Ausschluss der Gewährleistung in AGB's

Hallo,

ist es rechtlich möglich, dass eine Firma (GmbH) bei einem Geschäft mit mir (Privatkunde, kein Kaufmann) die Gewährleistung in ihren AGB’s auf 6 Monate reduziert?

Ich dachte das müssten jetzt 2 Jahre sein?

Gruß
Gerhart

Nein
Hallo!

Nein es ist nicht möglich.

Gruß
Tom

Hallo,

dies ist unzulässig, der Verkäufer schießt sich damit selbst in´s Knie, da die AGB als solche unzulässig und somit nichtig sind. Es gilt dann für das gesamte Geschäft das BGB (gut für dich).

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich bin da anderer Meinung
Moin,

dies ist unzulässig, der Verkäufer schießt sich damit selbst
in´s Knie, da die AGB als solche unzulässig und somit nichtig
sind. Es gilt dann für das gesamte Geschäft das BGB (gut für
dich).

meiner Meinung nach wird genau diese Klausel nicht Bedstandteil des Vertrags, es gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen (wie Matthias gesagt hat). Der Rest der AGB ist davon jedoch nicht betroffen.

Gruß
Oskar van de Kaalstraat

Hallo Oskar,

meiner Meinung nach wird genau diese Klausel nicht
Bedstandteil des Vertrags, es gelten in diesem Fall die
gesetzlichen Bestimmungen (wie Matthias gesagt hat). Der Rest
der AGB ist davon jedoch nicht betroffen.

IMHO nur, wenn die übliche Salvatationsklausel („Wenn eine der Bedinungen ungültig ist, dann blablablubb“) vorhanden ist.

Ansonsten gelten die AGBs insgesamt nicht mehr!

Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,

IMHO nur, wenn die übliche Salvatationsklausel („Wenn eine der
Bedinungen ungültig ist, dann blablablubb“) vorhanden ist.

Ansonsten gelten die AGBs insgesamt nicht mehr!

das gibt das AGB-Gesetz so aber nicht her; dort ist nur die Rede von unwirksamen Klauseln.

Gruß
Christian

das gibt das AGB-Gesetz so aber nicht her; dort ist nur die
Rede von unwirksamen Klauseln.

das AGBG gilt nur noch für Fälle bis 31.12.2001. Seid 1.1.2002 gelten die Bestimmugen des § 305 - 310 BGB n.F.

Gruß

Hi!

Stöhn.
Ich weiß schon, warum ich nach kurzer Überlegung keine AGBs bei mir eingeführt habe, sondern die Dinge einzelvertraglich regele…

Grüße
Jürgen

Moin Jürgen,

IMHO nur, wenn die übliche Salvatationsklausel („Wenn eine der
Bedinungen ungültig ist, dann blablablubb“) vorhanden ist.

Ansonsten gelten die AGBs insgesamt nicht mehr!

Ich stimme Dir zu. Ich muss aber sagen, dass ich noch keine AGB ohne diese Klausel gesehen habe, daher ging ich davon aus, dass sie enthalten sei.

Zu dem, was Christian gesagt hat (das gibt das Gesetz nicht her):
Die §§ 305 ff. BGB regeln insbesondere, wann AGB überhaupt Vertragsbestandteil werden. Meiner Meinung nach sind die §§ aber so formuliert, dass einzelne Klauseln unwirksam sein können, ohne dass die AGB insgesamt unwirksam werden. Siehe § 306: „Sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden…“, siehe auch § 305c: „Bestimmungen in AGB, die blablabla…, werden nicht Vertragsbestandteil“ (also einzelne Bestimmungen innerhalb der AGB).

Gut, für eine abschließende Bewertung sollte man dann doch besser einen echten Juristen befragen (oder einen Kommentar).

Viele Grüße
Oskar