Kindertagesstättengebühren
Von: , Frage gestellt am Fr, 14. Feb 2003
Schönen guten Tag,
ich habe nach dem Erhalt des Kindertagesstättengebührenbescheides über monatlich 15.--€ festgestellt, dass ich vergessen hatte anzugeben, dass ich derzeit ein wesentlich geringeres Einkommen als bisher habe und habe deshalb per Widerspruch gegen den Gebührenbescheid darum gebeten, mein aktuelles Einkommen (=unter dem Mindestsatz) zu berücksichtigen. Dies wurde nun per Bescheid abgelehnt, weil nach der Satzung eine Änderung des Bescheides nur in Frage kommt, wenn sich durch eine Neuberechnung das monatliche Besuchsgeld um mindestens 17.--€ verringern würde. Habe ich noch eine Möglichkeit, dass das falsche Einkommen durch das tatsächliche Einkommen ersetzt wird?
Ich würde mich freuen, wenn sich jemand besser auskennt und mir einen Tipp geben könnte!!
Viele Grüße
Monika
