Bankhaftung beim Aktienkauf
Von: , Frage gestellt am Fr, 11. Feb 2000
Kürzlich habe ich mich endlich davon überzeugen lassen einen Teil meines Geldes in Aktien zu investieren, ich habe mir also einen Aktienfond zugelegt. Zwei Tage später erhielt ich ein Schreiben von der Bank mit der Überschrift „Auftragsstreichung“. Meine gewünschte Order wurde also nicht ausgeführt. Bei einem Anruf bei meiner Bank wurde mir bestätigt, daß irgendwo ein Fehler unterlaufen ist. Man habe die Aktien allerdings trotzdem noch gekauft. Allerdings zu einem viel höheren Kurs (ca. +15%) als zu dem aktuellen Kurs an dem ich die Order erteilte. Immerhin handelt es sich um ca. 500,- DM die ich nun mehr für den gleichen Anteil ausgeben muß. Leider ist die Bank ist nicht bereit für die Kosten, die mir dadurch mehr entstanden sind aufzukommen. Lohnt es sich einen Anwalt aufzusuchen oder ist die Wahrscheinlichkeit zu gewinnen zu gering?
