Einbruch - wer muß zahlen?
Von: , Frage gestellt am Di, 15. Feb 2000
Gibt es im Fall eines Einbruchs in eine Mietwohnung eine allgemeine Regelung darüber, wer die verursachten Kosten zu tragen hat (Schreiner, Schlüsseldienst, etc.)? Liegen diese allein beim Mieter oder muß der Vermieter auch einen Teil der entstandenen Kosten übernehmen, d.h. fällt dies unter "Reparaturkosten" und "kleinere Reparaturen"?
Vielen Dank schon mal,
Anita
