ich habe heute im Radio gehört, dass es ein Urteil gab, demnach es bei eBay nicht zu einem Kaufvertrag kommen würde, da der Verkäufer nachweisen müsste, dass der Käufer wirklich der Käufer wäre, es aber wegen des alias-Systems nicht könnte.
Wer weiss etwas genaueres ? Ich habe es leider nur halb mitbekommen.
Nach der Logik…
…könnte ja auch jeder Kontoinhaber behaupten, seine Online-Transaktion wäre nicht rechtens, da er sich ja ganz genau wie bei Ebay hinter seinem Alias (=Kontonr.) versteckt.
Jeder Chatter könnte ungehindert Nazi-Parolen verbreiten, da er ja ImmerWillig heißt und nicht Franz Schmittke.
Oder ich gehe in den Laden und bestelle einen neuen Mercedes in hellgrün-lila-gepunktet und sage, ich bin der Herr Schmittke - dann bin trotzdem ich der Käufer, da ist der Name doch wurscht??
Also: Entweder hat der Radiosender das falsch verstanden und wichtige Daten ausgelassen, oder es war halt ein Provinzrichter, der sich nicht auskannte…
Eine plausible Erklärung wäre, daß jemand anderes das Paßwort des Käufers geknackt hat und damit etwas ersteigert. Kann der Käufer dies beweisen, was ja im Einzelfall evtl. möglich ist, wird wohl kein Vertrag zustande gekommen sein.
Hinter jedem Username steht doch auch ein realer Name mit Anschrift usw… Der Käufer ist eindeutig der, der den Artikel ersteigert bzw. gekauft hat. Ich wüsste nicht, was da nicht nachweisbar wäre, ausgerechnet bei eBay.
Gruß, Mathias
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Hinter jedem Username steht doch auch ein realer Name mit
Anschrift usw… Der Käufer ist eindeutig der, der den Artikel
ersteigert bzw. gekauft hat. Ich wüsste nicht, was da nicht
nachweisbar wäre, ausgerechnet bei eBay.
Das reichte laut Meldung wohl nicht aus, da sich Dritte leicht unter falschem Alias mitbieten könnten.
Aber wie gesagt, ich habe nicht alles mitgekriegt.
Wenn dem so wäre, wär das schon schlecht für Verkäufe bei eBay.
Ich kann mich bei Ebay aber auch mit Franz Müller anmelden & dan ?? dan schliesst Franz Müller nen Kaufvertrag ab ?NÖ, ICH aber wer bin ich ?? Kriegt der Verkäufer nicht raus und hällt sich an Franz Müller, der von allem nix weiss. Das ist das Problem.
Grüsse,
Sven
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Ich kann mich bei Ebay aber auch mit Franz Müller anmelden &
dan ?? dan schliesst Franz Müller nen Kaufvertrag ab ?NÖ, ICH
aber wer bin ich ?? Kriegt der Verkäufer nicht raus und hällt
sich an Franz Müller, der von allem nix weiss. Das ist das
Problem.
Gerade Du solltest es doch besser wissen. Natürlich kann man technisch herausbekommen, wer hinter diesem Alias steckt, da mind. hier in D (und im Zuge von ‚enduring freedom‘ in fast allen Industriestaaten) die Logs von Internetusern gespeichert werden. damit kann einem Alias der PC zugeordnet werden. Ausnahmefälle wie Computerpools in Unis sind kein prinzipieller Grund ebay-Auktionen für ungültig zu erklären. Sonst wäre auch de Versandhandelschwe betroffen, denn es gibt ja öffentliche Münztelefone…
Tschuess Marco.
P.S.: Es mag zwar Möglichkeiten geben, seine IP effektiv zu verschleiern, aber die entsprechenden Techniken sind dem 08/15-Menschen nicht geläufig (anomizer) bzw. nicht zugänglich (Hacker/Cracker-Tech).
