Verjährung

Von: , Frage gestellt am Mo, 14. Feb 2000

Hallo!

Ich wurde bei einer Geschwindigkeitsmessung geblitz. Es war nur ein geringfügiger Verstoß, ich war nur 15 km/h zu schnell. Das alles passierte im Oktober. Ich habe so nach 6 Wochen dann einen Anhörungsbogen bekommen und diesen ausgefüllt und abgeschickt. Jetzt erst habe ich einen Bußgelbescheid bekommen, also erst nach fast 5 Monaten. Ist meine Ordnungswidrigkeit nicht schon verjährt? Ich habe irgendwo gehört, dass solche Sache schon nach 3 Monaten verjährt sind, oder irre ich mich?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: Verjährung

    Verfolgungsverjährung: 6 Monate bis 3 Jahre nach Beendigung der Handlung.
    Straßenverkehr: 3 bzw. 6 Monate nach Beendigung der Handlung.
    Vollstreckungsverjährung: 3 bzw. 5 Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung.

    Gruß
    Roland

    Quelle: http://www.recht-kriegen.de

  2. Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
    Re: Verjährung

    Sobald du den Anhörungsbogen bekommen hast , hast du Kenntnis von der OWI also gelten die 3 Monate Verjährungsfrist nicht. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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