Kindergeld + Unwissenheit = rechtliche Probleme

Hallo,

ich habe damals meine Ausbildung nach 9 Monaten vorzeitig beendet und nun tut sich ein mächtiges Problem auf. Vielleicht sei zunächst zu sagen, dass ich danach keine neue Ausbildung angefangen habe und im Mai letzten Jahres theoretisch Prüfung gehabt hätte. Aufgrund des Ausbildungsvertrages, der ja bis Mai letzten Jahres lautete, hat die Familenkasse meine Ma angeschrieben. Mit der bestandenen Prüfung besteht ja kein Anrecht mehr auf Kindergeld. Dass ich meine Ausbildung satte 25 Monate vorher schon „beendet“ hatte, hätte die Familienkasse irgendwie verständlicherweise gerne früher erfahren und fordert deshalb jetzt das zuviel gezahlte Kindergeld, das meine Ma bekam, zurück. So weit so gut. Außerdem steht ihr nun eine Klage wegen Steuerhinterziehung bevor. Nun war es damals so, dass meine Ma und ich kein gutes Verhältnis hatten(und getrennt lebten) und ich ihr gar nicht sofort gesagt hatte, dass ich die Ausbildung geschmissen hab. Die Fragen, die sich mir nun stellen sind folgende: Können sie meiner Mutter (abgesehen von der Rückzahlung des Geldes) tatsächlich auch ans Fell, wenn sie ja gar nicht wusste, dass ich gekündigt hatte (was ja ohne ihre Zustimmung ging, weil ich bereits bei Beginn der Ausbildung volljährig war)? Oder bin gar ich selbst die, die zur Rechenschaft gezogen wird, obwohl ich wiederum ja gar nicht wusste, dass meine Ma Kindergeld bezieht? Ich weiß nicht mal wer von uns beiden das Anrecht auf das Kindergeld hatte, sie ist zwar meine Mutter, aber ich wohnte ja weit weg und bekam auch keinen Unterhalt von ihr - weiß nicht, ob nicht sogar ich das Anrecht darauf gehabt hätte, solange ich mich in der Ausbildung befand.

Ich danke für jeden Versuch der Aufklärung oder Tipps

Lolli

Auch hallo,

ganz schön dumm gelaufen, was?

Also erst einmal zur Frage, wer hier Anspruch auf Kindergeld gehabt hätte. Das hängt in Deinem konkreten Fall davon ab, ob Deine Mutter Dir zum Beispiel die Wohnung bezahlt oder sonst irgendwie den Lebensunterhalt zum größten Teil finanziert hat. In diesem Falle stand ihr das Kindergeld auf jeden Fall zu. War es gar nicht Deine eigene Wohnung und hattest Du Deinen Lebensunterhalt selbst bestritten, so wäre es an Dir gewesen, Kindergeld zu beantragen. Aber automatisch läuft das alles natürlich nicht! Last but not least ist die Zahlung von Kindergeld auch von der Höhe Deiner Ausbildungsvergütung abhängig. Da Deine Mutter aber das Kindergeld bekommen hat, nehme ich an, ist alles seinen ordnungsgemäßen Gang gelaufen.

Bis zu dem Zeitpunkt, wo ihr nicht mehr miteinander geredet habt…

Hier wäre es auf jeden Fall an Deiner Mutter gewesen, sich über Deine finanziellen Verhältnisse zu informieren, nachdem Du ja nicht mehr Deinen Lebensmittelpunkt in ihrem Haushalt hattest. Sie ist dazu verpflichtet, alle Änderungen diesbezüglich bei der Auszahlungsstelle des Kindergeldes anzugeben. Darüber ist sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch informiert worden. Hat sie diese Pflicht nicht eingehalten, muss sie nun auch in den sauren Apfel beißen. Sorry, aber so stellt es sich für mich dar.

Im Zweifelsfall würde ich aber versuchen, bei den zuständigen Stellen gemeinsam vorzusprechen.

Diese Sache mit der Klage wegen Steuerhinterziehung allerdings verstehe ich nicht ganz; denn Kindergeld fällt steuerlich gar nicht in Betrach *grübel*… Kann es sein, dass hier etwas durcheinandergelaufen ist???

Alles Gute für die Zukunft
Jana

Diese Sache mit der Klage wegen Steuerhinterziehung allerdings
verstehe ich nicht ganz; denn Kindergeld fällt steuerlich gar
nicht in Betrach *grübel*… Kann es sein, dass hier etwas
durcheinandergelaufen ist???

hi,

kindergeld als quasie steuervergütung mtl. vorab auf den kinderfreibetrag unterliegt samt und sonders der abgabenordnung und dem einkommensteuergesetz. ergo: wenn man kindergeld zu unrecht bezogen hat, kann die familienkasse in erwägung ziehen ein ermittlungsverfahren wg. steuerhinterziehung einzuleiten. mehr wird sie bisher bestimmt nicht „angedroht“ haben.

gruss vom

showbee

Hi,

kindergeld als quasie steuervergütung mtl. vorab auf den
kinderfreibetrag unterliegt samt und sonders der
abgabenordnung und dem einkommensteuergesetz. ergo: wenn man
kindergeld zu unrecht bezogen hat, kann die familienkasse in
erwägung ziehen ein ermittlungsverfahren wg.
steuerhinterziehung einzuleiten. mehr wird sie bisher bestimmt
nicht „angedroht“ haben.

Jetzt klickert’s. Auf den Kinderfreibetrag bin ich gar nicht gekommen (bewirkt ja auch praktisch nichts *g*).

Danke für den Hinweis,

viele Grüße
Jana