Wettbewerbsrecht
Von: , Frage gestellt am Fr, 11. Feb 2000
Hallo,
kann mir vielleicht jemand eine genaue Definition des Begriffes "angesprochener Verkehrskreis" geben bzw. kennt jemand ein paar tolle Links zum Thema Wettbewerbsrecht, wo ich solche Sachen nachlesen kann?
Vielen Dank für die Hilfe
P.Hoppe
