Hallo miteinander,
ich habe für meinen Vater auf eBay eine Abkantbank mit Blechschere für 499 Euro ersteigert (siehe http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&categor… ). Mit hohem Zeit- und Kostenaufwand (über 600km einfache Strecke) haben wir das Teil abgeholt (der wollte 250 Euro für Spedition haben!). Soweit so gut.
Wie es leider bei „gebrauchten“ Sachen eine übliche Unsitte ist - vor allem, wenn es sich um Maschinen handelt - war diese in recht desolatem Zustand, nämlich ziemlich verschmutzt (Abnutzung ist bei gebrauchten Artikeln ja normal, aber Verschmutzung?). Deshalb haben wir eine erschwerte Funktionsfähigkeit auf die Verschmutzung (die auch gravierend an den Zahnrädern zu finden war) geschoben.
Bei der Reinigung mussten wir aber feststellen, dass zwei der vier Zahnräder kaputt waren (siehe http://manor.nuxli.de/pix/zahnrad1.jpg und http://manor.nuxli.de/pix/zahnrad2.jpg ) - und das auch noch auf einer Seite.
Ich schrieb den Verkäufer per eMail an und bat ihn um Stellungsnahme sowie um Ersatz. Nach einer Woche Funkstille - genau einen Tag vor Ablauf der Frist, die ich ihm für die Stellungnahme Zeit gegeben habe - hat er sich gemeldet, wir sollen die Zahnräder zu ihn senden. Das haben wir auch getan (auf eigene Kosten), nach mehr als einer Woche haben wir ein Päckchen erhalten, in dem die nachgebesserten Zahnräder zu finden waren.
Dummerweise sind die derart schlecht nachgebessert worden, dass sich die Räder ineinander verhaken. Somit ist die Maschine nicht brauchbar.
Weitere Mängel bei der Auktion:
- Der Tisch:
In der Beschreibung stand nichts von Defekten, nach der Auktion wurde ind er eMail auf „kleine Defekte“ hingewiesen und bei der Abholung stellte sich heraus, dass der Tisch vollkommener Schrott ist. - Beschreibung der Abkantmaschine:
a) 1cm-1m (in Worten: EIN METER) Blechstärke ist falsch, höchstens 1cm ist der wahre Wert.
b) Arbeitslänge ist nicht wie angegeben 1200mm, sondern nur 1000mm, also ein Sechstel weniger.
c) Von Defekten (siehe Zahnradproblematik) steht gar nichts dabei.
Wie soll ich nun weiter vorgehen? Soweit mir bekannt (was durchaus auch falsch sein kann), kann ein Händler zweimal nachbessern. Was ist der beste Weg?
Vielen Dank fürs Interesse und viele Grüße
Susanne
