ich habe nach dem Erhalt des Kindertagesstättengebührenbescheides über monatlich 15.–€ festgestellt, dass ich vergessen hatte anzugeben, dass ich derzeit ein wesentlich geringeres Einkommen als bisher habe und habe deshalb per Widerspruch gegen den Gebührenbescheid darum gebeten, mein aktuelles Einkommen (=unter dem Mindestsatz) zu berücksichtigen. Dies wurde nun per Bescheid abgelehnt, weil nach der Satzung eine Änderung des Bescheides nur in Frage kommt, wenn sich durch eine Neuberechnung das monatliche Besuchsgeld um mindestens 17.–€ verringern würde. Habe ich noch eine Möglichkeit, dass das falsche Einkommen durch das tatsächliche Einkommen ersetzt wird?
Ich würde mich freuen, wenn sich jemand besser auskennt und mir einen Tipp geben könnte!!
… möchte man meinen… aber bei 3000 € zu versteuerndem Einkommen muß ich leider auch hier versuchen zu sparen. Das Essensgeld von durchschnittlich 55€ muß ich ja sowieso aufbringen und nix für ungut: hast Du schon mal versucht drei Kinder mit dem Kindergeld „durchzubringen“??
Gruß Monika
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eine Frage: sind die Gegühren gestaffelt, also ist 15,- Euro der Mindestbeitrag, danach kommt z.B. 30,- Euro, dann 45,- usw. (nur als Beispiel), oder werden die z.B. prozentual berechnet, so dass praktisch jeder Betrag möglich ist? Wenn 15,- Euro ein fester betrag ist und vielleicht noch der Mindestbeitrag, dann wäre die Regelung, dass eine Senkung nur möglich ist, wenn sie mindestens 17,- Euro beträgt, meiner Meinung nach rechtswidrig. Aber auch so finde ich die Regelung recht fragwürdig. Ich würde an deiner Stelle, wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, dagegen klagen.