Hallo,
folgende frage hab ich im Eltern-Brett schon mal gestellt.
Können Eltern einen Erziehungsberechtigung festlegen für den Fall das denen mal was passiert?
bzw. kann man jemand davon ausschliessen?
Algemein heisst es das sowas über den Paten festgelegt wird, stimmt das noch?
danke im voraus.
schnorz
Können Eltern einen Erziehungsberechtigung festlegen für den
Fall das denen mal was passiert?
Ja
bzw. kann man jemand davon ausschliessen?
Ja
Hi,
beides kann von den Eltern in einer Testamentarischen Verfügung festgelegt werden. Allerdings würde, wenn es denn tatsächlich passieren würde, das Vormundschaftsgericht die endgültige Entscheidung treffen, wer das Sorgerecht bekommt. Dieses muss immer dem Wohl des Kindes entsprechen. Das Gericht wird sich aber in der Regel nach dem Wunsch der Eltern richten, es sei denn, es sprechen schwerwiegende Gründe dagegen. Wichtig ist, dass du die Entscheidung über den Verbleib des Kindes begründest, damit sie für das Vormundschaftsgericht nachvollziehbar ist.
Du solltest denjenigen, die ihr als Sorgeberechtigte bestimmen wollt, eine Zweitausfertigung (Original, keine Fotokopie) geben oder ihnen sagen, wo sie sie im Ernstfall finden können. Sonst kann es passieren, dass die Kinder erstmal in ein Heim oder eine andere Pflegefamilie kommen, bis derjenige nachgewiesen hat, dass er von den Eltern zum Sorgeberechtigten bestimmt worden ist.
Gruß
Nelly