Verletzte Katze durchs Nachbars Stacheldraht

***etwas Lang, aber vielleicht weiss doch jemand RAT?***

Hallo,

letzten Sommer ist leider eine schlimme Sache zwischen
meiner Katze und unseren Nachbarn passiert.

Die Fakten:
wollte 3 Wo Urlaub in Elterns Wochenendhaus machen.
Das liegt am Land - wirklich Land.
Ringsherum Bauernhöfe und ein paar Wochenendhäuser
und… Katzen.
Prima, dachte ich (Stadtmensch) bring ich meine 3 Katzen auch mit
und lasse sie mal Landluft schnuppern.

Der grosse Kater wurde gleich nach Ankunft in den Garten gelassen
und dann…
Der „Urlaub“ war genau nach 2 Stunden vorbei…

Dann sprang die Katze vom Nachbarn, in Panik gehetzt, über den Zaun und blutete ganz schlimm.
Dem Tier war die halbe rechte Hinterpfote abgerissen und hing nur noch in Fetzen vom Fuß.

Nach einer Stunde habe ich ihn dann unter absoluten Schock wieder gefunden, da er sich so schnell verkrochen hatte.

Was dann folgte war ein Marthyrium für die Katze und mich:
sofortige Not-OP, Fußverband 1 1/2 Wochen(+2x noch in Narkose, da er sich den Verband nicht ohne heftigste Gegenwert entfernen lassen wollte,) und anschliessende Halsrause 2 Wochen, selbstredend, daß er bei 30° (August!), nicht rausdurfte.
(die zwei anderen hab ich garnicht mehr erst rausgelassen)

Das ganze hat mich gute 600 DM gekostet, 3 Wochen meines Jahresurlaubs, der eigentlich zur Erholung gedacht war und dann nur - auch für mich - im physischen und psychischen Dauerstress
ausartete. Muss wohl nicht erwähnen, daß ich meinen „Urlaub“ nach den Tierarztbesuchen für den Kater jetzt ausrichten musste.

Es geht mir jetzt auch weniger um das Geld, sondern um
die Tatsache, daß ich nach dem Unfall den Zaun meines Nachbars zur öffentlichen Strasse mal genauer betratete.

Folgendes konnte ich dort entdecken:
In den Zwichenräumen den Jägerzaunes vorm Haus hat er lange (ca. 5cm ) Nägel gehauen und den Kopf abgezwickt und am Grundstück entlang, dass auch neben einer öffentlichen Strasse führt, hat er am ganzen Maschendrahtzaun einen STACHELDRAHT oben in die Maschen hineingewoben. Dahinter stehen gleich noch kleine Zypressen, so daß man den Stacheldraht auf dem ersten Blick nicht erkennt.

Wir haben ihn selbstverständlich zur Rede gestellt und er meinte nur in seiner r…frechen, überheblichen Art, daß er es macht, weil alle Katzen aus der Umgebung in seinen Garten sch…

MEINE FRAGEN:
* Was kann ich gegen so einen Nachbarn machen?

* Kann ich überhaupt was machen?

* Der Stacheldraht und die Nagel sind vorsetzlich angebracht worden, um die Tiere davon abzuhalten in seinen Garten zu kommen, und wenn dann wird eine Verletztung des Tieres billigend in Kauf genommen! (Er hat sich noch gefreut darüber!!!)

=> Wo hören Nachbarsrecht auf und wo fangen Tierrechte an?

Das hat, wie schon erwähnt, auf einem Dorf stattgefunden, wo JEDER eine bis mehrere Katzen hat.
Genauso gut hätte ein kleines Kind im Vorbeigehen an den Zaun fassen können und sich an dem Stachedraht schlimm verletzten können. (man weiss ja wie unbedarft kleine Kinder sind und grad am Land tobt oft eine ganze Rasselband durch die wenigen Strassen…)

Selbstredend, daß ich dort LEIDER keine Urlaub mit meinen
Tieren unter solch selbstmordmässigen Bedingungen machen kann.

(Der Katze ist übrigens wieder ganz heile geworden :smile:

wenn jemand sich mit Nachbarschaftsrecht in einer solchen Sache ausgeht, dann würde ich mich über Rat wirlich freuen.

schönen Gruss
Sonja

Hallo Sonja,

was deiner Katze passiert ist, bedaure ich sehr.
Doch ich nehme an das der Zaun auf dem Grundstück des Nachbarn steht.
Grundsätzlich hat kein Tier und kein Mensch etwas auf seinem Grundstück verloren, wen er es nicht erlaubt.
die Gefährdung Dritter durch seine Umzäunung müsste ihm nachgewiesen werden.
Wahrscheinlich würde es allenfalls auf Fahrlässigkeit hinauslaufen und über seine Haftpflicht abgewickelt werden.
Es gibt leider kein Gesetz, dass einen verpflichtet edin liebenswerter Mitmensch zu sein. Na ja vielleicht auch zum Glück.

