Betriebsbedingte Kündigung
Von: , Frage gestellt am So, 9. Feb 2003
Hallo www-Rechtler!
Zunächst steht mal die Frage im Raum, was eine betriebsbedingte Kündigung eigentlich genau bedeutet. Heißt das, das die Stelle wegfallen muß oder geht es nur darum Personal deswegen abzubauen, weil einfach nicht genug Geld vorhanden ist um den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb fortzusetzen (Pleite, Bankrott droht)?
Bedeutet eine betriebsbedingte Kündigung letzteres, so dürfte die gekündigte Stelle ja mit anderen, schutzbedürftigeren (gemäß Sozialauswahl) Mitarbeitern wieder neu besetzt werden?
Nun muß dabei nach meinen Informationen gemäß Kündigungsschutzgesetz eine Sozialauswahl erfolgen.
Angenommen Person A wird betriebsbedingt gekündigt, Person B aber weiterbeschäftigt, obwohl die bei der Sozialauswahl erreichten Kriterien die gleichen sind (gleiche Beschäftigungszeit, gleiches Lebensalter, keine unterhaltsverpflichteten Personen).
Hätte eine Klage beim Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung von Person A Aussicht auf Erfolg? Wann muß die Klage spätestens eingereicht werden?
So, das wär's erstmal.
Dank an alle, die sich die Mühe machen und mir einige der aufgeworfenen Fragen beantworten können!
Gruß, Torsten
Zunächst steht mal die Frage im Raum, was eine betriebsbedingte Kündigung eigentlich genau bedeutet. Heißt das, das die Stelle wegfallen muß oder geht es nur darum Personal deswegen abzubauen, weil einfach nicht genug Geld vorhanden ist um den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb fortzusetzen (Pleite, Bankrott droht)?
Bedeutet eine betriebsbedingte Kündigung letzteres, so dürfte die gekündigte Stelle ja mit anderen, schutzbedürftigeren (gemäß Sozialauswahl) Mitarbeitern wieder neu besetzt werden?
Nun muß dabei nach meinen Informationen gemäß Kündigungsschutzgesetz eine Sozialauswahl erfolgen.
Angenommen Person A wird betriebsbedingt gekündigt, Person B aber weiterbeschäftigt, obwohl die bei der Sozialauswahl erreichten Kriterien die gleichen sind (gleiche Beschäftigungszeit, gleiches Lebensalter, keine unterhaltsverpflichteten Personen).
Hätte eine Klage beim Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung von Person A Aussicht auf Erfolg? Wann muß die Klage spätestens eingereicht werden?
So, das wär's erstmal.
Dank an alle, die sich die Mühe machen und mir einige der aufgeworfenen Fragen beantworten können!
Gruß, Torsten
