Verjährung
Von: , Frage gestellt am Mo, 14. Feb 2000
Hallo!
Ich wurde bei einer Geschwindigkeitsmessung geblitz. Es war nur ein geringfügiger Verstoß, ich war nur 15 km/h zu schnell. Das alles passierte im Oktober. Ich habe so nach 6 Wochen dann einen Anhörungsbogen bekommen und diesen ausgefüllt und abgeschickt. Jetzt erst habe ich einen Bußgelbescheid bekommen, also erst nach fast 5 Monaten. Ist meine Ordnungswidrigkeit nicht schon verjährt? Ich habe irgendwo gehört, dass solche Sache schon nach 3 Monaten verjährt sind, oder irre ich mich?
