Onlineshop liefert nicht

hallo,
ich habe ein riesen problem. und zwar habe ich bei einem onlineshop im internet http://shop.connecting-electronics.de waren im wert von 400 EUR bestellt. bezahlt wurde per vorkasse ( hatte damit bisher noch nie probleme gehabt ).bestellt habe ich dort, da der shop die ware, die ich bestellt habe, als "sofort lieferbar - ab lager " deklariert hat. sonst hätte ich dort niemals bestellt.
circa 1 woche später stellt sich raus, das die ware gare nicht auf lager ist ( dieser onlineshop verfügt über ein eigenes forum, indem ein mitarbeiter dieser firma sagte, das die ware xy nicht verfügbar sei).

daraufhin habe ich meinen auftrag storiert, mit der aufforderung mir umgehend das bereits überwiesene geld zurückzuüberweisen. bekomme jedoch keine rückmeldung von dieser firma.

wenn ich nun dort in das forum schaue, muss ich leider sehen, dass es schon über 1500 beschwerde briefe existieren, von kunden die entweder auf ihre ware warten oder ihr geld zurückhaben wollen. wartezeiten von 6 monaten und mehr sind hier das übliche !!!

link des forums:
http://forum.connecting-electronics.de/viewforum.php…

wie kann soll ich jetzt am besten vorgehen, um mein geld möglichst schnell wieder zu sehen ??? *** bekomme alngsam die angst, das geld nie wieder zu sehen ;-(

Gruss Sally

wie kann soll ich jetzt am besten vorgehen, um mein geld
möglichst schnell wieder zu sehen ??? *** bekomme alngsam die
angst, das geld nie wieder zu sehen ;-(

Die Angst ist begründet!

Bei einem Shop der ausschließlich(!) per Vorkasse liefert, würde ich zumindest keine so hohen Beträge investieren.

Laut Impressum der Firma scheint es sich um einen Einzelunternehmer zu handeln, da hast Du zumindest eine Chance, weil der dann mit seinem Privatvermögen (sofern vorhanden) für Forderungen haftet. Die Forderung (nämlich Rückzahlung der geleisteten Zahlung) hast Du rein rechtlich, falls keine Ware geliefert wird. Dazu musst Du allerdings dem Händler gemäß §4 Abs. 5 seiner AGB erstmal schriftlich eine Nachfrist (14 Tage) setzen.

Ob Du allerdings bei Nichtlieferung nochmal Geld bekommen wirst, halte ich eher für unwahrscheinlich. Selbst wenn Du per Mahnbescheid und Gerichtsvollzieher (kostet Dich alles nochmal Geld) Dein Recht bekommst, ist meistens bei solchen Kandidaten nichts mehr zu holen.

Trotzdem viel Glück

Marian

p.s. das ist übrigens keine Rechtsberatung. Verbindliches gibts beim Anwalt oder Deiner Verbraucherzentrale.

Hallo Sally

Hast du das Geld überwiesen?
Dann versuch ob die Bank es zurück bekommt.
Kommt auf die Zeit an aber ein Versuch ist es Wert.
Oder per Kreditkarte dann wüde ich da mal anrufen.
Gruß

Mary

Hallo Mary,

Hast du das Geld überwiesen?
Dann versuch ob die Bank es zurück bekommt.

Ist grundsätzlich nur mit Bestätigung des anderen Kontoinhabers möglich. Denn ansonsten könnte ja jeder was überweisen, die Ware erhalten und dem armen Verkäufer dann auch noch wieder das Geld abknöpfen…

