Mein erster Unfall

Hallo,

gerade hatte ich meinen ersten Unfall. Ich bin auf meinem 50er Roller einem BMW hinten in die Stoßstange - die Dame hat eine plötzliche Vollbremsung hingelegt, weil sie dachte, eine Ampel sei rot.

Schuldfrage ist geklärt (BMW ist schuld), Polizei hat den Unfall aufgenommen, soweit so gut.

Muss ich jetzt irgendwas machen?

Kommt die Versicherung der BMW-Halterin von alleine auf mich zu? Wenn ja, wie lange dauert das ungefähr?

Kann ich meinen recht ramponierten Roller schon mal reparieren lassen und die Versicherung rechnet direkt mit der Werkstatt ab?

Abgesehen davon habe ich mir bei dem Sturz rechts vermutlich ein paar Rippen geprellt (hatte ich schon mal, daher weiss ich, wie es sich anfühlt). Normalerweise gehe ich wegen sowas nicht zum Arzt. Sollte ich zum Arzt und mir das bestätigen lassen? Ich will natürlich kein Schmerzensgeld oder so, aber sollte die Verletzung festgehalten werden?

Danke für Eure Ratschläge!

Myriam
*autsch*

Hi!

Du musst nun unverzüglich (!!) Deine Versicherung über den Unfall informieren. Vermutlich wird man von Dir einen Unfallbericht verlangen, Formulare dazu gibt´s bei der Versicherung oder beim ADAC.

Die Schuldfrage ist sicherlich noch nicht wirklich geklärt, die Versicherungen werden sicherlich nachfragen, denn üblicherweise gilt: wenn´s hinten knallt gibt´s vorne Geld…

Du kannst im Unfallbericht schreiben, dass Du Deine Unfallgegnerin für schuldig hältst, jedoch wirst Du, wenn Du keine Vollkaskoversicherung hast, wohl auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, s. §1 StVO.

Wenn Du den Roller reparieren lässt, musst Du vorher vermutlich ein Schadengutachten erstellen lassen. Das kannst Du auch über die Werkstatt tun.

Grüße,

Mathias

gerade hatte ich meinen ersten Unfall. Ich bin auf meinem 50er
Roller einem BMW hinten in die Stoßstange - die Dame hat eine
plötzliche Vollbremsung hingelegt, weil sie dachte, eine Ampel
sei rot.

Schuldfrage ist geklärt (BMW ist schuld), Polizei hat den
Unfall aufgenommen, soweit so gut.

Muss ich jetzt irgendwas machen?

Kommt die Versicherung der BMW-Halterin von alleine auf mich
zu? Wenn ja, wie lange dauert das ungefähr?

Kann ich meinen recht ramponierten Roller schon mal reparieren
lassen und die Versicherung rechnet direkt mit der Werkstatt
ab?

Abgesehen davon habe ich mir bei dem Sturz rechts vermutlich
ein paar Rippen geprellt (hatte ich schon mal, daher weiss
ich, wie es sich anfühlt). Normalerweise gehe ich wegen sowas
nicht zum Arzt. Sollte ich zum Arzt und mir das bestätigen
lassen? Ich will natürlich kein Schmerzensgeld oder so, aber
sollte die Verletzung festgehalten werden?

Danke für Eure Ratschläge!

Myriam
*autsch*

Hi,

Ich will natürlich kein Schmerzensgeld oder so, aber
sollte die Verletzung festgehalten werden?

warum nicht und warum „natürlich“ nicht? Das Schmerzensgeld wird vermutlich eher gering ausfallen, aber die einzige Entschädigung sein, die Du für den Ärger und Papierkram bekommen wirst.

Gruß
Christian

Hi!

Wie unten geschireben… die Schuldfrage ist definitiv nicht geklärt, denn Teilschuld hast du allemal! Du must also deiner Versicherung den Unfall melden für die Ansprüche der Gegenseite und dich selbst an die Versicherung der Gegenseite wenden. Die werden dir dann mitteilen, ob bzw. wieviel sie freiwillig zahlen!

Wegen der Verletzung musst du auf jeden FALL zum Arzt. Jetztmal abgesehen vom Schmerzensgeld für ne Rippenprellung (dat wär wirklich nur ein Taschengeld) könnte es durchaus was Schlimmeres sein und das muss festgehalten werden für etwaige spätere Zahlungen!

