mittlerweile auch schon wieder getrennt hat müsse er für Diese in Zukunft Unterhalt, sowie für das kind zahlen.( Sie waren nie verheiratet) Aufgrund dessen könne er mir keinen Unterhalt mehr zahlen. Als ich leicht angesäuert bemerkte das das ja wohl nicht sein kann , meinte er es gabe ein neues Gesetz.
Das widerrum halte ich für ein Ammenmärchen da ich Bekannte habe wo *er* auch geschieden ist und sein fast ganzes Gehalt an seine erste Frau abgeht. Also meine Frage…
Kann er mir den Unterhalt streichen nur weil er heiratet bzw. noch ein kind in diese Welt gesetzt hat?

Das alleinige Sorgerecht hab ich, sowie sämtliche Titel .

Vielen dank schonmal im vorraus
Angela

Hallo Angela,

zunächst mal grundsätzlich: Natürlich steht Deinem Sohn weiterhin Unterhalt zu.

Es gibt eine Rangfolge der Unterhaltsberechtigten in der Dein Sohn als Berechtigter ersten Ranges steht.

  1. a) minderjährige unverheiratete Kinder (eheliche und nichteheliche)
    b) verheiratete Ehegtten
    c) geschiedene Ehegatten

  2. Mutter des nichtehelichen Kindes

  3. Volljährige Kinder
    usw.

Der BGH hat in einer Entscheidung festgelegt, dass in den Fällen des relativen Vorrangs des geschiedenen Ehegatten der neue Ehegatte auch hinter die Kinder zurücktritt.
Der relative Vorrang wird nicht daurch beseitigt, dass zwischen dem Mann und seiner zweiten Frau eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Die zweite Frau darf nicht in die öffentlich-rechtliche Vergleichsberechnung einbezogen werden, da auch z.b. das Sozialamt den Vorrang der ersten Frau respektieren muss.
Da die Partnerin aber nicht mal mit Deinem geschiedenen Mann verheiratet war, kann sie sich erstmal weit hinten anstellen, denn das wichtigste Merkmal dieser (sagen wir mal) Warteschlange ist: Wenn der Vorrat (sprich Geld) nach dem soundsovielten alle ist, könne die anderen nach Hause gehen. Sie gehen leer aus.
Wenn die Berechtigten des ersten Ranges ihre vollen Anspruch befriedigt bekommen, ohne das im Geldbeutel was übrig bleibt, ist schon an der zweiten Rangstelle Feierabend.

Was die Kinder betrifft, ist er natürlich nun auch dem anderem Kind unterhaltsverpflichtigt. Dabei steht aber Deinem Kind, entsprechend seinem Alter, ein höherer Anspruch zu, als dem Neugeborenem (vergl. Düsseldorfer Tabelle).
Sollte mit diesen Ansprüchen seine Geldmittel aufgebraucht sein, erhält die Mutter des Kindes nichts.
Ist aber sein Einkommen so gering, dass er unter den Selbstbehalt fällt, so wird nur das zur Verfügung stehende Geld Prozentual aufgeteilt.
(Beispiel: Nehmen wir an beide Kinder hätten zusammen einen Anspruch auf 400.- und er kann aber nur 350.- zahlen. So sind diese 350.- = 87,5% der benötigten 400.-. Dein Kind hat bisher 238.- erhalten. Nunmehr wären es 208,25)
Andere Unterhaltsrelevante Gelder, wie z.b. Anrechnung von Kindergeld, habe ich jetzt nicht berücksichtigt und würde hier auch den Rahmen sprengen.

In jedem Fall solltest Du eine Prüfung seines Einkommens durchführen lassen und mit seinem Schreiben einen Anwalt oder das Jugendamt aufsuchen um vielleicht einen Neuen Titel zu erwirken.

Schönen Gruß und hoffe geholfen zu haben…

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Kurz gesagt: Du hast Recht. Es ist ein Ammenmärchen - sein Problem wenn er noch mehr Kinder in die Welt setzt…

Kurz gesagt: Du hast Recht. Es ist ein Ammenmärchen - sein
Problem wenn er noch mehr Kinder in die Welt setzt…

Vielen dank. werd mich nun direkt ans Jugendamt wenden und alles veranlassen>:smile:)
Angela