Funktionsunfähige Uhr ersteigert/gekauft

Hallo Rechtskundige,

wie ist die Rechtslage bei folgendem Sachverhalt:

Habe neulich bei ebay für 21 Euro eine Uhr ersteigert, aber leider ist diese funktionsunfähig (d. h. ohne volle Batterie) geliefert wurden. Es stand zwar nicht explizit in der Artikelbeschreibung drin, das die Uhr funktionstüchtig ist, aber man kann es doch erwarten das es so ist, wenn es nicht extra anders drinsteht!?

Ich habe dem Verkäufer (Privatperson) daraufhin erklärt, das es (meiner Ansicht nach) „verkehrsüblich“ ist, das eine Quarzuhr mit funktionstüchtiger Batterie verkauft wird - aber er will das nicht einsehen und weigert sich die Uhr zurückzunehmen.

Denn das Problem hierbei ist, das die Batterie nicht so ohne weiteres gewechselt werden kann, sondern ein Batteriewechsel mit garantierter Wasserdichtigkeit (wurde extra als Sportleruhr angepriesen) ca. 35 Euro kostet. Sonst wäre mir das ja egal, aber ich wollte eigentlich keine 55 Euro für eine gebrauchte Uhr ausgeben…

Muß er die Uhr zurücknehmen? (Preisnachlass kommt für ihn nebenbei gesagt auch nicht in Frage)

Gruß, Torsten

Langsam wird langweilig…
Hi Torsten,

also eigentlich kenne ich mich bei eBay überhaupt nicht aus, aber nachdem sich in letzter Zeit die Anfragen hier häufen… Durchsuche doch einfach mal das Archiv.

Aber ums kurz zu machen: Eine „volle“ Batterie ist bei keinem Elektrogerät „Pflicht“. Und sie ist erst recht keine Vorraussetzung für „Funktionstüchtigkeit“! Selbst wenn in der Beschreibung „funktionstüchtig“ gestanden hätte, hättest Du Pech gehabt, denn mit neuer Batterie ist sie es ja.

Ich habe dem Verkäufer (Privatperson) daraufhin erklärt, das
es (meiner Ansicht nach) „verkehrsüblich“ ist, das eine
Quarzuhr mit funktionstüchtiger Batterie verkauft wird - aber
er will das nicht einsehen und weigert sich die Uhr
zurückzunehmen.

Bei Neuware im Laden ist das richtig. Aber wie kommst Du darauf, daß es bei einer gebrauchten Uhr „verkehrsüblich“ ist mit einer Batterie geliefert zu werden? Was ist denn bei Gebrauchtwaren überhaupt „verkehrsüblich“? Erzähl das mal einem Richter…der wird sich wahrscheinlich nicht mehr einkriegen (vor lachen).

Und ein Rat den ich hier schon oft gelesen habe: Du hast bei eBay-Versteigerungen die Möglichkeit den Verkäufer zu befragen. Wer das nicht macht und dennoch bestimmte (nicht explizit genannte) Eigenschaften erwartet ist wirklich selber schuld.

Denn das Problem hierbei ist, das die Batterie nicht so ohne
weiteres gewechselt werden kann, sondern ein Batteriewechsel
mit garantierter Wasserdichtigkeit (wurde extra als
Sportleruhr angepriesen) ca. 35 Euro kostet. Sonst wäre mir
das ja egal, aber ich wollte eigentlich keine 55 Euro für eine
gebrauchte Uhr ausgeben…

Wenn Dir die garantierte Wasserdichtigkeit wirklich wichtig ist, solltest Du Dich nicht beschweren - das kostet nun mal. Ansonsten wird Dir jeder Juwelier die Batterie zu einem sehr günstigen Preis tauschen. Und fürs Tauchen sollte man sowieso mehr als 20€ investieren…

kopfschüttelnde Grüße
Stefan

Hallo Stefan,

tut mir leid, aber ich denke mal jeder Fall ist irgendwie ein Einzelfall. Und ich bin auch nicht „Stammkunde“ im Rechtsbrett.

Aber ums kurz zu machen: Eine „volle“ Batterie ist bei keinem
Elektrogerät „Pflicht“.

Nunja, Pflicht sicher nicht bei JEDEM Elektrogerät, und sie muß ja auch nicht „voll“ sein. Aber meines Erachtens wenigstens so, das ich sehen kann das die Uhr auch noch funktioniert. DAS sehe ich so ja nicht - genausogut kann die Uhr defekt sein und die leere Batterie wird nur als Grund vorgeschoben, das auf dem Display nichts abzulesen ist. Und dann lasse ich die Uhr bei einer Spezialfirma einschicken (dauert 4-8 Wochen), und die stellt fest das da ein irreparabler Schaden ist…-womit dabei ja bestimmt jegliche Fristen überschritten würden.

