Personenkontrolle

Von: , Frage gestellt am Fr, 11. Feb 2000

Hallo.
Sorry, wenn ich hier nicht ganz richtig bin (es geht nicht ums Business).
Aber mich beschäftigt eine Frage. Folgendes hat sich zugetragen:
Am Abend (20.00 h)hat die Polizei Personenkontrolle im U-Bahnhof gemacht. Dabei haben sie mich rausgezogen, und nach einer Passkontrolle meine Taschen und den Rucksack durchsucht und meine Beine abgetastet. Die Begründung war, dass in der Gegend viel mit Drogen gedealt wird, und daß das ein grosses Problem darstellt.
Hier meine Frage(n):
Auf welcher rechtlichen Grundlage können, die mir einfach in die Taschen fassen? Da ich mich nicht unnötig im U-Bahn Bereich aufgehalten habe, ordnungsgemäß gemeldet bin, meinen Personalausweis bei mir hatte, und auch sonst kein verdächtiges Verhalten an den Tag gelegt habe, verstehe ich das ganze nicht.
Gibt es eine Möglichkeit sich zu wehren, oder ist man in diesem Fall einfach Freiwild für die Polizei?
Hinzufügen möchte ich noch, daß sich das ganze in München zugetragen hat.

Grüße Martin

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Personenkontrolle

    die bayer. Staatsregierung ist besonders eifrig mit der Schleierfahndung. Die Polizei hat das Recht dazu; die Beamten müssen sich aber bei Dir entschuldigen. WEnn nicht, hilft nachträgliches Maulen auch nicht, denn man ist wirklich Freiwild. Eine sog. Dienstaufsichtsbeschwerde bringt überhaupt nichts. Du bist schlicht und ergreifend "verwechselt" (mit den Ganoven) worden. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Personenkontrolle

      Hallo.
      Sorry, wenn ich hier nicht ganz richtig
      bin (es geht nicht ums Business).
      Aber mich beschäftigt eine Frage.
      Folgendes hat sich zugetragen:
      Am Abend (20.00 h)hat die Polizei
      Personenkontrolle im U-Bahnhof gemacht.
      Dabei haben sie mich rausgezogen, und
      nach einer Passkontrolle meine Taschen
      und den Rucksack durchsucht und meine
      Beine abgetastet. Die Begründung war,
      dass in der Gegend viel mit Drogen
      gedealt wird, und daß das ein grosses
      Problem darstellt.
      Hier meine Frage(n):
      Auf welcher rechtlichen Grundlage können,
      die mir einfach in die Taschen fassen? Da
      ich mich nicht unnötig im U-Bahn Bereich
      aufgehalten habe, ordnungsgemäß gemeldet
      bin, meinen Personalausweis bei mir
      hatte, und auch sonst kein verdächtiges
      Verhalten an den Tag gelegt habe,
      verstehe ich das ganze nicht.
      Gibt es eine Möglichkeit sich zu wehren,
      oder ist man in diesem Fall einfach
      Freiwild für die Polizei?
      Hinzufügen möchte ich noch, daß sich das
      ganze in München zugetragen hat.

      Grüße Martin
      Hallo, Martin.
      Die Polizei der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg darf "verdachtsunabhängige Personenkontrollen" durchführen. Genau von so einer bist Du erwischt worden. Ob Du in München gemeldet bist oder nicht spielt hier keine Rolle. Da Du einen gültigen Perso dabei hattest und wohl auch keine Drogen *g*, ist die Angelegenheit damit beendet. Außer Ärger bei Dir bleibt nichts hängen, es werden auch keine Daten gespeichert.
      Locker bleiben! Peter

  2. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Personenkontrolle

    Hi!

    Sorry, aber was willst du?!?

    Es ist sicher unangenehm kontrolliert zu werden, aber gut daß die Polizei solche Kontrollen macht.

    ei froh, daß es die Kontrollen gibt und maul nicht gleich wie ein Kind!

    Gruß

    Bernd

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      ?

      Hi.
      Danke für deine qualifizierte Antwort. Die hat mir sehr weiter gehelft.

  3. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Personenkontrolle

    Hallo Martin, hallo Liste,

    auch wenn ich mich dabei offensichtlich in der Minderheit befinde, bin ich nicht der Auffassung, das Anhalten einer Person durch die Polizei, die Identitätskontrolle, das Durchsuchen der Sachen und das Durchsuchen der Person seien Unannehmlichkeiten, die man eben zu dulden habe und bei denen man davon ausgehen muß, daß die Polizeibeamten schon alles richtig machen würden.

    Ich finde, es handelt sich dabei um relativ gewichtige Eingriffe in die persönliche Freiheit des Betroffenen.

