Nabenkostenabrechnung - Grundsteuer etc.
Von: , Frage gestellt am Fr, 14. Feb 2003
Hallo zusammen,
wir wohnen seit drei Jahren zur Miete in einem Mehrparteienhaus. Gestern flatterte uns die Nebenkostenabrechung für das Jahr 2002 ins Haus. Aus meiner Sicht gibts da einige Ungereimtheiten, bei denen ich euch fragen möchte, ob das so in Ordnung ist.
1. Grundsteuer
Es gibt zwei Positionen bezügl Grundsteuer.
Pos 1: Grundsteuer 2002
Pos 2: Grundsteuer 2000 und 2001
In den Abrechnungen von 2000 und 2001 war die Grundsteuer nie aufgeführt. Ist es ok, dass wir jetzt auf einmal die Grundsteuer mitbezahlen sollen? Müssen wir der Forderung ders Vermieters bezüglich der Grundsteuer der beiden vergangenen Jahre nachkommen? oder sind die evtl. schon "verjährt"? Nach welchem Schlüssel müsste die Grundsteuer umgelegt werden? (pro mm2, pro Kopf, pro Wohneinheit?)
2. Sonstige Betriebskosten
In den vergangen Jahren bewegten sich die sonstigen Betriebskosten im Bereich < 100 EUR. Jetzt kommt da auf einmal ein Vielfaches auf uns zu. Der Posten sonstige Betriebskosten ist auch nicht detailiert beschrieben. Müssten nicht die einzelnen Positionen aufgeführt und belegt werden ?(z.B. Putzfrau Treppenhaus x EUR, Schornsteinfeger y EUR) Und wieder die Frage nach dem Umlageschlüssel.
3. Umlageschlüssel
In den alten Abrechnungen war für die verschiedenen Nebenkosten auch der Schlüssel angegeben, wie die Kosten umgelegt werden. Z.B. Quadratmeteranteil an Gesamtwohnfläche oder pro Kopf ... Diese Schlüssel sind nicht mehr aufgeführt. D.h. ich kann nicht mal prüfen ob die richtig gerechnet haben. Ist die Angabe der Umlageschlüssel nicht Pflicht?
Vielen Dank für die Mühe,
Albert