Ich fürchte du wirst Dich mit diesem Zeitgenossen abfinden müssen.

Sorry

Knautschke
http://www.ramblinbluesband.de

http://www.rockcyclus.de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nicht ‚rechtskundig‘
moin moin,

ich bin zwar nicht „rechtskundig“ aber ich denke so einfach ist es dann doch nicht.
Meines Wissens sind z.B. sog. „Stachetennzäune“ d.h. Zäune mit
angespitzten Enden verboten.Ich denke dann ist so etwas wie hier geschildert ebenfalls unzulässig sein was beim Ordnungsamt oder Bauamt zu erfahren sein dürfte.
Es geht ja hier wohl nicht nur darum eine Abgrenzung zum Nachbarn zu schaffen sondern es wird eine Verletzung der übelsten Art der oder desjenigen billigend in Kauf genommen der diese Abgrenzung überschreitet, gleich ob Mensch oder Tier.
Wenn so ein Mistkerl!! nicht rechtlich zu belangen sein sollte
bin ich mal gespannt wann hierzulande im privaten Bereich die ersten – Selbstschussanlagen und Sprengfallen-- straffrei installiert werden.
Soweit mir bekannt ist handelt es sich bei Haustieren nur um
„Sachen“ aber wenigstens für diese „Sachbeschädigung“ sollte dieser Drecksack haftbar gemacht werden können, auch wenn es dem Tier die Schmerzen nicht abnimmt.
Desweiteren wäre einmal zu prüfen inwieweit jemand für Anlagen /
Installationen / Geräte selbst auf seinem Privatgrundstück verantwortlich ist.
Ich denke z.B. an den Besucher / Briefträger den ich auf meinem Grundstück mit einem Fahrzeug verletze / überfahre dass nicht versichert ist, Gartenzaun unter Hochspannung, Sturz in ein nicht abgesichertes Loch oder oder oder …
Stichwort „Gefährdungshaftung“

Ps.
freut mich dass der Sofapanther wieder fit ist, habe selbst
Einen

Tierschutzgesetz
Hallo,

Grundsätzlich hat kein Tier und kein Mensch etwas auf seinem
Grundstück verloren, wen er es nicht erlaubt.
die Gefährdung Dritter durch seine Umzäunung müsste ihm
nachgewiesen werden.

ich darf dann mal aus dem Tierschutzgesetz zitieren:
§ 13
(1) Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist; dies gilt nicht für die Anwendung von Vorrichtungen oder Stoffen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften zugelassen sind.

Nach §18 Nr. 25 ist ein Verstoß dagegen eine Ordnungwidrigkeit, die mit Geldstrafe bis 25.000 Euro geahndet werden kann.

Allerdings, weiß ich nicht, ob es nicht doch irgendein Gesetz gibt, das einen derartigen Zaun erlaubt. Ich glaube aber nicht wirklich daran und meine auch, daß derartige Zäune sogar explizit verboten sind. Da habe ich aber keine Belege für.

Gruß
Christian

Is ne gute Idee
Hi,

kann mich nur anschließen. Zaun fotografieren und mit den Bildern ab zum Ordnungsamt und wenn möglich auch noch zum nächsten Tierschutzverein.

Gruß Maja

PS bei uns eine Ecke weiter wohnen Leute, die schmeissen immer Glasscherben auf den Gehweg, damit die Hunde nicht ans Haus pinkeln. (Daß Hunde sowas nicht machen dürfen ist für mich keine Frage!)
Ich hab die Leute dann mal darauf angesprochen, da sind sie richtig ausgeflippt. Ich habe dann nur gesagt, daß sie aufpassen sollten, daß da kein Kind in die Scherben fällt, denn wenn sie an die richtigen Eltern geraten würden, das durchaus schlecht für sie ausgehen könnte.
Eine Woche später standen Blumenkübel vor der Hauswand. Also geht es doch auch anders.

Gruß Maja

Zaum an öffentlicher Strasse
Danke erstmal für die unterstützenden Worte!

Noch kurz zur Erläuterung:

Der Zaun, um den es geht ist NICHT der Grenzzaun, der
seinem von unserem Grundstück trennt.
Da wir zuerst gebaut hatten, ist der Grenzzaun unserer, und
sogar an den selbigen stellt er andauernd verrostete Gitter
auf, damit die Katzen nicht über unseren in seinen Garten hüpfen können.

