Diebstahlschaden auf Angestellte umlagern

Hallo liebe Rechtsexperten

Ich brauche euren Rat:

Ich arbeite als Aushilfe an einer Tankstelle, und dort sind die Zigaretten hinter dem Tresen, also nur für Angestellte zugänglich.

Trotzdem verschwinden immer wieder Zigaretten, und der Chef hat gesagt das er den Verlust im nächsten Monat vom Gehalt der Angestellten abziehen will.

Kann er das denn so einfach machen?
Wenn er das nicht so einfach machen darf, was sollte ich am besten dagegen unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Micha

Hallo Michael,

ein solches Vorgehen ist selbstverständlich nicht zulässig. Für den Schaden kann nur die Person haftbar gemacht werden, die den Schaden verursacht. Sind der /die Täter nicht zu ermitteln, muss er selbst den Schaden tragen. Er kann aber Massnahmen - z.B. Kameraüberwachung einsetzen - .

Grüsse Günter

Ich brauche euren Rat:

Ich arbeite als Aushilfe an einer Tankstelle, und dort sind
die Zigaretten hinter dem Tresen, also nur für Angestellte
zugänglich.

Trotzdem verschwinden immer wieder Zigaretten, und der Chef
hat gesagt das er den Verlust im nächsten Monat vom Gehalt der
Angestellten abziehen will.

Kann er das denn so einfach machen?
Wenn er das nicht so einfach machen darf, was sollte ich am
besten dagegen unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Micha