Testament Lebensgemeinschaft - Notar?

Moin!

Ich habe kürzlich gehört, dass ein „normales“ Testament bei einer unehelichen Lebensgemeinschaft nicht ausreicht um sicherzustellen, dass der verbleibende Partner im Todesfall des anderen auch wirklich als „Alleinerbe“ dasteht.

Vielmehr sei ein noteriell beglaubigtes Testament „zwingend“ notwendig (ist bei Eheleuten wohl nicht so).

Kann das jemand bestätigen ? Und wenn ja, hat jemand eine Ahnung, was ein Notar dafür an Gebühren nimmt?

Besten dank für Infos!

Gruss, Andreas

das handschriftliche testament ist gleichberechtigt neben dem notariellem Testament! Trotzdem rate ich, wenn Vermögen da ist, zum Notar, denn der kann ggf. gierige Verwandte besser als ein Laie „ausbremsen“. Vorsicht Finanzamt!

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