Moin!
Ich habe kürzlich gehört, dass ein „normales“ Testament bei einer unehelichen Lebensgemeinschaft nicht ausreicht um sicherzustellen, dass der verbleibende Partner im Todesfall des anderen auch wirklich als „Alleinerbe“ dasteht.
Vielmehr sei ein noteriell beglaubigtes Testament „zwingend“ notwendig (ist bei Eheleuten wohl nicht so).
Kann das jemand bestätigen ? Und wenn ja, hat jemand eine Ahnung, was ein Notar dafür an Gebühren nimmt?
Besten dank für Infos!
Gruss, Andreas