Gruß

Bernd
P.S.: Falls die Versicherung dir eine Zahlung anbietet achte drauf das dort nicht ein Satz wie „zur Abgleichung aller Schäden“ steht, denn dann bekommst du bei Folgeschäden keinen Pfennig mehr

Schuldfrage

Die Schuldfrage ist sicherlich noch nicht wirklich geklärt,
die Versicherungen werden sicherlich nachfragen, denn
üblicherweise gilt: wenn´s hinten knallt gibt´s vorne Geld…

Das ist richtig. Allerdings hat die Polizei eindeutig festgestellt, dass ich nicht der Unfallversursacher bin. Der BMW hat auf freier Strecke ohne Veranlassung plötzlich eine Vollbremsung hingelegt (die Dame bildete sich ein, eine auf der Strasse vorhandene Bedarfsampel, die für eine Feuerwehrausfahrt gilt, sei rot - sie konnte das wegen tiefstehender Sonne nicht sehen - und hat von ca. 40 kmH plötzlich auf 0 gebremst). Ich konnte noch bremsen (hatte auch ca. 40 kmH drauf) aber nicht mehr ganz. Da wir beide gerade gemeinsam abgebogen waren, war der Abstand zwischen uns nicht ganz so groß wie ich ihn auf gerader Strecke lasse, sondern nur ca. 10 m.

Ich habe gerade mit meiner Versicherung gesprochen und die meinten, ich müsste nichts weiter machen. Kann da evtl. noch etwas nachkommen?

Danke & Gruß,

Myriam

Hallo!

Wenn du mit der Versicherung schon gesprochen hast, dann ist es in Ordnung. Es schadet natürlich nicht, den Schaden sicherheitshalber zu melden.

Noch zur Schuldfrage: diese ist natürlich nicht geklärt, denn das kann nur (!) das Gericht machen, niemals die Polizei. Solange keine Ansprüche geltend gemacht werden, wird die Verschuldensfrage nicht geklärt.

Es ist möglich oder sogar wahrscheinlich, dass du eine Mitschuld hast. Du kannst natürlich deine Ansprüche gegen den Gegner geltend machen, musst dir aber bewusst sein, dass die Schuldfrage das Gericht klärt. Vielleicht zahlt die gegnerische Versicherung freiwillig, wenn du einen Anspruch stellst, aber bei einem Auffahrunfall kommt es selten vor, dass der Vorausfahrende die Schuld trägt - daher kann es auch sein, dass sie sagen: die Sache wollen wir vom Gericht geklärt haben.

Gruß
Tom

Hi
Da du so fahren musst dass du auf alles unvorhergesehene reagieren kannst (tieffliegende Schulkinder etwa) wirst du sicherlich mindestens eine Teilschuld bekommen. Die Fahrerin vor dir kann durchaus einen Grund gehabt haben zu bremsen, und dann hättest du genügend Abstand haben müssen den Aufprall zu verhindern. Ist blöd, aber wer drauffährt ist Schuld.
Ich musste mal für 3 zusammengeschoben zahlen, weil so ein Säftl auf ner ampelgeregelten Abbiegespur mitten im Verkehr auf die idee kam einen Mitfahrer abzusetzen. Die fahrenden Fahrzeuge hatte so 3 Meter abstand als der typ ne Vollbremse machte bei etwa tempo 30… pop,pop, popp… ich durfte für alle zahlen, da keiner sagte er wär draufgebumst, sonmdern alle behaupteten, ich hätte alle drauf geschoben. der Bremser bekam keine Schuld, obwohl die aufnehmenden Bullen ihn verwarnten.
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Lieber Christian,
ein Grund, warum sie vielleicht wegen einer für sie unbeachtlichen Prellung nicht auf Schmerzensgeld aus sei könnte ist der Umstand, daß der Vorfall damit zu einem Unfall mit Personenschaden wird und an die Staatsanwaltschaft zur Anklage wegen Körperverletzung geht. Auch wenn es nicht zu einem Verfahren geht, wäre der Schuldige sicherlich 300.-Euro los als Zahlung für die Einstellung und weiteres Geld für einen Rechtsanwalt, der diese Einstellung erst mal erreichen muß.
Norbert

Hi,

Ich will natürlich kein Schmerzensgeld oder so, aber
sollte die Verletzung festgehalten werden?

warum nicht und warum „natürlich“ nicht? Das Schmerzensgeld
wird vermutlich eher gering ausfallen, aber die einzige
Entschädigung sein, die Du für den Ärger und Papierkram
bekommen wirst.

Gruß
Christian

Du mußt Ansprüche stellen

Hallo Myriam,

es handelt sich um 3 unterschiedliche Fälle.

