ein solches Vorgehen ist selbstverständlich nicht zulässig. Für den Schaden kann nur die Person haftbar gemacht werden, die den Schaden verursacht. Sind der /die Täter nicht zu ermitteln, muss er selbst den Schaden tragen. Er kann aber Massnahmen - z.B. Kameraüberwachung einsetzen - .
Grüsse Günter
Ich brauche euren Rat:
Ich arbeite als Aushilfe an einer Tankstelle, und dort sind
die Zigaretten hinter dem Tresen, also nur für Angestellte
zugänglich.
Trotzdem verschwinden immer wieder Zigaretten, und der Chef
hat gesagt das er den Verlust im nächsten Monat vom Gehalt der
Angestellten abziehen will.
Kann er das denn so einfach machen?
Wenn er das nicht so einfach machen darf, was sollte ich am
besten dagegen unternehmen?