Publizitätspflicht der Gesellschafter

Hallo,

gibt es eigentlich eine Möglichkeit beim Handelsregister Einblick in den Gesellschaftervertrag einer GmbH zu verlangen um zu erfahren, wer die Gesellschafter sind ?

Im Handelsregisterauszug stehen die Gesellschafter drin und bei der Creditreform etc. ist auch kein Firmenprofil vorhanden.

Ich adchet eigentlich, es gebe eine Publizitätspflicht der Gesellschafter ?

Hallo,

gibt es eigentlich eine Möglichkeit beim Handelsregister
Einblick in den Gesellschaftervertrag einer GmbH zu verlangen
um zu erfahren, wer die Gesellschafter sind ?

der Gesellschaftervertrag geht niemanden etwas an, der nicht Gesellschafter ist oder auf irgendeinem anderen Wege Kapital zur Verfügung stellt.

Ich adchet eigentlich, es gebe eine Publizitätspflicht der
Gesellschafter ?

Es gibt Vorschriften zu den Publizitätspflichten eines Unternehmens. Zu diesen Pflichten gehört nicht, daß der Gesellschaftervertrag veröffentlicht werden muß.

Gruß
Christian

gibt es eigentlich eine Möglichkeit beim Handelsregister
Einblick in den Gesellschaftervertrag einer GmbH zu verlangen
um zu erfahren, wer die Gesellschafter sind ?

hi mark,

exc hat recht, ein vertrag wirst du nicht sehen. aber nach § 40 GmbHG muss eine gesellschafterliste eingereicht werden.

"§ 40 Gesellschafterliste
(1) Die Geschäftsführer haben nach jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung unverzüglich eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter, aus welcher Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort der letzteren sowie ihre Stammeinlagen zu entnehmen sind, zum Handelsregister einzureichen. Hat ein Notar einen Vertrag über die Abtretung eines Geschäftsanteils nach § 15 Abs. 3 beurkundet, so hat er diese Abtretung unverzüglich dem Registergericht anzuzeigen.

(2) Geschäftsführer, welche die ihnen nach Absatz 1 obliegende Pflicht verletzen, haften den Gläubigern der Gesellschaft für den daraus entstandenen Schaden als Gesamtschuldner. "

Im Handelsregisterauszug stehen die Gesellschafter drin und
bei der Creditreform etc. ist auch kein Firmenprofil
vorhanden.

also stehen die gesellschafter doch im HR?

hmmm…

gruss vom

showbee

Hallo showbee

also stehen die gesellschafter doch im HR?

also im offiziell zugänglichen Teil des HRs nicht. Ich habe mal meinen Eintrag überprüft, da steht folgendes:

Spalte 1 ist eine Eintragsnummer
Spalte 2 ist Fa., Sitz, Gegenstand der Unternehmung
Spalte 3 ist das Grund- bzw. Stammkapital (pauschal, ohne Zuordnung nach Gesellschafter)
Spalte 4 sind Vorstände, pers. haftende Gesellschafter, GF oder Abwickler
Spalte 5 Prokura
Spalte 6 definiert die Rechtsverhältnisse
Spalte 7 Tag der Eintragung und Nennung des Gesellschaftsvertrags

Also hier wird nirgends ein GmbH-Gesellschafter auftauchen, es sei denn er ist gleichzeitig GF.

Allerdings wird beim Amtsgericht der Gesellschaftsvertrag in Kopie eingereicht. Ob man ihn dort ggf. einsehen kann, ist mir nicht bekannt.

Grüße
Jürgen

Hallo,

danke Euch für die Antworten.
@ showbee: das war ein versehen ( man sollte immer erst lesen, dann den Artikel abschicken - im HR-Auszug stehen die Gesellschafter nicht (!) drin.