Herr X betitelt Herrn Y öffentlich vor Zeugen als „Affen“.
Welche realen Chancen hat X sich auf die „Taxanomie des Menschen“ (Evolutionstheorie) herauszureden? So in der Art: „Menschen SIND Affen, also war es keine Beleidigung!“
ich bitte um einige einschätzungen.
hintergrund ist diese (inzwischen sinnfreie) debatte:
Wenn Herr X den Herrn Bush, äh…Herrn Y, als Affen bezeichnet, wird sich Herr Bush als in der Öffentlichkeit stehende Person solche Titulierung gefallen lassen müssen.
Ganz abgesehen davon, daß es Herrn Bush nicht weiter jucken wird und Herr X rein biologisch gesehen Recht hat, ist Herr Y doch noch sehr gut weg gekommen .
Nach meinem Verständnis - ich bin aber kein Jurist - ist es ein Unterschied, ob ich meinen Nachbarn, der eingestaubt in der Registratur des Katasteramts schläft, öffentlich beschimpfe oder beleidige oder ob eine in der Öffentlichkeit stehende Person der Zeitgeschichte mit harscher Kritik - auch unter der Gürtellinie - bedacht wird. Die öffentliche Person muß sich das alles gefallen lassen. Die Sache hat aber Grenzen. Wenn jemand den Privatmenschen Bush belauscht, um dann genüßlich von z. B. toter Hose im Schlafzimmer zu berichten, wird die Sache justitiabel.
„Du Affe“ stellt eine Beleidigung dar. Ist ein Ausdruck der Miss- oder Nichtachtung.
Die Stellung im öffentlichen Leben spielt dabei keine Rolle. (Herr y ist ein A-loch ! Beleidigung?).
Davon zu unterscheiden ist die Kritik z.B. „windet sich wie eine Schlange“ ist keine Beleidigung.
Ebenso bei Satire.
Aber, die Grenzen sind fließend und es gab und gibt beleidigende Kritiken.
Wichtig ist die Absicht des Äußernden: wie kann man meien Äußerung verstehen, will ich das man sie so versteht…
„Du Affe“ stellt eine Beleidigung dar. Ist ein Ausdruck der
Miss- oder Nichtachtung.
Wichtig ist die Absicht des Äußernden: wie kann man meien
Äußerung verstehen, will ich das man sie so versteht…
Wie will man denn nachweisen, daß die Bezeichnung als Affe oder Primat beleidigend gemeint war? Man kann ja schließlich nicht in den Beschuldigten hineinsehen um festszustellen welche Absicht er damit tatsächlich verfolgte.
Wie will man denn nachweisen, daß die Bezeichnung als Affe
oder Primat beleidigend gemeint war? Man kann ja schließlich
nicht in den Beschuldigten hineinsehen um festszustellen
welche Absicht er damit tatsächlich verfolgte.
Nein, nicht die tatsächliche Beleidigungsabsicht ist gefordert, vielmehr das Wissen, das die Äußerung objektiv eine Mißachtung darstellt.
Aber es gibt u.U. schon Schwierigkeiten den entsprechenden Vorsatz nachzuweisen.(bsp: "ich könnte ja jetzt sagen, du bist ein Affe, aber ich tu’s nicht. Beleidigung ?)
die Crux derartiger Fragestellungen ist immer daß mit juristischen Mitteln zwischenmenschliche Verständigungsprobleme oder politische Meinungsverschiedenheiten aufgelöst werden sollen.
Wenn die Titulierung als „Affe“ über den Privatmann „Herr Y“ geäußert wird um ihn ohne jeden Sinnzusammenhang persönlich herabzusetzen dürfte das als Beleidigung zu betrachten sein.
Wenn mit der Bezeichnung „Affe“ aber eine Meinungsäußerung über das Verhalten und die Ansichten des Politikers „Herr Y“ getan wird kann sich Herr Y als politisch Verantwortlicher nicht dagegen verwahren daß seine Handlungen kommentiert werden. Insofern spielt es sehr wohl eine Rolle ob Herr Y Privatmann oder eine Person der Zeitgeschichte, noch dazu mit weitreichendem politischen Einfluß, ist. Immerhin haben seine Entscheidungen weltweite Folgen, die er ungefragt und in Opposition zu weiten Teilen der Weltgemeinschaft durchzudrücken versucht.
Gerade „Dein Herr Y“ polarisiert und polemisiert sehr stark. Er und seine Regierungsmitglieder sind nicht weniger zimperlich als der „Herr X“ in Deinem Beispiel wenn es darum geht andere Meinungen und Länder herabzusetzen.
Nach dem Motto „wer einen dicken Arsch hat braucht auch eine große Hose“ würde ich in diesem Fall sagen daß sich der Herr Y wohl kaum darauf berufen kann durch die Bemerkung mehr beleidigt worden zu sein als er selber an anderer Stelle austeilt. Und noch dazu muß er sich gefallen lassen daß er als Politiker kommentiert wird. Insofern sehe ich hier nicht daß „Herr Y“ ernsthaft beleidigt wird.
Man kann sich darüber streiten ob es zum guten Stil gehört auch einen Politiker als „Affen“ zu benennen, aber im Fall der „Herr Y“ in diesem Fall muß man wohl sagen: eine Beleidigung ist das eher nicht (oder in meiner privaten Meinung: wenn doch dann bestenfalls eine Beleidigung für den Affen).
Gerade „Dein Herr Y“ polarisiert und polemisiert sehr stark.
macfleih,
es tut mir leid, wenn die intention meiner frage falsch aufgefasst worden ist. ich wollte sicher nicht polemisieren.
du hast 100% recht, dass ein politiker sich beschimpfungen und verarschungen gefallen lassen muss (sonst muessten die wochenendlichen shows ja staendig verklagt werden… was da abgeht!)
meine frage bezog sich nur auf diesen kern:
ist die berufung auf die theorie der evolution eine wirksame ausrede oder nicht?
nur darum ging es mir.
wahrscheinlich haette ich es besser in „deutsche sprache“ posten muessen…