Torsten

Hallo Sally,

Der Ablauf ist normal so:
Die werden Dir ja sicherlich eine eMail geschickt haben, in der sie Dir nochmal klar sagen, dass Du ein Widerrufsrecht hast (steht zwar auch in den AGB, die müssen es Dir aber nochmal extra schicken). Die Frist beträgt zwei Wochen, beginnt aber erst, wenn Du die Ware geliefert bekommst. Du sagst, Du hast den Auftrag storniert. Das gilt (sehr wahrscheinlich, es sei denn, Du hast unklar formuliert,) als Widerruf. (Wie hast Du den Auftrag storniert? Kannst Du irgendwas belegen?)
Entgegen der Meinung eines Vorredners befindet sich der Unternehmer automatisch 30 Tage nach dem Zugang Deines Widerrufs in Verzug, da kann er in seine AGB schreiben, was immer er will.
Vom Vertrag kommst Du also auf jeden Fall los.

wie kann soll ich jetzt am besten vorgehen, um mein geld
möglichst schnell wieder zu sehen ??? *** bekomme alngsam die
angst, das geld nie wieder zu sehen ;-(

Wie meine Vorredner bin ich ein wenig skeptisch. Ich würde mir überlegen, einen Anwalt hinzuzuziehen (das kostet vielleicht 30€). Wenn die zahlen können, dann macht ein Brief vom Anwalt einen Eindruck, der eher Geld zum Fließen bringt, als wenn Du etwas unternimmst. Wenn Du möchtest, kann ich Dir eine Adresse geben von einem Anwalt, der sich mit Onlinerecht auskennt und mit dem ich schonmal gut gefahren bin.

Gruß Oskar

hallo,

also ich habe denen eine e-mail geschickt, in der drin steht dass ich hiermit storieren da sie die ware ja nicht haben.

zusätzlich ging ein fax ruas, auf dem dsa selbe stand.

reicht das ???

ich habe halt selbernix in der hand, aus mein eigenes fax. wäre es besserm, wenn ich das ganze als einschreiben verschicke ???

sehe ich das richtig, 30 tage nachdem ich widerruf eingelegt habe, kann ich einen mahnantrag beim amtsgericht stellen ???

gruss Sally

Moin,

zusätzlich ging ein fax ruas, auf dem dsa selbe stand.
reicht das ???

Ein Fax reicht ggf. als Beweismittel aus sofern Du noch die Sendebestätigung hast bzw. bei Computerfax den Faxvorgang mit Datum und Zeit auf Deinem Rechner nachweisen kannst.

Einschreiben kostet Dich nur unnötig Geld, im Übrigen sollte es wenn überhaupt ein Einschreiben mit Rückschein sein.

Schau mal im Forum auf der Seite des Händlers nach, ob die Betroffenen bereits eine Sammelklage gegen den Händler laufen haben, da kannst Du Dich vielleicht einklinken. Vermutlich wirst leider Deine Kohle vergessen können…

Gruß,
Tommy

Hallo Sally,

Tommy hat Dir ja schon geantwortet, dem stimme ich zu.

Nachdem ich mir die Seite mit dem Forum nochmal angeschaut habe, ist mir fast so, als seien die weniger bösartig als vielmehr unfähig. Die ganzen Beschwerden, dass selbst Standardware (z.B. Rohlinge) erst nach vier Wochen und mehr lieferbar ist, könnten aber auch darauf hindeuten, dass sie aufgrund finanzieller Probleme keinen Kredit mehr bei den Lieferanten haben. Ist aber eine reine Mutmaßung!

sehe ich das richtig, 30 tage nachdem ich widerruf eingelegt
habe, kann ich einen mahnantrag beim amtsgericht stellen ???

Mit diesem Verfahren kenne ich mich leider nicht aus. Frage da mal bei Deinem Amtsgericht nach, wie das läuft, bevor ich Dir hier was Falsches erzähle.

Gruß Oskar

Hallo!

Eine Möglichkeit besteht noch neben der zivilrechtlichen Vorgangsweise: eine Strafanzeige wegen Betrugs erstatten. Das hat den Vorteil, dass du im Strafprozess zivilrechtliche Ansprüche stellen kannst und kein Kostenrisiko hast.

Gruß
Tom