Wir hattten vor ca. 1 Jahr eine Pauschalreise nach Mallorca mit Finka und Mietwagen gebucht und den Urlaub mittlerweilen dort verbracht.
Der Sachverhalt:
Als wir Ende Juni 2002 ankamen, stand das Mietauto mit Schlüssel bereits vor der Tür. 2 Tage später kamen 2 Spanier um uns einen spanischen Mietvertrag (Record Rent a Car) unterschreiben zu lassen. Da wir dem Reiseveranstalter die Mietwagengebühren im Voraus bezahlt hatten, unterschrieben wir den Vertrag, Schlüssel und Papiere hatten wir schon.
Jetzt erhielten wir von einer Anwaltskanzlei in Deutschland die Aufforderung den Betrag von 124,97 Euro zu bezahlen, da unser Reiseveranstalter nicht bezahlt hatte und wir mit der Unterschrift auf dem Vertrag nun als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.
Wie ist hier die Rechtslage?
Sind wir so ohne weiteres Verpflichtet der Forderung nachzukommen?
Wie ist hier die Rechtslage?
Sind wir so ohne weiteres Verpflichtet der Forderung
nachzukommen?
das kommt auf den Inhalt des Mietvertrages ab. Wenn darin steht, daß Ihr für den Fall, daß der Reiseveranstalter nicht zahlt, für die Zahlung des Mietpreises haftet, seid Ihr leider in der der Haftung. Auch der Sicherungsschein - so Ihr denn einen bekommen habt - wird nicht helfen, weil der Absicherer (laut Gesetz) nur für
den gezahlten Reisepreis haftet, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, (das ist ja nicht der Fall, Ihr habt die Leistung ja bekommen)
bzw. für
notwendige Aufwendungen haftet, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen (auch das ist nicht der Fall, Ihr seid ja wie geplant zurückgekehrt).
Da scheint also eine Lücke im Gesetz zu existieren, die Euch jetzt wohl rd. € 120 kostet.
Aber warte vor der Überweisung mal andere Meinungen ab.