Hallo,
tut mir leid, aber ich denke mal jeder Fall ist irgendwie ein
Einzelfall. Und ich bin auch nicht „Stammkunde“ im
Rechtsbrett.
die Ebay-Fälle sind praktisch alle gleich. Entweder zahlt einer nicht, liefert einer nicht oder liefert vermeintlich was anderes. Im letzten Fall läuft es eigentlich immer darauf hinaus, daß der Käufer etwas gelesen hat, was nicht in der Artikelbeschreibung stand. So auch in diesem Fall.
Nunja, Pflicht sicher nicht bei JEDEM Elektrogerät, und sie
muß ja auch nicht „voll“ sein. Aber meines Erachtens
wenigstens so, das ich sehen kann das die Uhr auch noch
funktioniert.
Bei Lampen sind Glübirnen normalerweise nicht dabei, bei Taschenlampen keine Batterien, bei Computern keine Monitore und bei Schnürsenkeln keine Schuhe. Was nicht dabei steht, ist nicht drin. Ganz einfach.
DAS sehe ich so ja nicht - genausogut kann die
Uhr defekt sein und die leere Batterie wird nur als Grund
vorgeschoben, das auf dem Display nichts abzulesen ist. Und
dann lasse ich die Uhr bei einer Spezialfirma einschicken
(dauert 4-8 Wochen), und die stellt fest das da ein
irreparabler Schaden ist…-womit dabei ja bestimmt jegliche
Fristen überschritten würden.
Wieso einschicken? Das macht jeder Uhrmacher oder selbst jedes gewöhnliche Warenhaus.
Na sicher ist die Batterie Vorraussetzung für eine
Funktionstüchtigkeit! Genausowenig wie ein Auto ohne
Betriebsmittel (Sprit, Schmierstoffe) funktionsuntüchtig ist.
Beim Auto ist der Sprit nur drin, damit Du die Kiste vom Hof schaffen kannst. Ansonsten wäre der Tank trocken wie der Humor von Dieter Nuhr. Siehe meine Beispiele oben: Was nicht drauf steht, ist nicht drin.
Als weiteres Beispiel könnte ich Lautsprecherboxen anführen,
bei dem z. B. der Hochtöner fehlt - nach deinem dafürhalten
„braucht man ja bloß einen neuen Hochtöner einsetzen“ und die
Box ist wieder funktionstüchtig.
Wenn das Ding als 2-Wege-Box verkauft wird und mit Bass und Mitteltöner angepriesen wird, dann ist es in Ordnung.
Na warum denn nicht? Siehe Punkt 1, wie soll man sonst wissen
ob die Uhr nicht defekt ist?!
Ist doch wurscht. Wenn die Uhr defekt ist, hast Du die üblichen Rechte, die sich aus einem Sachmangel ergeben. Läßt Du eine Batterie einsetzen und sie ist im Eimer, hast Du m.E. einen Schadensersatzanspruch.
Und ein Rat den ich hier schon oft gelesen habe: Du hast bei
eBay-Versteigerungen die Möglichkeit den Verkäufer zu
befragen. Wer das nicht macht und dennoch bestimmte (nicht
explizit genannte) Eigenschaften erwartet ist wirklich selber
schuld.
Dumm nur, wenn man den Artikel erst ein paar Minuten vor
Auktionsende sieht - und/oder der Verkäufer auf entsprechende
Anfragen nicht pünktlich genug reagiert…
Dann bietet man halt nicht mit. Ich kann das nicht begreifen. Neulich hatten wir jemanden, der sich nach der Auktion beklagte, daß der Preis künstlich hochgetrieben wurde. Wenn man bereit ist, einen Preis X zu bezahlen, ist es egal, wie der zustandegekommen ist. Und in Deinem Fall kann ich nur sagen: Da hat wohl die Gier gesprochen. Dem mußt Du jetzt leider Rechnung tragen.
Außerdem: Ich dachte mit der mangelnden Beschreibung
eigentlich an sowas ähnliches wie „arglistige Täuschung“ - um
damit den Kauf rückgängigzumachen. Gibt’s da nicht auch sowas
wie ein „arglistiges Verschweigen“ eines Mangels?
Eine fehlende Batterie ist kein Mangel.
Gruß
Christian