Private PC-Nutzung im Büro

Hallo,
bei uns ist die private Nutzung von Internet und e-mail im Büro grundsätzlich gestattet. Um aber jetzt mal klare Verhältnisse zu schaffen, möchte ich ein Schreiben aufsetzen, in dem dies genau geregelt ist. So ist zum Beispiel die Privatshäre bei e-mails nicht gesichert (ist z. B. ein MA im Urlaub, so werden die mails geöffnet). Weiterhin soll die Verwendung privater Programme auf Firmenrechnern strengstens untersagt werden. Ich muss die MA wohl darauf hinweisen, das sämtliche e-mails und Internetaufrufe protokolliert werden (um im Falle des Falles Fehler im System eingrenzen zu können). Was ist Datenschutzrechtlich zu beachten?
Hat jemand gute Links zu dem Thema oder hat selbst schon mal etwas in der Art verfasst?
Danke für jeden Tipp.
Gruss Sebastian

Hallo.

bei uns ist die private Nutzung von Internet und e-mail im
Büro grundsätzlich gestattet. Um aber jetzt mal klare
Verhältnisse zu schaffen, möchte ich ein Schreiben aufsetzen,
in dem dies genau geregelt ist. So ist zum Beispiel die
Privatshäre bei e-mails nicht gesichert (ist z. B. ein MA im
Urlaub, so werden die mails geöffnet).

– Ich hoffe, Du weißt, daß Du das nicht so einfach machen darfst…?

Weiterhin soll die
Verwendung privater Programme auf Firmenrechnern strengstens
untersagt werden. Ich muss die MA wohl darauf hinweisen, das
sämtliche e-mails und Internetaufrufe protokolliert werden (um
im Falle des Falles Fehler im System eingrenzen zu können).
Was ist Datenschutzrechtlich zu beachten?
Hat jemand gute Links zu dem Thema oder hat selbst schon mal
etwas in der Art verfasst?
Danke für jeden Tipp.

Sebastian.

Naja, im Grunde genommen mußt Du den AN genau das mitteilen, was Du hier geschrieben hast. Nämlich, daß die Privatnutzung des Internets zwar grundsätzlich gestattet ist, aber daß Du dir trotzdem das Recht vorbehältst, die Art der Nutzung zu protokollieren, also registrierst und zu überprüfst, welche Sites Deine AN ansurfen. Die Privatnutzung des E-Mail-Verkehrs und das Herunterladen und Installieren von Anwendungen verbietest Du einfach ganz und weist darauf hin, daß der Postein- und ausgang von Dir eingesehen wird.

Und hier eine einfachere (aber sicherlich diskutable) Lösung: Du verbietest die private Nutzung des Internets im vollen Umfang und drückst ggf einfach ein Auge zu, wenn es trotzdem gemacht wird…

Gibt es bei Euch einen BR? Der Betriebsrat hat dann nach § 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte.

Gruß,
LeoLo

Hi LeoLo,

bei uns ist die private Nutzung von Internet und e-mail im
Büro grundsätzlich gestattet. Um aber jetzt mal klare
Verhältnisse zu schaffen, möchte ich ein Schreiben aufsetzen,
in dem dies genau geregelt ist. So ist zum Beispiel die
Privatshäre bei e-mails nicht gesichert (ist z. B. ein MA im
Urlaub, so werden die mails geöffnet).

– Ich hoffe, Du weißt, daß Du das nicht so einfach machen
darfst…?

Nun ja, ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Mit grundsätzlich gestattet meinte ich, es ist nicht ausdrücklich untersagt, wird aber bisher geduldet. Sorry.

Weiterhin soll die
Verwendung privater Programme auf Firmenrechnern strengstens
untersagt werden. Ich muss die MA wohl darauf hinweisen, das
sämtliche e-mails und Internetaufrufe protokolliert werden (um
im Falle des Falles Fehler im System eingrenzen zu können).
Was ist Datenschutzrechtlich zu beachten?
Hat jemand gute Links zu dem Thema oder hat selbst schon mal
etwas in der Art verfasst?
Danke für jeden Tipp.

Sebastian.

