Beihilfe zum Schächten Strafbar ??

Von: , Frage gestellt am Mi, 12. Feb 2003

Hallo werte Gemeinde,

weiß jemand von Euch, ob das Beisein bei einer illegalen Schächtung auch die nur anwesenden Personen Strafbar macht ??

Gibt es eine "Beihilfe zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Schlachtverordnung" ??

Bitte keine Diskussionen um Sinn und Unsinn des Schächtens, da könnt Ihr Euch im Religionsbrett austoben. Ich selbst war nicht und werde NIE dabei sein. Gestern war nämlich Islamisches Opferfest.

gruß

dennis

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
    Theoretisch ja

    Hallo werte Gemeinde,
    Gibt es eine "Beihilfe zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
    und die Schlachtverordnung" ??
    Vorweg - ich weiß nicht ob das Schächten an sich einen Verstoß darstellt, aber:
    Die Behilfe und Anstiftung zu jeder Straftat oder sogar Ordnungswidrigkeit ist strafbar, bzw. ordnungswidrig.
    Allerdings mangelt es in der Paxis bei vielen oft an daran, daß die Teilnehmer nicht angezeigt werden (rein theoretisch begeht z.B. eine Anstiftung zur Ordnungswidrigkeit, wer den Fahrzeugführer zum Falschparken auffordert). weiß jemand von Euch, ob das Beisein bei einer illegalen
    Schächtung auch die nur anwesenden Personen Strafbar macht ??
    Das reine Beisein ist niemals strafbar - es sei denn der Zuschauer begeht ein Unterlassungsdelikt, weil der z.B. dem Ertrinkenden gegenüber eine Garantenstellung hat.
    Allerdings kann beim Schächten - sofern es ein Verstoß ist - schon das Anfeuern und laute Zustimmen eine psychische Beihilfe darstellen. Handreichungen natürlich erst recht.



    M.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      zum schächten

      Hi, Vorweg - ich weiß nicht ob das Schächten an sich einen Verstoß
      darstellt,
      Es ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das es verbietet einem Wirbeltier unnötigen Schaden oder Schmerzen zuzufügen. Mittlerweile ist der Tierschutz auch als "Staatsziel" im GG verankert.
      Auf der anderen Seite steht die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit. Es gibt wohl einige wenige islamische "Richtungen" (ein besseres Wort fällt mir nicht ein und Sekte will ich nicht sagen), denen es verboten ist ein betäubtes Tier zu schlachten. Ein solcher Metzger kann bei den Behörden eine Ausnahmegenehmigung beantragen, damit er Tiere auch ohne Betäubung schlachten darf (was mit erheblichen Schmerzen verbunden ist). Diese Ausnahmegenehmigung wird aber nur höchst selten erteilt.
      Ein interessantes Interview zum Thema schächten steht im Spiegel dieser Woche (Der Spiegel, Nr. 7 vom 10.2.03, S. 136)

      Gruß Stefan

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