Urteil Landsend

Hi Leute,

mich würde mal interessieren, mit welcher Begründung das OLG Saarbrücken der Firma Land´s End untersagt hat, ihre Produkte zu vermarkten, mit einer lebenslangen Garantie gegen Austausch.
Liegt das nur an Deutschland oder seh ich einfach nicht den Sinn…??

MFG
Carsten

Mit der Begründung, die unbegrenzte Gewährleistung verstoße gegen die Zugabenverordnung und verzerre damit den Wettbewerb, setzen sich wieder einmal kleinkarierte Reglementierer, altbackene Sesselpfurzer und nichtsnutzige Abmahner durch. Es ist typisch deutsch und darin einen Sinn zu suchen schlicht sinnlos.

Gruß
Wolfgang

Hi Leute,

mich würde mal interessieren, mit welcher
Begründung das OLG Saarbrücken der Firma
Land´s End untersagt hat, ihre Produkte
zu vermarkten, mit einer lebenslangen
Garantie gegen Austausch.
Liegt das nur an Deutschland oder seh ich
einfach nicht den Sinn…??

In dem Film „Made in Germany“ sagte der Autor, das Gericht habe einen Verstoß gegen die ZugabeVerordnung bejaht. Sinn der Sache ist, dass sich die (doofen?) Verbraucher nicht von einer Zugabe zum Kauf verleiten lassen sollen, und davor schützt sie der gütige Staat dann seit 1934 (??) durch die Zugabeverordnung. Das dürfte aber in bälde alles Schnee von gestern sein,da der Europäsche Gerichtshof (EuGH) als typischen Verbraucher nicht einen Volltrottel (wie der BGH) ansieht, sondern einen rational überlegenden und einigermaßen informierten Konsumenten, der sich eben nicht durch die Zugabe von Kram zum Kauf hinreißen läßt.

…diesem Urteil kann man sich nur anschließen !!!

HURRA DEUTSCHLAND !

ULi.

Hallo!

Mit der Begründung, die unbegrenzte
Gewährleistung verstoße gegen die
Zugabenverordnung und verzerre damit den
Wettbewerb,

Richtig, das war die Begründung.

setzen sich wieder einmal
kleinkarierte Reglementierer, altbackene
Sesselpfurzer und nichtsnutzige Abmahner
durch.

Aber die Schlußfolgerung teile ich nicht. Das Gericht konnte schlicht und ergreifend nicht anders entscheiden, da die kleinkarrierte und altbackene Zugabeverordnung nun einmal (noch) geltendes Recht ist. Es stimmt schon, daß solche Regelungen vor allem von (neidischen) Konkurrenten abgemahnt werden; dies läßt sich allerdings nur ändern, wenn die Zugabeverordnung endlich aufgehoben wird.

Es ist typisch deutsch und darin
einen Sinn zu suchen schlicht sinnlos.

Es ist eine weitere Regelung, die aus übertriebener Fürsorglichkeit nicht längts abgeschafft wurde.

Lars