Naja, im Grunde genommen mußt Du den AN genau das mitteilen,
was Du hier geschrieben hast. Nämlich, daß die Privatnutzung
des Internets zwar grundsätzlich gestattet ist, aber daß Du
dir trotzdem das Recht vorbehältst, die Art der Nutzung zu
protokollieren, also registrierst und zu überprüfst, welche
Sites Deine AN ansurfen. Die Privatnutzung des E-Mail-Verkehrs
und das Herunterladen und Installieren von Anwendungen
verbietest Du einfach ganz und weist darauf hin, daß der
Postein- und ausgang von Dir eingesehen wird.

Ich habe mich schon im Netz etwas schlau gemacht. Etwas kompliziert das ganze. Prinzipiell scheint mir der gangbarere Weg das grundsätzliche Verbot zu sein. Alles andere lässt Lücken.
Trotzdem möchte ich die MA darauf hinweisen, daß der e-mail Verkehr sowie die Internetnutzung protokolliert wird (schreckt vielleicht auch ein wenig ab). Konkreter Anlass war jetzt, das ein MA sich ein Programm auf einen Rechner istalliert hat um seine privaten Digi-Cam Bilder zu bearbeiten. Mir fiel das auf, weil immer der gleiche Rechner (Account) Probleme im Netz bereitete. Da werde ich fuchsig. Meine Arbeitszeit kann ich besser verwenden. Da wir jetzt mit der Firma umziehen, wird das neue Netzwerk noch komplexer und ich habe wenig Lust, das mir ein Tölpel das System verwurstelt. Softwareseitig werde ich enge Grenzen ziehen, aber das CD-Laufwerk auszubauen scheint mir doch etwas übertrieben :wink:

Und hier eine einfachere (aber sicherlich diskutable) Lösung:
Du verbietest die private Nutzung des Internets im vollen
Umfang und drückst ggf einfach ein Auge zu, wenn es trotzdem
gemacht wird…

S.o. Scheint mir auch der einfachere Weg. Danke jedenfalls.

Gibt es bei Euch einen BR? Der Betriebsrat hat dann nach § 87
BetrVG Mitbestimmungsrechte.

Nein. Kleiner Betrieb mit 20 MA. Aber eine entsprechende Vereinbarung kann ich doch auch so ausarbeiten, oder?
Gruss Sebastian

Ich stehe in der gleichen Situation bereits seit einigen Jahren. Grundsätzlich ist es ein datenschutzrechtlich sehr schmaler Pfad, den du da begehen willst.

Wir haben im Intranet für alle Mitarbeiter einsehbar eine Betriebsvereinbarung, die regelt, was erlaubt ist, und wo Protokolle geführt und wie sie ausgewertet werden. Diese ist in einigen Punkten mittlerweile inzwischen aber veraltet, da wir heute technische Möglichkeiten zum automatischen Überprüfen von Mails haben, die es in 98 noch nicht gab.

Desweiteren gibt es eine Vereinbarung zum Datenschutz, die dem Arbeitsvertrag beigefügt und eigens unterschrieben wird. Rechtlich erprobt sind beide Dokumente nicht, Regelverstösse und anschliessenden Ahndungen sind bei uns glücklicherweise noch nie vor dem Arbeitsgericht gelandet.

Bei Bedarf schicke ich dir die beiden Dateien morgen gern per Mail zu.

Abschliessend sollte ich noch erwähnen, dass ich, soweit möglich, immer bemüht bin, technische Automatismen zu finden, die, ohne die Rechte und Möglichkeiten der Anwender im weiteren einzuschränken, diese an einem Missbrauch im Vorhinein hindern.

Gruss,
Schorsch

Hallo Sebastian.

Trotzdem möchte ich die MA darauf hinweisen, daß der e-mail
Verkehr sowie die Internetnutzung protokolliert wird (schreckt
vielleicht auch ein wenig ab).

– Klar, kann man machen.

Konkreter Anlass war jetzt, das
ein MA sich ein Programm auf einen Rechner istalliert hat um
seine privaten Digi-Cam Bilder zu bearbeiten.

