Mehrere Fragen

Hallo Alle,

erst mal grundsätzliches

eine Rechtsschutzversicherung brauche ich, wenn ich gegen jemanden anderes vorgehen moechte, wird aber gegen mich vorgegangen, dann reicht für mich die Haftpflicht?

Es geht um folgendes Problem:
Meine Freundin besitzt eine Eigentumswohnung (das ganze Haus ist relativ hellhoerig). Im Stockwerk darüber wohnt ein Ehepaar, die sich mit so ziemlich jedem schon mal angelegt haben (nicht nur in diesem Wohnhaus), droht auch immer sehr schnell mit dem Anwalt. Meine Freundin besitzt 4 Nymphensittiche von denen einer ziemlich lebhaft ist und die meiste Zeit ueber singt (wenn es hell ist). d. h wenn man morgens den Rolladen hochzieht kann der anfangen und da niemand zu Haus ist der mal tagsueber die Rolläden schliesst pfeiffen die Vögel (vorallem die eine) eben.

So die Fragen sind jetzt: ob die Nymphensittiche nur Kleintiere sind (Tierhaltung dann erlaubt)?

Oder es gilt ja die Akzeptanz wenn der Lärm in der Wohnung drüber nicht lauter ist als normale Geräusche von Haushaltsgeräten (Waschmaschine usw. ). STimmt das?

für weitere Kommentare bin ich ebenfalls dankbar.

ciao slam

P.S: bei Papageien gibt es ein Problem aber es handelt sich ja um Sittiche.

eine Rechtsschutzversicherung brauche ich, wenn ich gegen
jemanden anderes vorgehen moechte, wird aber gegen mich
vorgegangen, dann reicht für mich die Haftpflicht?

Nein! Eine Rechtsschtzversicherung brauchst Du, wenn du für den Fall, daß Du einen Prozess verlierst, nicht auf den Verfahrenskosten (Dein Anwalt, gegnerischer AW, Gerichtskosten)sitzen bleiben willst. Egal wer geklagt hat.
Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab die Du verursachst (siehe KFZ). Mit Prozessen hat das nichts zu tun.

Hallo,

zur Rechtschutzversicherung hast Du ja schon was bekommen. Deine Haftpflichtvers. hat mit solchen Fällen überhaupt nix am Hut. Es sei denn, einer Deiner Vogel würde beim Nachbarn etwas kaputt machen, was Du ersetzen mußt, dafür würde dann die priv. Haftpflicht einspringen…vorausgesetzt Dir ist keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

So die Fragen sind jetzt: ob die Nymphensittiche nur
Kleintiere sind (Tierhaltung dann erlaubt)?

Käfigtierhaltung kann meines Wissens nicht verboten werden.

Oder es gilt ja die Akzeptanz wenn der Lärm in der Wohnung
drüber nicht lauter ist als normale Geräusche von
Haushaltsgeräten (Waschmaschine usw. ). STimmt das?

In der Regel ist es so, daß derjenige der durch übermäßigen Lärm gestört wird, vor den Gerichten Recht bekommt und man als Tierhalter diesem Ruhebedürfnis Rechnung tragen muß.

P.S: bei Papageien gibt es ein Problem aber es handelt sich
ja um Sittiche.

Sittiche gehören auch zu den Papageien, aber es ist egal, Vogellärm = Vogellärm und wenn sie zuviel lärmen und sich jemand gestört und belästigt fühlt kann es sein, daß Du dafür sorgen mußt, daß die Tiere nur noch zu bestimmten Zeiten krächzen.

Gruß Maja

Hallo!

Grundsätzlich: Die Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch besteht. Soweit Schadenersatzansprüche vom Versicherungsvertrag gedeckt sind gewährt die Haftpflichtversicherung im Passivprozess (also der Versicherungsnehmer wird geklagt) Rechtsschutz wie eine Rechtsschutzversicherung, sonst nicht.

Gruß
Tom

Hallo Slam,

eine Rechtsschutzversicherung brauche ich, wenn ich gegen
jemanden anderes vorgehen moechte, wird aber gegen mich
vorgegangen, dann reicht für mich die Haftpflicht?

Die Haftpflicht haftet für Schäden die du verursachst. Aber um gegen Prozesskosten und Anwaltskosten abgesichert zu sein, benötigst du eine Rechtsschutzversicherung. Besonders wenn du - wie du sagst - gegen jemanden vorgehen willst. Gerade im Streitigkeitzen zwischen Nachbarn geht der Schuss oft nach hinten los.

