Hallo Winkel,
bei meiner Arbeit stelle ich gerade das Widerrufs- dem
Rückgaberecht entgegen. Welches sind die Vorteile des
Rückgaberechts für den Unternehmer? Könnt ihr meine
Vermutungen bestätigen?
Unten führst du noch die Begriffe: Rückabwicklung und
Rücktritt ein.
Widerruf und Rückgabe sind spezielle Rücktrittsrechte. Im Falle von Widerruf und Rückgabe gelten die §§346ff (Rücktritt) mit ein paar Abweichungen, die in §357 festgelegt sind. Der Vertrag ist seit der Schuldrechtsreform nicht mehr schwebend unwirksam, sondern erstmal wirksam und wird im Falle von Widerruf/Rückgabe rückabgewickelt.
Machst du das wigentlich als Jurist oder als BWLer? Wär schon
mal wichtig zu wissen.
Als Wiwi schreibe ich eine juristische Arbeit.
denn: Das Widerrufsrecht ist ein Gesetz und das Rückgaberecht
ist ein freiwilliges Zugeständnis des Verkäufers an den
kunden, speziell im Versandhandel-
Nicht richtig. Der Unternehmer hat im Fernabsatz und bei Teilzahlungsgeschäften die gesetzliche Möglichkeit, das Widerrufsrecht gem. §355 durch ein Rückgaberecht nach §356 zu ersetzen. Das ist nicht freiwillig. Wenn er es nicht tut, besteht halt ein Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht bezieht sich auf Vertragsverletzungen, die
einer Kündigung des Vertrages die Berechtigung geben.
Nein, das Widerrufsrecht nach §355 ist ein gesetzliches Recht, das unabhängig von Vertragsverletzungen oder so besteht. Es besteht, weil der Gesetzgeber dem Verbraucher bei bestimmten Verträgen eine Möglichkeit geben will, sich noch nach Vertragsschluss vom Vertrag zu lösen.
Das Rückgaberecht bewahrt den kunden davor Ware zu kaufen, die
er nicht gebrauchen kann. Bestellt z.B. Schuhe in Gr. 42,
diese fallen aber klein aus, außerdem gefallen sie im original
nicht wie im Katalog.
Das wäre vonm widerrugfsrecht nicht abgedeckt, aber vom
Rückgaberrecht mit oder ohne Erstattung des Geldes, gegen
Gutschrift oder Ersatzlieferung.
Nicht richtig. Das gilt beim Widerruf ebenso wie bei der Rückgabe.
- Der Vorteil des Widerrufsrechts, dass der UN dem Verbr bei
Bestellungen bis 40€ die Rücksendekosten aufladen kann, sind
relevant, aber viele Bestellungen sind sowieso über 40€.
Außerdem überwiegen die anderen Argumente.
Was heißt hier aufladen? ein Päckchen kostet heut frei schon
mehr als 3 Euro. bei einer Kakulation von 160% zum EK abzgl.
Verwaltungskosten und einem Realgewinn von ca. 3-5% vom umsatz
bleiben nach einmal hin und wieder zurück Miese hängen. Das
darfs ja wohl nicht sein.
An dem Wort soll’s nicht hängen. Meinetwegen übertragen.
- Der UN ist bei der Rückerstattung des Kaufpreises in Besitz
der Sache, muss sich also nicht mit einer evtl.
Herausgabeverweigerung oder -verschleppung durch den
Verbraucher herumärgern.
Der Widerrufende hat auch Pflichten! Rückt er die Ware nicht
rechtzeitig oder wie vereinbart raus, verliert er sein Recht.
Stimmt, aber der Unternehmer hat dann einen Aufwand, den er beim Rückgaberecht nicht hätte. Er muss mindestens noch einmal anschreiben und eine Frist setzen, nach deren Ablauf der Verbraucher sein Recht verliert.
- Die Rückabwicklungsquote aufgrund des aufwändigeren
Rücktritts niedriger (Rückgabe: Verbraucher muss die Sache
zurück senden, Widerruf: eMail genügt erstmal), das senkt die
Kosten
Das einzige was Kosten im Versandhandel gesenkt hat, war die
prüfabteilungen für die Berechtigung der Rücksendungen
abzuschaffen. Es wird alles zurückgenommen, neu verpackt und
wieder eingelagert. Das ist billiger als die
Reklamation/RRückgabe zu prüfen zu schreiben,
wiederzuschreiben nochmal zu schreiben das Paket 6 mal hin und
herzuschicken.
Das Argument ist ja richtig, gilt aber unabhängig von Widerruf oder Rückgabe.
- Die Organisation ist einfacher. Der Eingang der Sache beim
UN löst einen Prozess aus, der (wenn die Sache in Ordnung ist)
nicht auf die Mitwirkung des Verbrauchers angewiesen ist.
doch der Verbraucher muss ja zunächst mal zurücksenden. 
Naaaa 
Beim Widerruf kommt erst die Widerrufserklärung, später die Sache
zurück, dadurch ist das Verfahren umfangreicher.
Falsch: Widerruf lesen und ablegen. Wenn die Ware nicht in
angemessener zeit retour ist, dann mahnung schicken. Der
Ablauf und das Handling ist nahezu dasselbe.
Ist ein Argument.
Und schließlich interessiert mich eines: Ich habe mal bei OTTO
nachgefragt, wie das mit dem Porto ist, wenn ich etwas
zurücksende. Die sagten mir, das müsse ich bezahlen. Verstehe
ich da was nicht? Das müssen die bei der Rückgabe doch selbst
tragen?!
Wer fragt und falsch fragt, kriegt falsche antworten:
wenn du das paket per post zurücksendest mußt du es lt. den
AGB „frei“ zurücksenden.
Wenn du aber den rücksendebeleg der Firma Otto verwendest und
den Abholdienst der Fa. otto benachrichtigst, dann wird die
Ware zunächst kostenfrei bei dir abgeholt.
Ich dachte, das Abholen gilt nur für Ware, die zu groß oder schwer zum Versenden ist. Ich habe aber nochmal im Internet in deren AGB geschaut, da ist die Rücksendung tatsächlich anders beschrieben.
gruss
Dito!
Oskar