    Die Rechtsgrundlage für die Handlungen der Polizeibeamten findet sich im bayerischen Polizeiaufgabengesetz, das seit einigen Jahren die sogenannte verdachtsunabhängige Personenkontrolle gestattet. Die Polizeibeamten handelten daher im Einklang mit dem geltenden Recht in Bayern (und in den meisten anderen Bundesländern). Mein Auffassung nach handelten sie jedoch nicht im Einklang mit dem Grundgesetz, das für jeden Eingriff in Freiheitsrechte des Menschen einen rechtfertigenden Grund verlangt. Bei der verdachtsunabhängigePersonenkontrolle gibt es eben in diesen Grund bzw. den Kontroll-Anlaß nicht. Der Bürger wird einfach so mir nichts dir nichts kontrolliert, weil dem Polizeibeamten das gerade einfällt. Es ist erstaunlich, daß Menschen in diesem Staat ein solches Gesetz noch als rechtsstaatlich bezeichnen können. Mich erschreckt die durch ein solches Gesetz zum Ausdruck kommende Einstellung derer, die dieses Gesetz zu verantworten haben. In einem Staat, dessen Organe dem Bürger stets mißtrauen dürfen, hängt irgendwo etwas schief!

    Du kannst Dich sicherlich gegen solche Kontrollen wehren. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt es in die Möglichkeit Gegenmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden auch nachträglich eine gerichtliche Entscheidung über deren Rechtmäßigkeit herbeizuführen. Über Maßnahmen von Polizeibeamten auf präventivem Gebiet kann nichts anderes gelten. Der erste Schritt, sich gegen eine solche Maßnahme zur Wehr zu setzen ist, sich von den Polizeibeamten eine schriftliche Darstellung und Begründung der an ihr vorgenommenen Verwaltungsakte gegeben zu lassen. Hierauf hast Du nach dem bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz einen Anspruch. Gegen diese schriftliche Darstellung und Begründung sind dann Widerspruch und Anfechtungsklage möglich.

    Gruß,

    Uli.

    • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
      Re^2: Personenkontrolle

      Hallo Ulli,
      danke für deine ausführliche Antwort.
      Da ich ein ziemlicher Laie auf dem Gebiet von Recht und Gesetz bin, weiß ich allerdings nicht, ob Deine Vorschläge für mich praktikabel sind. Zumindest hast du mein Gefühl bestätigt, daß sich hier die Polizei in einer Grauzone bewegt, wenn man das Grundgesetz als Grundlage heranzieht. Meine Einschätzung war eben nur gefühlsmäßig.
      Den anderen Antwortern kann ich nur sagen, daß sie warscheinlich auch anders denken würden, wenn ihnen soetwas persönlich widerfährt, weil das ein grundsätzliches Misstrauen des Staates (repräsentiert durch die Polizei) gegenüber seinen Bürgern zum Ausdruck bringt.
      Bei mir stellt sich dann auch noch die Frage, wer mehr in meine persönliche Freiheit eingreift:
      Die Polizei oder die Kriminellen?

      Grüße Martin

      ...in der Hoffnung, daß ich das nächstemal durchs Raster falle....

      • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
        Re^3: Personenkontrolle

        Was ein Blödsinn.... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
          Re^4: Personenkontrolle

          Was ein Blödsinn....
          Schon mal was von dem Wort Argument gehört. Du stellst Dir mit Deinen Postings selbst ein ziemliches Armutszeugnis aus.
          Vielleicht solltest Du dir ja auch mal überlegen, ob Du nicht deine Freizeit besser am Stammtisch verbringen solltest, als mit deinen unqualifizierten Antworten hier die Leute zu ärgern.

          Fürs nächste mal empfehle ich Dir:
          Erst denken dann posten.

          Gruß Martin

          • Antwort von nach 9 Tagen hilfreich
            Re^5: Personenkontrolle

            Was ein Blödsinn....
            Schon mal was von dem Wort Argument
            gehört. Du stellst Dir mit Deinen
            Postings selbst ein ziemliches
            Armutszeugnis aus.
            Ein Armutszeugnis wäre bei solchem Blödsinn noch zu argumentieren Vielleicht solltest Du dir ja auch mal
            überlegen, ob Du nicht deine Freizeit
            besser am Stammtisch verbringen solltest,
            als mit deinen unqualifizierten Antworten
            hier die Leute zu ärgern.
            Die Antwort war nicht unqualifiziert sondern kurz und bündig was ich denke. Dein Kommentar war allerdings vorauszusehen und sehr qualifiziert!
            Fürs nächste mal empfehle ich Dir:
            Erst denken dann posten.
            Ich hab´s getan, doch wenn Du es getan hättest wären deine Postings net gekommen
            Gruß Martin
            last comment

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!