Hallo,
kann mir vielleicht jemand eine genaue Definition des Begriffes „angesprochener Verkehrskreis“ geben bzw. kennt jemand ein paar tolle Links zum Thema Wettbewerbsrecht, wo ich solche Sachen nachlesen kann?
Vielen Dank für die Hilfe
P.Hoppe
Hallo,
kann mir vielleicht jemand eine genaue Definition des Begriffes „angesprochener Verkehrskreis“ geben bzw. kennt jemand ein paar tolle Links zum Thema Wettbewerbsrecht, wo ich solche Sachen nachlesen kann?
Vielen Dank für die Hilfe
P.Hoppe
der Verkehrskreis sind alle Leute, Firmen, die von dem Produkt, Handlung angesprochen werden (keine präzise jur. Definition). Zum Wettbewerbsrecht schaust am Besten unter http://www.vrp.de nach. Da findest eine Menge links.
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