Mietrecht bzw. Vertragsrecht Treppenhausreinigung

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand von euch helfen:
Wir wohnen in einer Mietwohnung eines Miethauses mit 3 Etagen.

EG und 1. OG werden von nur jeweils einer Partei bewohnt. 1 OG wir.

Das 2. OG ist ein ausgebauter Dachboden in dem zwei Singles wohnen.

Das Treppenhaus wird durch eine Putzkraft gereiningt.

Soviel zur Situation.
Folgendes bewirkt bei mir saures Aufstoßen:

Wir bekamen just in diesen Tagen ein Schreiben über eine Nachforderung von 144 € für die Pesonalkosten der Putzfrau.

Sie sollte im Jahr über 1000 € gekostet haben. Das Treppenhaus ist nicht aufwändig zu putzen. Sie ist ca. 0,75 Stunden damit beschäftigt.
Bisher haben wir (und auch die anderen Mieter jeweils) monatlich etwas über 17 Euro Vorauszahlung für die Personalkosten der Putzkraft monatlich an den Vermieter gezahlt.
Achso: Das letzte Jahr, war das erste Jahr in dem wir die Wohnung bewohnt haben. Somit konnten wir natürlich die bisherigen Kosten nicht wissen, sind aber davon ausgegangen, dass die Vorauszahlung die Personalkosten decken.

Neben der Tasache, dass die Kosten der Putzkraft pauschal durch 3 (wg. 3 Etagen)geteilt worden sind und auf die einzelnen Parteien umgelegt wurden (Nebenkosten werden doch entweder nach anteiliegen Quadratmetern bzw. Personen berechnet), habe ich beim Vermieter mal gefragt, warum die Putzkraft so teuer geworden ist.

Der Vermieter sagte mir, dass die Putzkraft nicht mehr als geringfügig Beschäftigte angestellt, sondern als Arbeitskraft auf Steuerkarte beschäftigt wurde!!??

Da frage ich mich doch wieso??? Konnte er mir nicht sagen.

Meine Fragen:

Kann der Vermieter dies einfach ohne Absprache tun??
Müssen wir die Kosten tragen???
Wie verhalten wir uns am besten???

P.S: Die Nebenkosten sind inkl. Betrag im Mietvertrag erwähnt. Ist doch dann eine einseitige Vertragsänderung, der wir zuzustimmen hätten, oder??

Gruß

M. Siedler

Hallo,

vielleicht kann mir jemand von euch helfen:
Wir wohnen in einer Mietwohnung eines Miethauses mit 3 Etagen.

EG und 1. OG werden von nur jeweils einer Partei bewohnt. 1 OG
wir.

Das 2. OG ist ein ausgebauter Dachboden in dem zwei Singles
wohnen.

Das Treppenhaus wird durch eine Putzkraft gereiningt.

Soviel zur Situation.
Folgendes bewirkt bei mir saures Aufstoßen:

Wir bekamen just in diesen Tagen ein Schreiben über eine
Nachforderung von 144 € für die Pesonalkosten der Putzfrau.

Sie sollte im Jahr über 1000 € gekostet haben. Das Treppenhaus
ist nicht aufwändig zu putzen. Sie ist ca. 0,75 Stunden damit
beschäftigt.
Bisher haben wir (und auch die anderen Mieter jeweils)
monatlich etwas über 17 Euro Vorauszahlung für die
Personalkosten der Putzkraft monatlich an den Vermieter
gezahlt.
Achso: Das letzte Jahr, war das erste Jahr in dem wir die
Wohnung bewohnt haben. Somit konnten wir natürlich die
bisherigen Kosten nicht wissen, sind aber davon ausgegangen,
dass die Vorauszahlung die Personalkosten decken.

Neben der Tasache, dass die Kosten der Putzkraft pauschal
durch 3 (wg. 3 Etagen)geteilt worden sind und auf die
einzelnen Parteien umgelegt wurden (Nebenkosten werden doch
entweder nach anteiliegen Quadratmetern bzw. Personen
berechnet), habe ich beim Vermieter mal gefragt, warum die
Putzkraft so teuer geworden ist.

Umgerechnet zahlt ihr jeden Monat nach alter Währung 20 DM und jede Woche rd. 5 DM für die Reinigung. Das ist sicher nicht zuviel.

Der Vermieter sagte mir, dass die Putzkraft nicht mehr als
geringfügig Beschäftigte angestellt, sondern als Arbeitskraft
auf Steuerkarte beschäftigt wurde!!??

Da frage ich mich doch wieso??? Konnte er mir nicht sagen.

Meine Fragen:

Kann der Vermieter dies einfach ohne Absprache tun??
Müssen wir die Kosten tragen???
Wie verhalten wir uns am besten???

Die Kosten des hauswartes/Reinigungsfrau sind umlagefähig ( soweit im Mietvertrag vereinbart). Zu diesen Kosten zählen auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, wenn solche vom Gesetzgeber eingeführt werden. Der Mieter muss dann alle Kosten tragen. Also : zahlen.

P.S: Die Nebenkosten sind inkl. Betrag im Mietvertrag erwähnt.
Ist doch dann eine einseitige Vertragsänderung, der wir
zuzustimmen hätten, oder??

Vermutlich ist die Kaltmiete im Mietvertrag aufgeführt und dann sind Vorauszahlungen aufgeführt. Wie dargestellt: Kosten der Reinigung " umfassen auch vom Gesetzgeber neu eingeführte Zahlungen des Vemrieters oder Abgaben an Dritte.

Grüsse Günter

Danke, ich fühl mich wohl zu unrecht ungerecht behandelt.

Na gut!!