Hallo.
Der entscheidende Unterschied zwischen tariflichen und
außertariflichen Angestellten ist, daß bei den ATlern die
Überstunden nicht mehr bezahlt werden. Ich mutmaße, daß da ein
Gericht entschieden hat, daß z.B. 0,000001% über Tarifgehalt
nicht reichen, um diesen Nachteil auszugleichen und man somit
einen entsprechenden Mindestaufschlag festgelegt hat.
(...)
Genau das ist mein Gedanke. Ein Gericht hat mutmaßlich
entschieden, daß es sittenwidrig ist, jemanden 0,1 Euro je
Monat über Tarif zu bezahlen und dann die Entlohnung von
Überstunden mit Hinweis auf die außertarifliche Bezahlung bzw.
den Arbeitsvertrag zu verweigern.
-- Das ist aber eigentlich nicht neu. Die Abgeltung der Überstunden durch ein at-Gehalt war (pauschal gesagt) schon immer nur solange (teil-)wirksam, wie sich dadurch keine untertarifliche Bezahlung ergab. Möglicherweise hat man bisher trotz dieser Erkenntnis den AN einfach solche Verträge angedreht, bis der BR dies moniert hat, ein AN geklagt und gewonnen hat, oder oder oder ... Fest steht auf jeden Fall, daß eben zum Beispiel dieser Passus mit der Abgeltung von Mehrarbeit durch at Bezahlung mit Vorsicht zu genießen und durch simple Rechenarbeit auf seine Wirksamkeit überprüft werden kann.
Da Du bei einer Bank arbeitest, schließe ich aber zunächst
einmal aus, daß hier sittenwidrig entlohnt wird.
Hahaha! Wenn Du mal bei einer Bank gearbeitet hättest, wüßtest
Du, daß man dort normalerweise in jeder Hinsicht so weit geht,
bis jemand ganz laut "sittenwidrig" schreit und ein Gericht
das dann auch bestätigt.
-- Kann ich nicht beurteilen...
Vielleicht fragst Du einfach mal beim BR nach, wie das so kommt. Da sollte doch wenigstens einer was wissen...?
Gruß,
LeoLo