Urteil Landsend

Von: , Frage gestellt am Mo, 14. Feb 2000

Hi Leute,

mich würde mal interessieren, mit welcher Begründung das OLG Saarbrücken der Firma Land´s End untersagt hat, ihre Produkte zu vermarkten, mit einer lebenslangen Garantie gegen Austausch.
Liegt das nur an Deutschland oder seh ich einfach nicht den Sinn..??

MFG
Carsten

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: Urteil Landsend

    Hi Leute,

    mich würde mal interessieren, mit welcher
    Begründung das OLG Saarbrücken der Firma
    Land´s End untersagt hat, ihre Produkte
    zu vermarkten, mit einer lebenslangen
    Garantie gegen Austausch.
    Liegt das nur an Deutschland oder seh ich
    einfach nicht den Sinn..??
    In dem Film "Made in Germany" sagte der Autor, das Gericht habe einen Verstoß gegen die ZugabeVerordnung bejaht. Sinn der Sache ist, dass sich die (doofen?) Verbraucher nicht von einer Zugabe zum Kauf verleiten lassen sollen, und davor schützt sie der gütige Staat dann seit 1934 (??) durch die Zugabeverordnung. Das dürfte aber in bälde alles Schnee von gestern sein,da der Europäsche Gerichtshof (EuGH) als typischen Verbraucher nicht einen Volltrottel (wie der BGH) ansieht, sondern einen rational überlegenden und einigermaßen informierten Konsumenten, der sich eben nicht durch die Zugabe von Kram zum Kauf hinreißen läßt.

  2. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: Urteil Landsend

    Mit der Begründung, die unbegrenzte Gewährleistung verstoße gegen die Zugabenverordnung und verzerre damit den Wettbewerb, setzen sich wieder einmal kleinkarierte Reglementierer, altbackene Sesselpfurzer und nichtsnutzige Abmahner durch. Es ist typisch deutsch und darin einen Sinn zu suchen schlicht sinnlos.

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Urteil Landsend

      .....diesem Urteil kann man sich nur anschließen !!!

      HURRA DEUTSCHLAND !

      ULi.

    • Antwort von nach 10 Tagen hilfreich
      Re^2: Urteil Landsend

      Hallo! Mit der Begründung, die unbegrenzte
      Gewährleistung verstoße gegen die
      Zugabenverordnung und verzerre damit den
      Wettbewerb,
      Richtig, das war die Begründung. setzen sich wieder einmal
      kleinkarierte Reglementierer, altbackene
      Sesselpfurzer und nichtsnutzige Abmahner
      durch.
      Aber die Schlußfolgerung teile ich nicht. Das Gericht konnte schlicht und ergreifend nicht anders entscheiden, da die kleinkarrierte und altbackene Zugabeverordnung nun einmal (noch) geltendes Recht ist. Es stimmt schon, daß solche Regelungen vor allem von (neidischen) Konkurrenten abgemahnt werden; dies läßt sich allerdings nur ändern, wenn die Zugabeverordnung endlich aufgehoben wird. Es ist typisch deutsch und darin
      einen Sinn zu suchen schlicht sinnlos.
      Es ist eine weitere Regelung, die aus übertriebener Fürsorglichkeit nicht längts abgeschafft wurde.

      Lars

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