Es geht um folgendes Problem:
Meine Freundin besitzt eine Eigentumswohnung (das ganze Haus
ist relativ hellhoerig). Im Stockwerk darüber wohnt ein
Ehepaar, die sich mit so ziemlich jedem schon mal angelegt
haben (nicht nur in diesem Wohnhaus), droht auch immer sehr
schnell mit dem Anwalt. Meine Freundin besitzt 4
Nymphensittiche von denen einer ziemlich lebhaft ist und die
meiste Zeit ueber singt (wenn es hell ist). d. h wenn man
morgens den Rolladen hochzieht kann der anfangen und da
niemand zu Haus ist der mal tagsueber die Rolläden schliesst
pfeiffen die Vögel (vorallem die eine) eben.

So die Fragen sind jetzt: ob die Nymphensittiche nur
Kleintiere sind (Tierhaltung dann erlaubt)?

die Frage ist nicht ob die Haltung erlaubt ist, sondern ob tatsächlich eine permanete Lärmbelästigung vorliegt.

Oder es gilt ja die Akzeptanz wenn der Lärm in der Wohnung
drüber nicht lauter ist als normale Geräusche von
Haushaltsgeräten (Waschmaschine usw. ). STimmt das?

Aber auch nicht andauernd

Gruß Ivo

Hallo Alle,

erst mal grundsätzliches

eine Rechtsschutzversicherung brauche ich, wenn ich gegen
jemanden anderes vorgehen moechte, wird aber gegen mich
vorgegangen, dann reicht für mich die Haftpflicht?

„Der Rechtsschutzversicherte, der - angeblich dank seiner Rechtsschutzversicherung - strahlend das Gericht verlässt, brauchte im Grunde gar keine Versicherung. Denn wer einen Prozess gewinnt, hat keine Kosten (alle Kosten muss der Verlierer tragen, außer bei Arbeitsgerichtsverfahren). Sie bekommen Ihr Recht also auch ohne Rechtsschutzversicherung. Wer einen guten Anwalt hat, der von aussichtslosen Prozessen abrät und Erfolg versprechende Prozesse gewinnt, braucht für normale Rechtsstreitigkeiten im Grunde keine Rechtsschutzversicherung.“

Auszug aus „http://www.bundderversicherten.de/Versicherungsarten…

Hier steht auch nochmal was von der RS-Versicherung getragen wird und was nicht.

Ist auch sehr informativ für alle anderen Versicherungen.
Ich hoffe es hilft Dir weiter.

Schöne Grüße
Brigitte

PS: Hatte auch jahre lang eine RS-Versicherung und bin auch mal in Rechtsstreit gegangen, um mein Recht zu bekommen. Das hab ich dann auch :smile:
Aber in all diesen Fällen hätte ich es sowieso, auch ohne Versicherung, weil ich nicht für Pingeligkeiten Klage.

In unsicheren Fällen allerdings kann es u.U. sehr gut sein eine RS-Versicherung zu haben. Den jeweiligen Fall sollte aber Dein Anwalt einschätzen können :smile:

Hallo!

Damit bin ich nicht einverstanden. Wenn schon, dann stimmt das nur wenn man selbst klagt und auch da nur eingeschränkt. Stell dir vor du brauchst einen Sachverständigen. Natürlich bekommst du die Kosten zurück wenn du gewinnst, aber zuerst musst du sie einmal vorstrecken.

Was machst du wenn du geklagt oder angeklagt wirst? Beides ist ja durchaus auch einmal möglich - dann kannst du es dir aber nicht aussuchen, ob du einen Prozess führst oder nicht.

Gruß
Tom

Das ist ja alles ok was Du sagst. Ich habe ja auch nicht behauptet, dass eine RS-Versicherung generell schlecht und unnötig ist. Ist schon klar dass es Situationen gibt, in denen man froh drum sein wird. Habe ich ja auch mit angemerkt!

Der erste Text mit Link sollte eigentlich nur dazu anregen, sich vor Abschluss einer Versicherung zu erkundigen und klar zu werden, was damit abgedeckt ist und wie sinnvoll es für einen persönlich überhaupt ist bzw. sein kann.

Brigitte

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