Einbruch - wer muß zahlen?

Gibt es im Fall eines Einbruchs in eine Mietwohnung eine allgemeine Regelung darüber, wer die verursachten Kosten zu tragen hat (Schreiner, Schlüsseldienst, etc.)? Liegen diese allein beim Mieter oder muß der Vermieter auch einen Teil der entstandenen Kosten übernehmen, d.h. fällt dies unter „Reparaturkosten“ und „kleinere Reparaturen“?

Vielen Dank schon mal,
Anita

soweit ich weiß werden alle Kosten von der eigenen Hausratversicherung gedeckt ,vom Vermieter nicht ,im Gegenteil der Vermieter hat Anspruch auf einwandfreie Reparatur.

cu

Heiner

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Wenn die Wohnungstür beschädigt wurde, dann muß der Vermieter die Kosten übernehmen, da er ja seine Eigentum an dich vermietet hat.
Sollten jedoch deine eigenen Möbel o.ä. beschädigt worden sein, mußt du den Schaden selber zahlen oder deine Versicherung bezahlt.
Wenn du eine Anzeige gemacht hast dann bekommst du von der Polizei ein Aktenzeichen. Damit gehst du zum Vermieter und der kann dann den Schaden mit dem Aktenzeichen bei seiner Versicherung einreichen !!

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Glaub ich nicht.

Wenn irgend ein bescheuerter Dieb die Tür, die Eigentum meines Vermieters ist, beschädigt, kann ich damit ja wohl nix zu tun haben. Ich hab die Wohnung, mit Tür, gemietet und wenn sie irgendwer ruiniert, muß der Vermieter dafür geradestehen.

Matthias

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eindeutig der Mieter bzw. seine Hausratversicherung.

http://baumagazin.de/service/versicherungen/vers5.htm

cu

Heiner

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doch !!! ,
der Mieter haftet auch für Schäden durch Dritte ( juristisch ist egal ob Besucher oder Einbrecher ) -steht auch in jedem Mietvertrag.

bei Einbruch tritt die Hausratversicherung im vollen Umfang für alle ! Schäden ein — wenn keine Versicherung abgeschloßen ist haftet der Mieter für alle Schäden an der Wohnug gegenüber dem Vermieter ,da der Vermieter kein „Rechtsverhältnis“ zu „Schädiger“ des Mieters hat.

http://baumagazin.de/service/versicherungen/vers5.htm

such is life.

cu

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Vielen Dank Euch beiden für die Antworten.

Gruß, Anita

eindeutig der Mieter bzw. seine
Hausratversicherung.

http://baumagazin.de/service/versicherungen/vers5.htm

cu

Heiner