Frage zu Flur, Flurstück und Grundstück

Kann mir jemand den Unterschied zwischen einem Flur, einem Flurstück und einem Grundstück erläutern? Wenn ich mich nicht irre, ist der, die oder das (???) Flur ein abgegrenzter Teil im katastertechnischen Sinne. Und Flurstück ist nicht gleich Grundstück, weil ein Grundstück auch in mehrere Flurstücke aufgeteilt sein kann. Das versteh ich aber nicht so ganz.

Gruß, Mathias

Hallo,

hier solltest Du die nötigen Erklärungen finde:
http://www.meinvermesser.de/Information/Begriffe/beg…

Wenn noch was fehlt, nochmal melden.

Gruß
Christian

Hallo Christian !

Danke für deine Antwort. Ich hab mir das mal angeschaut. Aber wieso wird ein Grundstück, wenn es geteilt wird, nicht einfach in zwei (neue) Grundstücke aufgeteilt anstatt in zwei bzw. mehrere Flurstücke? Oder geht beides? Worin liegt dann der Unterschied? Wozu gibt es denn die Flurstücke, wenn es schon die Grundstücke gibt, die einzelne Teile auf der Erboberfläche abgrenzen?

Gruß, Mathias

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Hallo Mathias,

Vielleicht hast du gesehen, dass in der Begriffsliste das Wort Grundstück nicht vorkommt.

Ein Grundstück hat keinen eindeutigen Namen. Es ist nur eine Grundfläche, die zusammenhängt. Aber es besteht aus einem oder mehreren Flurstücken und die haben Namen/Nummern. Also kann man festhalten, das Flurstück soundso und das Flurstück soundso gehören Mathias.
Liegen diese Flurstücke aneinander, kannst du sie als ein großes Grundstück behandeln. Du kannst sie auch ganz formell zusammenlegen lassen, dann werden sie ein einziges Flurstück und kriegen eine einzige Nummer. Wenn du aber einen Teil verkaufen willst, mußt du es teilen lassen und dann hast du wieder zwei Flurstücke. Und kannst, wenn der Käufer einverstanden ist, das ganze immer noch als ein einziges Grundstück nutzen, ohne dass es komplett dir gehört.

Ein Grundstück ist ein logischer Begriff, Flurstück ein formaler.

Alles klar ?

Grüsse

Heike

Ein Grundstück ist ein logischer Begriff, Flurstück ein
formaler.

Alles klar ?

So halbwegs, ja. Ich weiß nur: Ich hab’s mir nicht ausgedacht :smile:

Gruß, Mathias

Hallo Mathias,

ich will es versuchen zu erklären:

Ein Grundstück ist das Objekt, an dem Rechte, z. B. das Eigentumsrecht ausgeübt werden kann. Nachgewiesen ist das im Grundbuch.

Ein Flurstück ist ein genau definierter Teil der Erdoberfläche, der im Kataster nachgewiesen wird.

In den meisten Fällen sind Grundstück und Flurstück identisch. Die bekanntesten Fälle, die mir jetzt einfallen, in denen dies nicht so ist, sind Wohnungseigentum (hier gehört dir die Eigentumswohnung und nur ein Teil des Flurstückes) oder Privatwege, die den Anliegern gehören. (Wenn dich Einzelheiten interessieren, kannst du mir eine E-Mail senden.)

Zu jedem Grundstück muß angegeben werden, aus welchen Flurstücken es besteht.

Soll nun ein Grundstück, das mit einem Flurstück identisch ist, geteilt werden geschieht in der Regel Schritt für Schritt folgendes:
Das entsprechende Flurstück wird in mehrere Flurstücke zerlegt, bleibt aber (noch) ein Grundstück.
Erst wenn mehrere genau definierte Teile der Erdoberfläche (Definition siehe oben) vorhanden sind, kann das Grundstück in mehrere einzelne Grundstücke geteilt werden.
Erst dann ist es z. B. möglich, eines der neu entstandenen Grundstücke zu verkaufen, d. h. es wird auf das Grundbuch des Erwerbers ungeschrieben.

Viele Grüße

Jörg Zabel

Hallo Mathias,

ein Flurstück ist die kleinste Einheit im Kataster, ein Grundstück die kleinste im Grundbuch.

Danke für deine Antwort. Ich hab mir das mal angeschaut. Aber
wieso wird ein Grundstück, wenn es geteilt wird, nicht einfach
in zwei (neue) Grundstücke aufgeteilt anstatt in zwei bzw.
mehrere Flurstücke? Oder geht beides? Worin liegt dann der
Unterschied? Wozu gibt es denn die Flurstücke, wenn es schon
die Grundstücke gibt, die einzelne Teile auf der Erboberfläche
abgrenzen?

Eine Neueinteilung im Kataster ist unvermeidbar, aber eine Neueinteilung Grundbuch kann man sich sparen. Tut man das nicht, kostet das richtig Geld. Daher werden Grundstücke nicht „aktualisiert“.

Dazu nochmal dieser Link:
http://www.vermessungsamt-freising.de/aglb.htm

Gruß
Christian

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