Frage zum Krankengeld?

Hallo zusammen.

Ich hätte mal die Frage, wie lange man im Regelfall eigentlich Krankengeld ausgezahlt bekommt?
Der Arbeitgeber zahlt doch 42 Tage den Lohn oder das Gehalt weiter und dann springt die Krankenkasse ein.

Gruss,

The Afterburner

Hallo zusammen.

Ich hätte mal die Frage, wie lange man im Regelfall eigentlich
Krankengeld ausgezahlt bekommt?
Der Arbeitgeber zahlt doch 42 Tage den Lohn oder das Gehalt
weiter und dann springt die Krankenkasse ein.

Gruss,

The Afterburner.

Krankengeld erhält man bis zur Arbeitsfähigkeit oder bis zur Höchstdauer von 78 Wochen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Ich hätte mal die Frage, wie lange man im Regelfall eigentlich
Krankengeld ausgezahlt bekommt?
Der Arbeitgeber zahlt doch 42 Tage den Lohn oder das Gehalt
weiter und dann springt die Krankenkasse ein.

Krankengeld erhält man bis zur Arbeitsfähigkeit oder bis zur
Höchstdauer von 78 Wochen.

soweit es ein und dieselbe Krankheit ist. Allerdings kann ein evtl. gültiger Diagnosewechsel, d.h. dass es sich nicht um eine Erkrankung in Folge oder Zusammenhang mit der Ursprungskrankheit handelt, mühselig werden.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

Krankengeld erhält man bis zur Arbeitsfähigkeit oder bis zur
Höchstdauer von 78 Wochen.

soweit es ein und dieselbe Krankheit ist. Allerdings kann ein
evtl. gültiger Diagnosewechsel, d.h. dass es sich nicht um
eine Erkrankung in Folge oder Zusammenhang mit der
Ursprungskrankheit handelt, mühselig werden.

aber es _ist_ möglich? Das geht aus dem Schreiben der Kasse nämlich so gar nicht hervor, welches ich letztens bekommen habe.

Geht auch, wenn der Wechsel fließend war? Also eine Krankheit, dann dazu eine andere und etwas später Wegfall der ersten?

Ohne Zeit dazwischen.

Allerdings rechnet mir die Krankenkasse noch eine dritte Krankheit auf die 78 Wochen an, die 7 Monate vor der jetzigen langen Zeit lag (Begründung: 78 Wochen insgesamt im Dreijahreszeitraum)

Ist viel, weiß ich, würd auch gerne wieder gesund sein und arbeiten können!

Es ist auch keine Krankheit in Folge oder im Zusammenhang mit einer der anderen.

Wie lass ich einen Diagnosewechsel feststellen?

Würd mich über eine Antwort freuen!

Schönen Gruß

Silvia

Hallo,
eine Diagnosewechsel während eines laufenden Krankengeldbezuges
verlängert nicht den Anspruch auf Krankengeld - das ist
der Grundsatz.
Da ein sehr komplizierter Rechensachverhalt darstellt
hier eine vereinfachte Regelung:

  1. Diagnose A = KG. seit 1.1.2002
  2. Diagnose B ab 01.02.2003
    Ende der Arbeitsunfähigkeit (Krankengeldzahlung) am 31.03.2003

Beginn einer neuen Arbeitsunfähigkeit ab 01.05.2003 wegen Diagnose B
Angerechnet auf die Höchstdauer der KG-Zahlung (78 Wochen) die
Zeit vom 01.02.2003 - bis 31.03.2003.

Gruss

Günter

weia, kompliziert :smile:

Hallo Günter,

weiss nicht, ob ich das verstanden habe, vielleicht kannst Du mir nochmal helfen? Selbstverständlich ohne GEwähr, ist mir klar :smile:

Diagnose A 25.02.01 - 30.04.01
Krankengeld sofort wegen weniger als 4 WOchen in dem Unternehmen (Kündigung in der Probezeit 1 Tag nach Krankheitsbeginn - Zeitarbeit :wink: )

Arbeitsfähig, neuer Job

Diagnose B 29.11.01 - 14.11.02
Krankengeld ab 01.01.01 da Kündigung aus Unternehmen
(Kdg. schon im Oktober)
Diagnose C 15.11.02 bis - dauert noch an …

Überschneidung mit Diagnose B um ein paar Wochen, Wegfall Diagnose C 18.12.02…

Krankengeld lt. Kasse bis 31.03.03

Krankenkasse rechnet die 8-9 Wochen von Diagnose A dazu?

Freu mich auf noch eine Antwort :smile:

Schönen Gruß

Silvia

Hallo

Silvia

Die Kasse macht das richtig, da die neue Diagnose hinzugetreten
ist und sich mit der ersten Diagnose überschnitten hat - in diesem
Falle wird die Krankengeldbezugszeit als eine Zeit gerechnet -
leider für dich.

Gruss

Günter