  1. Wenn Du Geld von der BMW-Versicherung haben willst, dann mußt Du sie anschreiben, den Unfall schildern, die Schadenshöhe beweisen durch Kostenvoranschlag oder kostenpflichtiges Sachverständigengutachten und von der Versicherung diesen Schaden zu 100% oder wegen Teilschuld zu x% fordern. Von alleine passiert nichts. Hierfür brauchst Du eigentlich einen Rechtsanwalt. Die Anwaltskosten werden vom Schuldigen übernommen also müßtest Du bei Teilschuld ggf. auch den Anwalt teilweise übernehmen, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast. Dann ist fraglich, wieviel dabei letztlich übrig bleibt für Deine Rollereparatur. Wenn man den Ärger bzw. das Risiko umgehen möchte, könnte man aber zumindest vn der Versicherung eine verlockend geringe Summe fordern, die anstandslos gezahlt wird.
  2. Bußgeldverfahren. Vielleicht kommt es zu einem GErichtsverfahren gegen die BMW-Fahrerein, wenn sie ein Bußgeld nicht zahlen will. In dem VErfahren wärst Du Zeugin und kannst Dir nach Deiner Aussage das Urteil anhören und die Begründung mitschreiben als BEgründung für Deine Forderungen (falls sie schuldig gesprochen wird)
  3. Abwehr der BMW-Ansprüche. Wenn die Fahrerin ihren Schaden ersetzt haben möchte, wird sie sich an Deine Versicheurng wenden. Die Versicherung wird diese Ansprüche hoffentlich abwehren ggf. teilweise. Vielleicht kommt es zu einem -für Dich kostenlosen- Gerichtsverfahren gegen Deine Versicherung, wo Du Zeugin sein wirst. Das Ergebnis dieses Verfahrens (z.B. Schuldfrage 50%-50%) kannst Du dann für Deine eigenen Forderungen (50% Deines Rollerschadens) verwenden. Das unangenehme ist, daß Deine Versicherungsprämien nach einem Schaden steigen werden, auch wenn Du nur zu 10% schuld bist. Vielleicht hast Du GLück und die BMW-Fahrerin ist durch die Polizei und durch ein eventuelles Verwarngeld so eingeschüchtert und von Ihrer Schuld überzeugt, daß sie keine Ansprüche an Deine Versicherung stellen wird.
    Vielleicht schreibst Du uns allen mal in ein paar Monaten, wie es ausgegangen ist.
    Viel Glück
    Norbert

Hallo Helge,

liest du eigentlich was Myriam geschrieben hat??? Die Schuldfrage ist geklärt! Durch die Polizei!

Gruß ivo

Hallo Myriam,

bring deinen Roller in die Werkstatt und nenne Ihnen die Versicherung deiner Unfallgegnerin (die den Unfall i.d.R schon bei dieser gemeldet hat). Deine Werkstatt kümmert sich um den Rest.

Gruß Ivo

Hi!

Diese Methode klappt nur wenn die Unfallverschuldung geklärt ist…sonst wirds schwierig!!!

Gruß

Bernd

nö…

liest du eigentlich was Myriam geschrieben hat??? Die
Schuldfrage ist geklärt! Durch die Polizei!

Leider ist es NICHT so, dass die Polizei die Schuldfrage klärt.
I.d.R. ist die Polizei beim Unfall nicht anwesend und verlässst sich auf die Tatsachen am Unfallort.

Die haben nicht immer etwas mit der tatsächlich gerichtlich festzustellenden „Schuldfrage“ etwas zu tun.

Für die Gerichte ist es ein Hinweis, wer auf dem Unfallbogen der Polizei links steht… aber DAS ist kein Beweis an sich!

Dies gilt übrigens auch für Versicherungen… die sich -nachdem mir ein junger Mann ins Auto gefahren war- nicht alleine auf den Unfallbogen der Polizei nebst Verwarngeld verlassen hat- sondern eine Zeugenaussage wesentlich aussagekräftiger fand- vie zu vielen Autofahrern fallen neue Ausreden ein… nachdem sie im STrassenverkehr offensichtlich Mist gebaut haben…
… und leider bekommen sie damit auch häufig Recht!

Ayla… die gelernt hat, dass die Polizei immer zu spät kommt!

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Nein
Hallo!

Liest du eigentlich, was sonst so hier geschrieben wird?

Die Polizei kann die Schuldfrage nicht klären.

  1. ist die Polizei keine Behörde

  2. ist sie zur Klärung zivilrechtlicher Fragen nicht zuständig

  3. wäre eine staatliche Regelung, die die Klärung der Verschuldensfrage der Polizei einräumt ein Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Gruß
Tom

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