Und sie ist erst recht keine
Vorraussetzung für „Funktionstüchtigkeit“! Selbst wenn in der
Beschreibung „funktionstüchtig“ gestanden hätte, hättest Du
Pech gehabt, denn mit neuer Batterie ist sie es ja.

Na sicher ist die Batterie Vorraussetzung für eine Funktionstüchtigkeit! Genausowenig wie ein Auto ohne Betriebsmittel (Sprit, Schmierstoffe) funktionsuntüchtig ist.
Als weiteres Beispiel könnte ich Lautsprecherboxen anführen, bei dem z. B. der Hochtöner fehlt - nach deinem dafürhalten „braucht man ja bloß einen neuen Hochtöner einsetzen“ und die Box ist wieder funktionstüchtig.

Bei Neuware im Laden ist das richtig. Aber wie kommst Du
darauf, daß es bei einer gebrauchten Uhr „verkehrsüblich“ ist
mit einer Batterie geliefert zu werden?

Na warum denn nicht? Siehe Punkt 1, wie soll man sonst wissen ob die Uhr nicht defekt ist?! Bei einer Taschenlampe z. B. ist es das nicht, da ist es „verkehrsüblich“ sie ohne Batterien zu kaufen/verkaufen und ein Wechsel problemlos von der Hand geht. Bei Uhren eben mit Batterie, da ein Wechsel der Batterien ohne Spezialwerkzeug und entsprechende Kenntnisse/Fähigkeiten nicht vorgenommen werden kann.

Und ein Rat den ich hier schon oft gelesen habe: Du hast bei
eBay-Versteigerungen die Möglichkeit den Verkäufer zu
befragen. Wer das nicht macht und dennoch bestimmte (nicht
explizit genannte) Eigenschaften erwartet ist wirklich selber
schuld.

Dumm nur, wenn man den Artikel erst ein paar Minuten vor Auktionsende sieht - und/oder der Verkäufer auf entsprechende Anfragen nicht pünktlich genug reagiert…

Wenn Dir die garantierte Wasserdichtigkeit wirklich wichtig
ist, solltest Du Dich nicht beschweren - das kostet nun mal.

Na logisch, hätte ich sonst auf die speziell angepriesene Sportleruhr geboten? Dann hätte es auch eine andere gemacht.

Und fürs Tauchen sollte man sowieso
mehr als 20€ investieren…

Wieso wird bei Wasserdichtigkeit eigentlich immer an’s Tauchen gedacht? Es gibt auch noch andere Tätigkeiten. Z. B. sind Uhren unter 100m in der Regel nicht Salzwasserdicht (baden im Meer). Ob solche die (Dampf)-Sauna überstehen ist ebenfalls fraglich. Und, übrigens die ersteigerte Uhr hat 200m „Wasserdichtigkeit“. Das dürfte selbst für’s Tauchen ausreichend sein, zumal laut Hersteller bei dieser Stufe der Wasserdichtigkeit sogar die Knöpfe unter Wasser gedrückt werden können.

Außerdem: Ich dachte mit der mangelnden Beschreibung eigentlich an sowas ähnliches wie „arglistige Täuschung“ - um damit den Kauf rückgängigzumachen. Gibt’s da nicht auch sowas wie ein „arglistiges Verschweigen“ eines Mangels?

Gruß, Torsten

Hallo,

tut mir leid, aber ich denke mal jeder Fall ist irgendwie ein
Einzelfall. Und ich bin auch nicht „Stammkunde“ im
Rechtsbrett.

die Ebay-Fälle sind praktisch alle gleich. Entweder zahlt einer nicht, liefert einer nicht oder liefert vermeintlich was anderes. Im letzten Fall läuft es eigentlich immer darauf hinaus, daß der Käufer etwas gelesen hat, was nicht in der Artikelbeschreibung stand. So auch in diesem Fall.

Nunja, Pflicht sicher nicht bei JEDEM Elektrogerät, und sie
muß ja auch nicht „voll“ sein. Aber meines Erachtens
wenigstens so, das ich sehen kann das die Uhr auch noch
funktioniert.

