Hallo Mathias,
ich will es versuchen zu erklären:
Ein Grundstück ist das Objekt, an dem Rechte, z. B. das Eigentumsrecht ausgeübt werden kann. Nachgewiesen ist das im Grundbuch.
Ein Flurstück ist ein genau definierter Teil der Erdoberfläche, der im Kataster nachgewiesen wird.
In den meisten Fällen sind Grundstück und Flurstück identisch. Die bekanntesten Fälle, die mir jetzt einfallen, in denen dies nicht so ist, sind Wohnungseigentum (hier gehört dir die Eigentumswohnung und nur ein Teil des Flurstückes) oder Privatwege, die den Anliegern gehören. (Wenn dich Einzelheiten interessieren, kannst du mir eine E-Mail senden.)
Zu jedem Grundstück muß angegeben werden, aus welchen Flurstücken es besteht.
Soll nun ein Grundstück, das mit einem Flurstück identisch ist, geteilt werden geschieht in der Regel Schritt für Schritt folgendes:
Das entsprechende Flurstück wird in mehrere Flurstücke zerlegt, bleibt aber (noch) ein Grundstück.
Erst wenn mehrere genau definierte Teile der Erdoberfläche (Definition siehe oben) vorhanden sind, kann das Grundstück in mehrere einzelne Grundstücke geteilt werden.
Erst dann ist es z. B. möglich, eines der neu entstandenen Grundstücke zu verkaufen, d. h. es wird auf das Grundbuch des Erwerbers ungeschrieben.
Viele Grüße
Jörg Zabel