– Hast Du ihn denn abgemahnt? Wenn das noch nicht so lange her ist, würde ich das mal empfehlen. Das „Bearbeiten“ seiner Digi-Cam-Bilder gehört sicherlich weder zur Internetnutzung noch zu seinen arbeitsvertraglichen Pflichten. Erkundige Dich vorher über den Aufbau einer ordnungsgemäßen Abmahnung.

Gibt es bei Euch einen BR? Der Betriebsrat hat dann nach § 87
BetrVG Mitbestimmungsrechte.

Nein. Kleiner Betrieb mit 20 MA. Aber eine entsprechende
Vereinbarung kann ich doch auch so ausarbeiten, oder?

– Ich würde es nicht „Vereinbarung“ nennen, sondern eher einen „Erlaß“:o)) Laß Dir am besten von jedem AN den Erhalt und die Kenntnisnahme des (nennen wir es mal) Rundschreibens abzeichnen.

Gruß,
LeoLo

Hi Sebastian

Trotzdem möchte ich die MA darauf hinweisen, daß der e-mail
Verkehr sowie die Internetnutzung protokolliert wird (schreckt
vielleicht auch ein wenig ab). Konkreter Anlass war jetzt, das
ein MA sich ein Programm auf einen Rechner istalliert hat um
seine privaten Digi-Cam Bilder zu bearbeiten. Mir fiel das
auf, weil immer der gleiche Rechner (Account) Probleme im Netz
bereitete. Da werde ich fuchsig. Meine Arbeitszeit kann ich
besser verwenden. Da wir jetzt mit der Firma umziehen, wird
das neue Netzwerk noch komplexer und ich habe wenig Lust, das
mir ein Tölpel das System verwurstelt. Softwareseitig werde
ich enge Grenzen ziehen, aber das CD-Laufwerk auszubauen
scheint mir doch etwas übertrieben :wink:

Zur Nutzung von E-Mail und Internet kann ich wenig sagen, da gibt’s in Deutschland sicher strengere Gesetze als hier. Wir werden hier ziemlich gruendlich gecheckt. Aber auch fuer den E-Mail Verkehr lassen sich doch relativ eindeutigen Grenzen ziehen. Meine Freundin arbeitet bei den Telekomikern, wenn sie im Urlaub ist bekomme ich eine Nachricht, dass mein Mail „zur Bearbeitung an Herrn XXX weitergeleitet wurde“ - das schreckt schon ziemlich ab!!

Aber Software-Installation kannst Du doch ganz einfach unterbinden. Unsere User koennen Z.B selbst keine Software installieren, zwar das CD-Laufwerk benutzen aber das war’s dann auch schon. Gerade bei so einem Umzug bietet sich das doch an!

liebe Gruesse,
Astrid

Da es dir in erster Linie um private e-mails geht würde ich einfach vorschlagen, dass die MA dafür eine private e-mail-Adi (yahoo, web, gmx …) nutzen damit gibt es keine private e-mail und imho keine probleme.

Gruss
Nils

Danke an alle
Hallo zusammen,
ich habe mich heute dazu entschlossen, die Nutzung von Internet und e-mail zur privaten Nutzung offiziell zu untersagen. Damit bin ich Datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite. Ich werde es weiterhin dulden, soweit es im Rahmen bleibt. Nur die Installation betriebsfremder Software wird unter Androhung von Abmahnung und entsprechender weiterer Folgen strikt untersagt. Da verstehe ich auch keinen Spass. Auch der Hinweis, das alle e-mails und Internetaufrufe protokolliert und gesichert werden, wird nicht fehlen. Ich gönne den MA die e-mails, aber die rechtlichen Konsequenzen, wenn ich es offiziell erlaube, sind mir doch zu riskant. Nochmals Danke an alle.
Gruss Sebastian

Hallo.

Ich werde es weiterhin dulden, soweit es im
Rahmen bleibt.

Paß aber auf, daß Du das sozusagen „unauffällig“ machst. Sonst unterläufst Du evtl deine neue Anweisung selber und wirst ggf vor Gericht zerlegt. Also achte darauf, daß „offiziell“ immer davon ausgegangen wird, daß Du das verboten hast und nicht duldest…

Gruß,
LeoLo

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