Bei Lampen sind Glübirnen normalerweise nicht dabei, bei Taschenlampen keine Batterien, bei Computern keine Monitore und bei Schnürsenkeln keine Schuhe. Was nicht dabei steht, ist nicht drin. Ganz einfach.

DAS sehe ich so ja nicht - genausogut kann die
Uhr defekt sein und die leere Batterie wird nur als Grund
vorgeschoben, das auf dem Display nichts abzulesen ist. Und
dann lasse ich die Uhr bei einer Spezialfirma einschicken
(dauert 4-8 Wochen), und die stellt fest das da ein
irreparabler Schaden ist…-womit dabei ja bestimmt jegliche
Fristen überschritten würden.

Wieso einschicken? Das macht jeder Uhrmacher oder selbst jedes gewöhnliche Warenhaus.

Na sicher ist die Batterie Vorraussetzung für eine
Funktionstüchtigkeit! Genausowenig wie ein Auto ohne
Betriebsmittel (Sprit, Schmierstoffe) funktionsuntüchtig ist.

Beim Auto ist der Sprit nur drin, damit Du die Kiste vom Hof schaffen kannst. Ansonsten wäre der Tank trocken wie der Humor von Dieter Nuhr. Siehe meine Beispiele oben: Was nicht drauf steht, ist nicht drin.

Als weiteres Beispiel könnte ich Lautsprecherboxen anführen,
bei dem z. B. der Hochtöner fehlt - nach deinem dafürhalten
„braucht man ja bloß einen neuen Hochtöner einsetzen“ und die
Box ist wieder funktionstüchtig.

Wenn das Ding als 2-Wege-Box verkauft wird und mit Bass und Mitteltöner angepriesen wird, dann ist es in Ordnung.

Na warum denn nicht? Siehe Punkt 1, wie soll man sonst wissen
ob die Uhr nicht defekt ist?!

Ist doch wurscht. Wenn die Uhr defekt ist, hast Du die üblichen Rechte, die sich aus einem Sachmangel ergeben. Läßt Du eine Batterie einsetzen und sie ist im Eimer, hast Du m.E. einen Schadensersatzanspruch.

Und ein Rat den ich hier schon oft gelesen habe: Du hast bei
eBay-Versteigerungen die Möglichkeit den Verkäufer zu
befragen. Wer das nicht macht und dennoch bestimmte (nicht
explizit genannte) Eigenschaften erwartet ist wirklich selber
schuld.

Dumm nur, wenn man den Artikel erst ein paar Minuten vor
Auktionsende sieht - und/oder der Verkäufer auf entsprechende
Anfragen nicht pünktlich genug reagiert…

Dann bietet man halt nicht mit. Ich kann das nicht begreifen. Neulich hatten wir jemanden, der sich nach der Auktion beklagte, daß der Preis künstlich hochgetrieben wurde. Wenn man bereit ist, einen Preis X zu bezahlen, ist es egal, wie der zustandegekommen ist. Und in Deinem Fall kann ich nur sagen: Da hat wohl die Gier gesprochen. Dem mußt Du jetzt leider Rechnung tragen.

Außerdem: Ich dachte mit der mangelnden Beschreibung
eigentlich an sowas ähnliches wie „arglistige Täuschung“ - um
damit den Kauf rückgängigzumachen. Gibt’s da nicht auch sowas
wie ein „arglistiges Verschweigen“ eines Mangels?

Eine fehlende Batterie ist kein Mangel.

Gruß
Christian

4 „Gefällt mir“

Hi Torsten,

dann lasse ich die Uhr bei einer Spezialfirma einschicken
(dauert 4-8 Wochen), und die stellt fest das da ein
irreparabler Schaden ist…-womit dabei ja bestimmt jegliche
Fristen überschritten würden.

Dies wäre dann ein Sachmangel, der zur Wandlung berechtigt. Hier gibt es keine festen Fristen und wenn Du erst nach 4-8 Wochen den Mangel feststellen kannst (!) hast weiter alle Rechte.

Na sicher ist die Batterie Vorraussetzung für eine
Funktionstüchtigkeit! Genausowenig wie ein Auto ohne
Betriebsmittel (Sprit, Schmierstoffe) funktionsuntüchtig ist.
Als weiteres Beispiel könnte ich Lautsprecherboxen anführen,
bei dem z. B. der Hochtöner fehlt - nach deinem dafürhalten
„braucht man ja bloß einen neuen Hochtöner einsetzen“ und die
Box ist wieder funktionstüchtig.

