Bankhaftung beim Aktienkauf

Von: , Frage gestellt am Fr, 11. Feb 2000

Kürzlich habe ich mich endlich davon überzeugen lassen einen Teil meines Geldes in Aktien zu investieren, ich habe mir also einen Aktienfond zugelegt. Zwei Tage später erhielt ich ein Schreiben von der Bank mit der Überschrift „Auftragsstreichung“. Meine gewünschte Order wurde also nicht ausgeführt. Bei einem Anruf bei meiner Bank wurde mir bestätigt, daß irgendwo ein Fehler unterlaufen ist. Man habe die Aktien allerdings trotzdem noch gekauft. Allerdings zu einem viel höheren Kurs (ca. +15%) als zu dem aktuellen Kurs an dem ich die Order erteilte. Immerhin handelt es sich um ca. 500,- DM die ich nun mehr für den gleichen Anteil ausgeben muß. Leider ist die Bank ist nicht bereit für die Kosten, die mir dadurch mehr entstanden sind aufzukommen. Lohnt es sich einen Anwalt aufzusuchen oder ist die Wahrscheinlichkeit zu gewinnen zu gering?

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 41 Minuten hilfreich
    Re: Bankhaftung beim Aktienkauf

    Wenn die Bank den Fehler schon einge-
    standen hat, muss sie doch eigentlich zu dem ursprünglichen Preis kaufen.

    Was für ein Fehler war es denn?
    Und welche Bank?

    thomas

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Bankhaftung beim Aktienkauf Teil 2

      Laut Aussage des Beraters handelte es sich wohl um einen Computerfehler, so daß die Order an diesem Tag nicht abgesendet werden konnte. 2 Tage später erhielt ich ein Schreiben in dem der Auftrag gestrichen wurde. Direkt am nächsten Tag habe die Bank um Auskunft gebeten. Man teilte mir mit, daß man den Fond trotzdem noch kaufen kann und man werde schon eine Lösung finden, so daß ich nicht die Kosten tragen müsse. Allerdings stellte sich jetzt heraus, daß es sich hierbei um exakt 1086,07 DM (zuzüglich dadurch entstandene erhöhte Provision der Bank)die mittlerweile an Gewinn zu verbuchen wären. Mein Bruder kaufte ebenfalls am gleichen Tag den gleichen Fond und bekam ebenfalls die Auftragsstornierung nachhause geschickt. Der Gesamtschaden beläuft sich somit auf über 3000,- DM. Es handelt sich hierbei um die Raiffeisenbank. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
        Re: Bankhaftung beim Aktienkauf Teil 2

        Laut Aussage des Beraters handelte es
        sich wohl um einen Computerfehler, so daß
        die Order an diesem Tag nicht abgesendet
        werden konnte. 2 Tage später erhielt ich
        ein Schreiben in dem der Auftrag
        gestrichen wurde. Direkt am nächsten Tag
        habe die Bank um Auskunft gebeten. Man
        teilte mir mit, daß man den Fond trotzdem
        noch kaufen kann und man werde schon eine
        Lösung finden, so daß ich nicht die
        Kosten tragen müsse. Allerdings stellte
        sich jetzt heraus, daß es sich hierbei um
        exakt 1086,07 DM (zuzüglich dadurch
        entstandene erhöhte Provision der
        Bank)die mittlerweile an Gewinn zu
        verbuchen wären. Mein Bruder kaufte
        ebenfalls am gleichen Tag den gleichen
        Fond und bekam ebenfalls die
        Auftragsstornierung nachhause geschickt.
        Der Gesamtschaden beläuft sich somit auf
        über 3000,- DM. Es handelt sich hierbei
        um die Raiffeisenbank.
        Computerfehler können nicht Problem des Kunden sein, besuch mal den Vorstand und sag ihm was du von der Sache hälst und dass du deinen Schaden ersetzt haben willst.
        Falls der nicht Einsichtig ist sag Ihm dass du sonst erst mal zu einer Verbraucherzentrale gehst.

        Kontrolliere aber vorher mal, ob dir dein kauf wirklich nicht zum Fondskurs vom Auftragstag abgerechnet wurde.
        Ich habe es mal erlebt, daß ein Kunde versehentlich mit DM 10.000 statt EUR 10.000 belastet wurde. Der Fehler wurde nach 5 Wochen bemerkt und der Rest nachgekauft allerdings zum Kurs und Anlagevaluta Auftragstag

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re: Bankhaftung beim Aktienkauf Teil 2

        Es handelt sich hierbei
        um die Raiffeisenbank.
        Okay, für die Sache ist es nicht entscheidend: Aber "die" Raiffeisenbank gibt es nicht, anders als "die" Deutsche Bank oder "die" Commerzbank. Denn die Raiffeisenbanken sind rechtlich selbständige Genossenschaften (daher auch immer der Plural). Man kann höchstens sagen "eine" Raiffeisenbank oder "die" Raiffeisenbank xy.

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Re^2: Bankhaftung beim Aktienkauf Teil 2

          KLUGSCHEISSER [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
            Re^3: Bankhaftung beim Aktienkauf Teil 2

            KLUGSCHEISSER
            ...ist mein zweiter Vorname. ;)

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Warum nicht die Bank wechseln?

    Lege doch dem Berater mündlich, und dem Leiter der Zweigstelle schriftlich, Deine Überlegung nahe, dass Du und auch Dein Bruder bei einer so unkulanten Behandlung erwägst, Dich einem kompetenteren Bankinstitut zuzuwenden...

    Eine solche Androhung macht freilich nur Sinn, wenn Ihr interessante Kunden seid und nicht gerade auf die Gunst dieser Bank angewiesen seid.

    Der entgangene Gewinn dürfte wohl nicht zu reklamieren sein. Oder?????

  3. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Bankhaftung beim Aktienkauf

    Hi! dem ich die Order erteilte. Immerhin
    handelt es sich um ca. 500,- DM die ich
    nun mehr für den gleichen Anteil ausgeben
    muß. Leider ist die Bank ist nicht bereit
    für die Kosten, die mir dadurch mehr
    entstanden sind aufzukommen. Lohnt es
    Versuchen wir es doch mal mit dem BGB, sprich Auftrag, denn darum dürfte es sich handeln. Ich weiß nicht, ob es noch Spezialregelungen gibt zum Aktienkauf oder so.
    Also: Auftrag: "Kaufe X zum Kurs max. Y"
    Die Bank kauft für Z>Y, sie hat also über ihre Vertretungsmacht gehandelt. Dies musst Du NICHT gegen Dich geltend lassen. Schau mal im BGB, was passiert, wenn Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt bzw. wenn er darüber hinaus geht.
    Meines Erachtens kannst Du sagen, etschebästsch, behalt die Aktien, ich geh woanders hin und kaufe sie.
    Wie es mit Schadensersatz ist, steht da auch, weiß es aber im Augenblick nicht (hab das BGB nicht da).
    Wechsel die Bank!
    Reto

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