Wettbewerbsrecht

Von: , Frage gestellt am Fr, 11. Feb 2000

Hallo,
kann mir vielleicht jemand eine genaue Definition des Begriffes "angesprochener Verkehrskreis" geben bzw. kennt jemand ein paar tolle Links zum Thema Wettbewerbsrecht, wo ich solche Sachen nachlesen kann?

Vielen Dank für die Hilfe
P.Hoppe

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Wettbewerbsrecht

    der Verkehrskreis sind alle Leute, Firmen, die von dem Produkt, Handlung angesprochen werden (keine präzise jur. Definition). Zum Wettbewerbsrecht schaust am Besten unter http://www.vrp.de nach. Da findest eine Menge links. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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