Du verwechselst Funktionsbereitschaft mit Funktionsfähigkeit! Wenn im Lautsprecherbeispiel ein Drei-Wege-System angepriesen wird, liegt ein Sachmangel vor. Aber ich glaube nicht, daß der Verkäufer Funktionsbereitschaft zugesichert hat. Also kein Mangel!

Na warum denn nicht? Siehe Punkt 1, wie soll man sonst wissen
ob die Uhr nicht defekt ist?! Bei einer Taschenlampe z. B. ist
es das nicht, da ist es „verkehrsüblich“ sie ohne Batterien zu
kaufen/verkaufen und ein Wechsel problemlos von der Hand geht.
Bei Uhren eben mit Batterie, da ein Wechsel der Batterien ohne
Spezialwerkzeug und entsprechende Kenntnisse/Fähigkeiten nicht
vorgenommen werden kann.

s.o.

Dumm nur, wenn man den Artikel erst ein paar Minuten vor
Auktionsende sieht - und/oder der Verkäufer auf entsprechende
Anfragen nicht pünktlich genug reagiert…

Wie Christian sagte: Dann halt nicht bieten! Da erübrigt sich jedes weitere Wort…

Wenn Dir die garantierte Wasserdichtigkeit wirklich wichtig
ist, solltest Du Dich nicht beschweren - das kostet nun mal.

Na logisch, hätte ich sonst auf die speziell angepriesene
Sportleruhr geboten? Dann hätte es auch eine andere gemacht.

Wenn man für einen bestimmten Zweck etwas sucht, dann informiert man sich vorher über alles Wichtige. Und in diesem Fall gehört auch das Wissen um die Kosten des Batterietauschs hinzu. Was hättest Du denn gesagt, wenn die Uhr bei Lieferung noch gelaufen wäre und eine Woche später die Batterie ihren Geist aufgibt? Du hättest den Verkäufer halt fragen müssen, wann zuletzt die Batterie gewechselt wurde. Bei dem Preis für einen Wechsel ist das ein entscheidendes Preiskriterium!
Es bleibt dabei: Du hast eine Eigenschaft erwartet, die nicht beschrieben war…

Außerdem: Ich dachte mit der mangelnden Beschreibung
eigentlich an sowas ähnliches wie „arglistige Täuschung“ - um
damit den Kauf rückgängigzumachen. Gibt’s da nicht auch sowas
wie ein „arglistiges Verschweigen“ eines Mangels?

Arglistig wäre es gewesen, hätte er Dir erzählt die Batterie sei neu… Aber so? Wo hat er Dich denn getäuscht?

Hacke es unter Lebenserfahrung ab - andere mußten für solche Erfahrungen bedeutend mehr Geld ausgeben! Kürzlich war hier ein Herr, der erwartete von einem „Komplett-PC“, daß er mit Monitor geliefert wird, da er sonst ja nicht zu gebrauchen ist (in der Beschreibung stand davon natürlich kein Wort…woran erinnert mich das bloß?).

Viele Grüße und nicht ärgern
Stefan

2 „Gefällt mir“

Hallo Christian, Hallo Stefan,

*{§$@€Ü’Pgrr* - ihr habt mich im großen und ganzen überzeugt. Trotzdem finde ich solche „Geschäftspraktiken der Verschleierung“ (er hätte ja ganz einfach dazuschreiben können, das die Uhr 'ne neue Batterie braucht) irreführend und kundenfeindlich.

Am besten wird sein, ich nehme das wirklich als Lebenserfahrung hin…

Gruß & Danke, Torsten

Hallo Torsten,

sei mir net Böse, aber ich muß dem Goosi Recht geben.

„Was nix kostet, kann nix sein“ sagt ein Kollege von mir immer.
Und dann nach der amerikanischen Art gleich den anderen Verantwortlich machen, ist auch nicht meine Denkensart.

Du hast heutzutage eben wirklich nur noch zwei möglichkeiten:

Billigen Schund oder teures Gut zu erwerben. Ein Mittelmaß gibt es oft nicht mehr.

Ausnahme ist, Du nimmst bewußt in Kauf etwas defektes zu ersteigern um es zu reparieren. Ich mache das mit MIELE Waschmaschinen und Trocknern der 700/300er Baureihe so.
Am letzten Sonntag für meine Schwägerin eine MIELE 754S für 10€ (mit angegebenem Fehler: Thermostat defekt) gekauft und gestern für 94€ einen neuen montiert. Ergebnis: Für 104€ eine 16J alte gut funktionierende noch auf lange Zeit reparierbare Waschmaschine.

gruß

dennis