Neue Bahncard automatisch auf Abo?!

Hallo liebe Wissende,

Ich habe gerade meine neue Bahncard aus dem Briefkasten geholt, und in dem beiliegenden Schreiben steht folgendes:

„Bitte beachten Sie, dass sich Ihre BahnCard künftig um ein weiteres Jahr verlängert, es sei denn, Sie kündigen schriftlich bis spätestens 6 Wochen vor Laufzeitende beim BahnCard Service. Ihre neue BahnCard erhalten Sie jeweils vor Ablauf Ihrer gültigen Karte.“

Dürfen die das?! Ich kann mich nicht erinnern, einem Bahncard-Abo zugestimmt zu haben… Ist das rechtlich bindend?!

Danke für Eure Hilfe.
Sylvia

Hallo,

Dürfen die das?! Ich kann mich nicht erinnern, einem
Bahncard-Abo zugestimmt zu haben… Ist das rechtlich
bindend?!

Erinnerungsvermögen ist eines, Tatsachen ein anderes. Aus der Ferne läßt sich nicht beurteilen, was Du unterschrieben hast und du wirst ja etwas unterschrieben haben. Im Zweifel stand darauf „Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftbedingungen“. Wenn diese Dir zumutbarerweise zugänglich waren (z.B. durch Aushang), sind diese Bestandteil des Vertrages. Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht und es sich bei einem derartigen Abo nicht um einen sittenwidrigen Inhalt, sondern um übliche Praxis handelt, ist ein derartiger Vertrag unter den o.g. Voraussetzungen gültig.

Wenn du Angst hast, eine Vertragskündigung zu verpennen, dann schick doch einfach jetzt schon die Kündigung raus.

Gruß
Christian

Hallo Sylvia,

wenn Du das offizielle Antragsformular der DB benutzt hast: Da stand es explizit drauf, dass es die BahnCard ab jetzt nur noch im Abo gibt. Ich habe das selbst vor ein paar Wochen ausgefüllt und kann mich gut daran erinnern.

Ohne dieses Abonement bekommst Du wohl keine BahnCard mehr.

Herzliche Grüße

Alex

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Danke :o)
Hallo Alex,

Danke! Ich weiß im Moment nicht, wo ich meine Kopie des Vertrags habe, aber ich werde mir das nochmal ansehen, wenn ich sie wiederfinde. Zumindest weiß ich jetzt, dass das nicht völlig aus der Luft gegriffen war - wenn Du sagst, dass das auf Deinem Formular gestanden hat, wird’s wohl auch auf meinem gestanden haben ;o) Die Bahn jedenfalls wird mir trotz ihrer „schlauen Masche“ keine Bahncard mehr verkaufen, weil ich in einem Jahr sowieso nicht mehr hier bin :o)

Sylvia

wenn Du das offizielle Antragsformular der DB benutzt hast: Da
stand es explizit drauf, dass es die BahnCard ab jetzt nur
noch im Abo gibt. Ich habe das selbst vor ein paar Wochen
ausgefüllt und kann mich gut daran erinnern.

Ohne dieses Abonement bekommst Du wohl keine BahnCard mehr.

Herzliche Grüße

Alex

Danke! o.T.

Ergänzung: ‚Belohnung‘ der Bahn…
Hallo Sylvia,

in meinem letzten Posting hatte ich ganz vergessen zu erwähnen, dass die Bahn Dich für diese Einzugsermächtigung (durch die sie Kosten spart) auch „belohnt“:

Die BahnCard mit Abbuchungsverfahren gilt zum selben Preis einen Monat länger, also 13 statt 12 Monate. Nach 12 Jahren Kundschaft hat die Bahn Dir also praktisch eine BahnCard geschenkt!

Dies wollte ich nur der Vollständigkeit und Gerechtigkeit halber gesagt haben.

Herzliche Grüße

Alex

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