Bei der post: leerer umschlag zurück?!?

Hiho, ich habe bei ebay eine auktion für ein parfum gewonnen. der verkäufer wollte mir via deutsche post das parfum schicken. Doch nachdem er es abgeschickt hatte kam bei ihm der umschlag geöffnet zurück, leer, mit der aufschrift Anschrift falsch!
Die anschrift haben wir kontrolliert und sie ist eindeutig richtig, und wurde auch sehr deutlich geschrieben.
Das Parfum ist jetzt weg.
Was soll ich jetzt machen, das fläschchen war immerhin ca. 45 euro wert.
Habe ich irgendeinen anspruch bei der deutschen post?
wer muss nun die kosten tragen? verkäufer oder käufer? Der verkäufer bot mir 50/50 an.
Was soll ich machen? PLS help!

Hi,.

also es ist so, das bei einem privaten Verkauf der Käufer das Versandrisiko trägt(laut BGB).
Ich müsste den Paragraphen raussuchen.

Doch, wie hat er den Brief verschickt ?
per Normalem Brief oder per Einschreiben ?

Den ER muss nachweisen, dass es abgeschickt wurde.

Ohne dem Verkäufer etwas unterstellen zu möchten, diese Story ist sehr ungewöhnlich.

eventuell hat er einfach Falsch verschlossen, dan is das unter PP abzuhaken-für ihn.

Also ICH würde erstmal nix machen und schaun was auf mich zukommtn.

Alles Ohne Garantie auf richtigkeit im zweifel einen Anwalt fragen.
Grüsse,
Sven.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Den postalischen Vermerk „Anschrift falsch“ gibt es nicht. Wenn das wirklich so auf dem Unschlag stand, dann hat irgendjemand (z.B. ein böser Nachbar) sich das Ding angeeignet, den Inhalt entnommen und den Umschlag mit dem Vermerk wieder in den Briefkasten geworfen. Bei der Post heißt das „Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ oder „Anschrift ungenügend“.

Ob der Absender Ersatz erhält, hält von der Versendungsform ab. Bei einem gewöhnlichen Brief gibts gar nichts, bei einem Einschreiben schon. Ungewöhnlich ist, dass man ein Parfum als Brief verschickt. War es evtl. ein Päckchen? Oder eine Warensendung?

Als Empfänger hast du gegenüber der Deutschen Post überhaupt keine Ansprüche. Der Beförderungsvertrag wurde ja zwischen dem Absender und der Post geschlossen.

Findus

Hallo!

Habe ich irgendeinen anspruch bei der deutschen post?

Nur wenn’s versichert verschickt wurde - und dann muß das in der Regel der Absender klären, weil er die entsprechenden Belege hat.

wer muss nun die kosten tragen? verkäufer oder käufer?

Wie schon vorher gepostet, falls zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, so geht das Risiko eines Verlustes der Ware beim Versand auf den Käufer über. (Schickschuld § 447 BGB, wenn ich mich recht erinnere)

Der Verkäufer bot mir 50/50 an.

Kulanter als nichts - denk’ dran: Wenn der Verkäufer wirklich nichts mit dem Verschwinden zu tun hat (Bewertungen könnten was über die Glaubwürdigkeit aussagen), so macht er ja auch die Hälfte des Ertrages miese. Ich rate dir das Angebot anzunehmen.

Gruß, Torsten