Kürzlich habe ich mich endlich davon überzeugen lassen einen Teil meines Geldes in Aktien zu investieren, ich habe mir also einen Aktienfond zugelegt. Zwei Tage später erhielt ich ein Schreiben von der Bank mit der Überschrift „Auftragsstreichung“. Meine gewünschte Order wurde also nicht ausgeführt. Bei einem Anruf bei meiner Bank wurde mir bestätigt, daß irgendwo ein Fehler unterlaufen ist. Man habe die Aktien allerdings trotzdem noch gekauft. Allerdings zu einem viel höheren Kurs (ca. +15%) als zu dem aktuellen Kurs an dem ich die Order erteilte. Immerhin handelt es sich um ca. 500,- DM die ich nun mehr für den gleichen Anteil ausgeben muß. Leider ist die Bank ist nicht bereit für die Kosten, die mir dadurch mehr entstanden sind aufzukommen. Lohnt es sich einen Anwalt aufzusuchen oder ist die Wahrscheinlichkeit zu gewinnen zu gering?
Wenn die Bank den Fehler schon einge-
standen hat, muss sie doch eigentlich zu dem ursprünglichen Preis kaufen.
Was für ein Fehler war es denn?
Und welche Bank?
thomas
Bankhaftung beim Aktienkauf Teil 2
Laut Aussage des Beraters handelte es sich wohl um einen Computerfehler, so daß die Order an diesem Tag nicht abgesendet werden konnte. 2 Tage später erhielt ich ein Schreiben in dem der Auftrag gestrichen wurde. Direkt am nächsten Tag habe die Bank um Auskunft gebeten. Man teilte mir mit, daß man den Fond trotzdem noch kaufen kann und man werde schon eine Lösung finden, so daß ich nicht die Kosten tragen müsse. Allerdings stellte sich jetzt heraus, daß es sich hierbei um exakt 1086,07 DM (zuzüglich dadurch entstandene erhöhte Provision der Bank)die mittlerweile an Gewinn zu verbuchen wären. Mein Bruder kaufte ebenfalls am gleichen Tag den gleichen Fond und bekam ebenfalls die Auftragsstornierung nachhause geschickt. Der Gesamtschaden beläuft sich somit auf über 3000,- DM. Es handelt sich hierbei um die Raiffeisenbank.
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Laut Aussage des Beraters handelte es
sich wohl um einen Computerfehler, so daß
die Order an diesem Tag nicht abgesendet
werden konnte. 2 Tage später erhielt ich
ein Schreiben in dem der Auftrag
gestrichen wurde. Direkt am nächsten Tag
habe die Bank um Auskunft gebeten. Man
teilte mir mit, daß man den Fond trotzdem
noch kaufen kann und man werde schon eine
Lösung finden, so daß ich nicht die
Kosten tragen müsse. Allerdings stellte
sich jetzt heraus, daß es sich hierbei um
exakt 1086,07 DM (zuzüglich dadurch
entstandene erhöhte Provision der
Bank)die mittlerweile an Gewinn zu
verbuchen wären. Mein Bruder kaufte
ebenfalls am gleichen Tag den gleichen
Fond und bekam ebenfalls die
Auftragsstornierung nachhause geschickt.
Der Gesamtschaden beläuft sich somit auf
über 3000,- DM. Es handelt sich hierbei
um die Raiffeisenbank.
Computerfehler können nicht Problem des Kunden sein, besuch mal den Vorstand und sag ihm was du von der Sache hälst und dass du deinen Schaden ersetzt haben willst.
Falls der nicht Einsichtig ist sag Ihm dass du sonst erst mal zu einer Verbraucherzentrale gehst.
Kontrolliere aber vorher mal, ob dir dein kauf wirklich nicht zum Fondskurs vom Auftragstag abgerechnet wurde.
Ich habe es mal erlebt, daß ein Kunde versehentlich mit DM 10.000 statt EUR 10.000 belastet wurde. Der Fehler wurde nach 5 Wochen bemerkt und der Rest nachgekauft allerdings zum Kurs und Anlagevaluta Auftragstag
Es handelt sich hierbei
um die Raiffeisenbank.
Okay, für die Sache ist es nicht entscheidend: Aber „die“ Raiffeisenbank gibt es nicht, anders als „die“ Deutsche Bank oder „die“ Commerzbank. Denn die Raiffeisenbanken sind rechtlich selbständige Genossenschaften (daher auch immer der Plural). Man kann höchstens sagen „eine“ Raiffeisenbank oder „die“ Raiffeisenbank xy.
Warum nicht die Bank wechseln?
Lege doch dem Berater mündlich, und dem Leiter der Zweigstelle schriftlich, Deine Überlegung nahe, dass Du und auch Dein Bruder bei einer so unkulanten Behandlung erwägst, Dich einem kompetenteren Bankinstitut zuzuwenden…
Eine solche Androhung macht freilich nur Sinn, wenn Ihr interessante Kunden seid und nicht gerade auf die Gunst dieser Bank angewiesen seid.
Der entgangene Gewinn dürfte wohl nicht zu reklamieren sein. Oder???
KLUGSCHEISSER
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Hi!
dem ich die Order erteilte. Immerhin
handelt es sich um ca. 500,- DM die ich
nun mehr für den gleichen Anteil ausgeben
muß. Leider ist die Bank ist nicht bereit
für die Kosten, die mir dadurch mehr
entstanden sind aufzukommen. Lohnt es
Versuchen wir es doch mal mit dem BGB, sprich Auftrag, denn darum dürfte es sich handeln. Ich weiß nicht, ob es noch Spezialregelungen gibt zum Aktienkauf oder so.
Also: Auftrag: „Kaufe X zum Kurs max. Y“
Die Bank kauft für Z>Y, sie hat also über ihre Vertretungsmacht gehandelt. Dies musst Du NICHT gegen Dich geltend lassen. Schau mal im BGB, was passiert, wenn Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt bzw. wenn er darüber hinaus geht.
Meines Erachtens kannst Du sagen, etschebästsch, behalt die Aktien, ich geh woanders hin und kaufe sie.
Wie es mit Schadensersatz ist, steht da auch, weiß es aber im Augenblick nicht (hab das BGB nicht da).
Wechsel die Bank!
Reto
KLUGSCHEISSER
…ist mein zweiter Vorname. 