Hi
Klar, wenn du ein Bankkonto auf den Namen hast, ne Einzugsermächigung vergibst und den Kontocheck überstehst… du brauchst auch ne authentifizierte Mailadresse für ne Erst-anmeldung. mit [email protected] bekommst erstmal garkeinen account an den start, esseiden du reichst ne beglaubigte Ausweiskopie ein.
HH
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Wer weiss etwas genaueres ? Ich habe es leider nur halb
mitbekommen.
Das Problem ist, das ein Gericht festgestellt hat, dass die Kombination von Alias und Passwort nicht ausreicht, um wirklich die Identität zu gewährleisten. Nach Meinung der Richter muss eine Anmeldung/Login mit digitaler Signatur erfolgen, damit das Geschäft rechtsgültig ist.
Sind natürlich wieder mal tolle Aussichten für jede Art von e-Commerce
was ist dann bei Bankgeschäften? Da hat man doch auch nur Kontonummer und PIN/TAN-Listen? Oder am Geldautomaten - nur ein simples Kärtchen und vier Ziffern?
Was für eine Art Gericht hat sowas denn entschieden? Das kann doch sicher nicht als Präzedenzfall gewertet werden, oder?
was ist dann bei Bankgeschäften? Da hat man doch auch nur
Kontonummer und PIN/TAN-Listen? Oder am Geldautomaten - nur
ein simples Kärtchen und vier Ziffern?
Eine Tan kann ja nur einmal verwendet werden und dass die PIN an Geldautomaten nicht sicher ist, sollte inzwischen allgemein bekannt sein.
Ich vermute mal, das Urteil wird erst nach und Nach entsprechende Wellen schlagen, je nachdem wieviele Kunden sich darauf berufen.
Was für eine Art Gericht hat sowas denn entschieden? Das kann
doch sicher nicht als Präzedenzfall gewertet werden, oder?
Natürlich kann man
technisch herausbekommen, wer hinter diesem Alias steckt, da
mind. hier in D (und im Zuge von ‚enduring freedom‘ in fast
allen Industriestaaten) die Logs von Internetusern gespeichert
werden.
Richtig, in vielen Fällen ist das kein Problem.
Nur sind das dan meist die Fälle, wo es keinerlei Probleme gibt.
Problematisch wirds dan, wenn ein Mitarbeiter eines Kleinen Unternehmens, welches die Logfiles des Proxys nicht aufbewahrt, ein Student aus der Uni, ein Mitarbeiter eines Inet cafes, usw, der Übeltäter ist.
Dan bekommt man das sehr schwer raus.
P.S.: Es mag zwar Möglichkeiten geben, seine IP effektiv zu
verschleiern, aber die entsprechenden Techniken sind dem
08/15-Menschen nicht geläufig (anomizer) bzw. nicht zugänglich
(Hacker/Cracker-Tech).
Och, das ist eigentlich kein Problem, bekommt fast jedes 14Jährige Kind hin.
da steht noch nichts darüber, ob gegen das urteil berufung eingelegt wurde; ausserdem wurde nicht ebay ausdrücklich erwähnt - oder habe ich da nur was beim überfliegen übersehen? ebay verlangt doch mehr daten vom käufer als nur die emailadresse.
Hi
Na, dann werd ich mich bei meiner Bank beschweren, wenn die am Automaten gezogenen Euri auch noch von meinem Konto gebucht werden. Kann ja jeder kommen…
HH
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wenn ich mich neu bei ebay anmelde werden meine Daten mit denen in der Schufa vergleichen. Außerdem benötige ich überprüfbare Bankangaben.
Wenn ich also einen Fake-Account anlegen will, benötige ich a) Eine Adresse von jemand anders, b) dessen Kontonummer und habe immer noch das Problem, dass die Ware dann nicht automatisch zu mir kommt.
Also bleibt nur noch die Frage ob das Passwort gut genug gewählt ist um sicherzustellen, dass das wirklich du bist, der sichg da immer anmeldet?