Der Jägerzaun und mit Stacheldraht umwickelte Maschendrahtzaun von ihm liegt tatsächlich an einer öffentlichen Strasse, die zwar in einer Sackgasse dann endet, aber an dem „Herrscharen“ von Spaziergängern mit Hunden und kl. Kindern vorbeilaufen (Urlauber und Ansässige).

Und an diesem Zaun hat sich Kater die Pfote aufgerissen.

Ich werde die Vorschläge und Anmerkungen jetzt meinem Anwalt übergeben.
Danke
Sonja

Hi!

Das ist ganz klar ein Fall für den Staatsanwalt! Erstatte Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und überlass denen den Rest!

Gruß

Bernd

Nachfrage
Hallo

Das ist ganz klar ein Fall für den Staatsanwalt! Erstatte
Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und
überlass denen den Rest!

man sieht häufig Zäune mit Stacheldraht - sind die denn alle was für den Staatsanwalt ?

Das kann doch nicht sein.

Gruß Andreas

Hi!

Es ist wohl doch ein kleiner Unterschied ob ein Stacheldraht offen irgendwo angebracht ist oder wie hier Nägel „eingebaut“ mit dem Sinn schwer zu verletzen!
Sowas ist und bleibt GottseiDank kriminell!!!

Auch bei Stacheldraht gibt es Richtlinien…

Gruß

Bernd

Hallo

Es ist wohl doch ein kleiner Unterschied ob ein Stacheldraht
offen irgendwo angebracht ist oder wie hier Nägel „eingebaut“
mit dem Sinn schwer zu verletzen!

Zugegeben ist dieser Fall hier schon etwas krass, aber ich möchte mal provokativ behaupten, auch ein normaler Stacheldraht oben auf dem Zaun ist dazu da, jemanden zu verletzen, bzw. es wird nbilligend in Kauf genommen, dass sich ein Spaziergänger oder Katze, die diesem Zaun zu nahe kommen, sich verletzen.

Ist das dann nicht auch verwerflich ?

Gruß Andreas

Also, ich habe grundsätzlich auch durchaus Verständnis
für jemanden, der sich aufregt, wenn die Katze
in den Garten das Geschäft verrichtet.

Leider gibt es keinerlei Möglichkeiten den Garten
so einzuzäunen, daß die Katze nicht mehr hinaus kann.

Ich wäre ja auch sogar bereit für die Katze einen
eignen Sandkasten anzulegen, aber ich kann der Katze
ja nicht sagen „so, ab heute gehst Du nicht mehr in
Nachbars Garten“ (obwohl ich das ungemein gerne tun würde).

Anscheinend verrichten alle Katzen der Umgebung das Geschäft
in seinen Garten und bei uns gibt es wohl mehr Katzen als
Menschen in dem Dorf.
Und meiner hatte das Pech zur falschen Zeit am falschen Ort
zu sein.

Dumm ist nur, daß so jemand dann aufs Dorf zieht, denn von
den berühmten Beschwerden über stinkenden Misthaufen und
Kirchenklocken hat man ja auch schon genug gehört.

Gruss
Sonja

Hallo,

Leider gibt es keinerlei Möglichkeiten den Garten
so einzuzäunen, daß die Katze nicht mehr hinaus kann.

es gibt Elektrozäune speziell für Katzen. Damit kannst du die Katze sehr sicher im Garten behalten.

Gibts zB hier:
http://www.catfence.de/

Gruß, Niels

Hi,

jetzt gebe ich auch mal meinen Senf dazu…

Zugegeben ist dieser Fall hier schon etwas krass, aber ich
möchte mal provokativ behaupten, auch ein normaler
Stacheldraht oben auf dem Zaun ist dazu da, jemanden zu
verletzen, bzw. es wird nbilligend in Kauf genommen, dass sich
ein Spaziergänger oder Katze, die diesem Zaun zu nahe kommen,
sich verletzen.

Ein Stacheldraht auf einem hüfthohen Jägerzaun macht keinen Sinn (denn er ist kein Schutz vor Einbrechern), außer jemanden zu verletzen. Sollte ich derjenige sein, kann sich der Eigentümer warm anziehen, denn neben privatrechtlichem Schadenseratz würde ich auch Strafantrag wegen Körperverletzung stellen!
Etwas anderes ist Stacheldraht auf einem „richtigen“ Zaun. Dieser ist so hoch, daß er auch ein wirkliches Hindernis darstellt. Wenn dort Stacheldraht als zusätzlicher Schutz (um Übersteigen zu verhindern) angebracht wird, kann sich ein normaler Passant (oder ein Tier) nicht ohne weiteres verletzen.
Der hier beschriebene Fall ist IMHO eindeutig etwas für den Staatsanwalt!

Gruß Stefan