Kurze Frage. Kann ich einen gewerblichen Anbieter wegen fehlendem Impressum abmahnen. Muss ich einen RA einschalten, oder kann ich das auch als Privatmann, bzw. Gescvhäftsmann.
Wettberbwerb ist vorhanden.
Danke für Antworten
gruss
Franz
Kurze Frage. Kann ich einen gewerblichen Anbieter wegen fehlendem Impressum abmahnen. Muss ich einen RA einschalten, oder kann ich das auch als Privatmann, bzw. Gescvhäftsmann.
Wettberbwerb ist vorhanden.
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Franz
Ich muss ergänzen. Wo soll das impressum stehen. Erst wenn man auf Bestellung klickt, oder schon auf den Seiten… ??
danke
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Kurze Gegenfrage: Was bringt Dir das?
Wenns eine gewerbliche HP ist und dort steht keine Kontaktadresse, ist der Inhaber schon gestraft genug, also was soll das Gehabe?
Es gibt eine HP gegen den Abmahnwahnsinn, lies dort mal ein wenig.
Gerd
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Ich verstehe deine antwort nicht richtig. Wo muss denn das impressum nun stehen. das wollte ich wissen.
Danke
Franz
Kurze Gegenfrage: Was bringt Dir das?
Wenns eine gewerbliche HP ist und dort steht keine
Kontaktadresse, ist der Inhaber schon gestraft genug, also was
soll das Gehabe?Es gibt eine HP gegen den Abmahnwahnsinn, lies dort mal ein
wenig.Gerd
Kurze Frage. Kann ich einen gewerblichen Anbieter wegen
fehlendem Impressum abmahnen. Muss ich einen RA einschalten,
oder kann ich das auch als Privatmann, bzw. Gescvhäftsmann.Wettberbwerb ist vorhanden.
Danke für Antworten
gruss
Franz
Hai, Franz,
Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz - TDG)
"Abschnitt 2
Zugangsfreiheit und Informationspflichten
§ 6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:…"
…so steht’s im Gesetz - im allgemeinen wird das so interpretiert, daß das Impressum von jeder Seite der Page erreichbar sein muß. Ob das jedoch bedeutet, daß ein Klick reichen muß, oder ob dem Nutzer zumutbar ist, zunächst zur Haupseite und von da aus zum Impressum zu kommen, ist offenbar noch nicht so richtig klar… (blätter mal 'n paar Seiten von Anwälten, die das ja eigentlich genau wissen müssten, durch)
Ob Hinz und Kunz, also auch Du und ich, abmahnen dürfen, ist mir unbekannt.
Als ganz persönliche Anmerkung muß ich noch loswerden, daß ich Abmahnungen wegen sowas für - sagen wir mal - schofelig halte. Entweder handelt es sich bei solchen Aktionen um Geldmacherei oder um unwürdige Racheaktionen - aber das ist, wie erwähnt, meine persönliche Meinung…
Gruß
Sibylle