Recht zur ausserordentlichen Kündigung Ang-Vertrag

Von: , Frage gestellt am Do, 10. Feb 2000

Hallo Netzgemeinede !

Habe ich die Möglichkeit meinen Angestelltenvertrag ausserordentlich zu kündigen, wenn der Arbeitgeber (durch Verkauf des Unternehmens oder Teile dessen) wechselt?
Derzeitige Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Die offizielle Bekanntgabe des Firmenwechsels erfolgt am Montag. Die Firmenübernahme erfolgt zum 1.März.

Besten Dank im Vorraus

Klaus
P.S.: Wie sieht die Sache mit der Weihnachtsgatifikation aus ?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Recht zur ausserordentlichen Kündigung Ang-Ver

    durch den Verkauf des Unternehmens ändert sich an den Arbeitsverhältnissen überhaupt nichts. Damit kommt eine a.o. Kündigung nur dann infrage, wenn auch ein arbeitsrechtlicher Grund vorliegt. Also zB der neue Chef ist der Liebhaber Deiner Frau. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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