Wegerecht für Doppelhaushälften

Hallo,
wir haben vor knapp einem Jahr eine DHH gekauft mit einer Wegerechts-Belastung für das dahinterliegende Grundstück. Da wir bei uns einiges verändern wollen, habe ich folgende Fragen:

  • Wie breit muss die Auffahrt sein? Gibt es da gesetzliche Grundlagen?
  • Dürfen wir vor die Auffahrt ein Tor setzen? Das würde den Nachbarn sicher sehr ägern, da er seit 30 Jahren dort fahren kann wie er will (einschliesslich seiner Gäaste und Besucher). Wir wollen das Grundstück aus Sichheitsgründen für unseren Sohn (2 Jahre alt)zu machen.

Vielen Dank für die Antworten.
Gruß Paula

Hi!

Was sagt dein erster Ansprechpartner-- dein NACHBAR???

Gruß

Bernd

Hallo Bernd,
die Sache mit dem Tor hatten wir dem Nachbarn gegenüber schonmal angedeutet. Hat er aber anscheinend nicht sehr ernst genommen.
Die Breite der Zufahrt würde mich interessieren, da wir evtl. noch eine Garage bauen wollen die an der Zufahr liegt. Da wir erstmal privat planen/ zeichnen/ rechnen hätte ich dazu gern eine Antwort.

Wir wollen auf keinen _Fall unseren Nachbarn ärgern. Er ist wirklich sehr nett.

Ich würde mich freuen, wenn du dazu vielleicht noch was weisst.
Viele Grüße
PAula

Wir wollen auf keinen _Fall unseren Nachbarn ärgern. Er ist
wirklich sehr nett.

Hi,

dann würde ich ein automatisches Toröffnungssystem mit Fernsteuerung empfehlen, dann braucht euer Nachbar nicht jedesmal auszusteigen, um das Tor zu öffnen und zu schließen. Dann wird ihm die Sache sicher weniger weh tun.

Gruß
Nelly