größenwahnsinniger BR-Vorsitzender

Hallo Wissende,

ich bin sauer und frustiert. Bevor ich nun anfange stundenlang das BetrVG + Kommentierung zu studieren, wende ich mich auch an Euch, um die Meinung von Fachleuten zu erfahren.
Folgendes ist passiert:

Wir sind ein BR aus 9 Mitgliedern, 2 Listen (Kräfteverhältnis 5:4, d.h. 5 Geschäftsführungsfreundlich, 4 Arbeitnehmerorient-freundlich). Zum 1.1. haben wir 4 die Gewerkschaft gewechselt. Vorher Verdi jetzt IG Metall. Grund: sind aufgekauft worden, Mutterkonzern IG Metall. Wurden die letzten 3 Jahre von Verdi so gut wie nicht betreut. IT-Branche.Es kam auch kein Gewerkschafter, trotz Einladung, zur Betriebsversammlung. Soweit die Vorgeschichte. Hierüber soll auch nicht diskutiert werden.

Heute war Betriebsversammlung. Vor 4 Tagen teilten wir Gewerkschafter der GF mit, daß 2 Gewerkschaftssekretäre anwesend sein würden. Unser Geschäftsführer, er ist neu, war darüber stinkig. Dann würde er nicht zur BVS kommen. originalton heute gegen 8.00 Uhr per Mail. Versuche ihn zu einem Gespräch zu erreichen, schlugen fehl. Für unseren BR-Vorsitzenden hatte er jedoch Zeit. Ergebnis: Vorsitzender beschließt, ohne jede Rücksprache mit dem Gremium, die BVS zu teilen. 1. Teil mit Gewerkschaft, 2. Teil Gewerkschaft soll Raum verlassen und Geschäftsführer redet. Die Versammlung wurde dann auch so durchgeführt. Der stellv. BR-vorsitzende und ich konnten nicht einschreiten, da wir auf einer KBR-Sitzung waren. Alle anderen sind mehr oder weniger Anfänger.
Da unser Großwesir (BR-Vorsitzende) ansonsten selten Zeit für BR, KBR etc. hat (er ist arbeitsüberlastet, da Abteilungsleiter) und ständig versucht GF-freundlich zu beschließen, habe ich die Schn… voll. Wie kann ich/wir ihn rechtlich sauber loswerden. Mißtrauensantrag auf BR-Sitzung. § 23 BetrVG ausnutzen. Welche Ideen habt ihr.
Sorry wurde etwas lang. Dank an alle, die durchgehalten haben und für die Antworten.
Jetzt gehts an die Bücher.
Gruß Rosamunde
Betriebsrätin aus Leidenschaft

Hallo Rosamunde,

ohne mich an Details fest zu beißen, beschleicht mich der Eindruck, daß in Eurem Betriebsrat etwas schief läuft. Du berichtest vom Kräfteverhältnis und machst das daran fest, wer geschäftsführungsfreundlich und wer arbeitnehmerfreundlich ist. Außerdem ist von Gewerkschaften und irgendwelchen Gewerkschaftsvertretern auf Versammlungen die Rede.

Bitte berichtige mich, wenn ich falsch liege: Der Betriebsrat und die Möglichkeit, einen solchen zu wählen, hat zunächst einmal nichts mit Gewerkschaften zu tun. Der Betriebsrat ist ein innerbetriebliches Organ. Betriebsfremde haben auf Betriebsversammlungen, überhaupt im Betrieb, nichts verloren. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Betriebsfremde auf der Gehaltsliste einer Gewerkschaft steht.

Nach meinem Verständnis ist der Betriebsrat eine Arbeitnehmervertretung gegenüber der Geschäftsleitung (nicht unbedingt gegen die Geschäftsleitung). Wie kann man auf die Idee kommen, die gewählten Arbeitnehmervertreter in arbeitnehmerfreundlich und geschäftsleitungsfreundlich einzuteilen? Das sind doch alles Arbeitnehmer, alles Beschäftigte im gleichen Betrieb und alle wurden von den Beschäftigten gewählt. Im BR sitzt doch nicht die Geschäftsleitung?!

Der BR hat sich mit innerbetrieblichen Dingen zu beschäftigen. Schließlich sitzen dort Arbeitnehmer, die vom Betrieb bezahlt werden. Jetzt gibt es Sachfragen, konkrete Anliegen und Probleme. Deren Bearbeitung, Diskussion und Lösung ist ggfs in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung Aufgabe des BR. Ich sehe immer noch nicht, was dabei und bei Versammlungen ein externer Gewerkschaftsfunktionär zu suchen hat. Für den Herrn ist an den Werkstoren Schluß und zwar von außen! Prinzipiell wenigstens. Wenn es um Sitzungen des BR geht oder um eine Betriebsversammlung und der BR möchte völlig betriebsfremde Leute dazu holen, sollte die Geschäftsführung zuvor wenigstens gefragt werden. Was BR-Leute in ihrer Freizeit machen, geht keinen etwas an. Da können sie selbstverständlich auch zu Versammlungen der Gewerkschaft gehen. Es geht aber um bezahlte Arbeitszeit auf dem Werksgelände. Da kann man den betriebsfremden Gewerkschaftsmenschen unter Nutzung des Hausrechts vor die Tür schaffen lassen. Schließlich kann sich auf privatem Gelände nicht jeder Hansl herumtreiben. Und auch ein BR-Mitglied kann nicht nach Gutdünken über den Kopf der Geschäftsleitung hinweg irgendwelche Leute ins Werk einladen.

Nach meinem Verständnis - vielleicht liege ich da falsch - ist eine Betriebsversammlung eine reine Betriebsveranstaltung. Da sitzt die Belegschaft, da sitzt der Betriebsrat und da sitzt die Geschäftsführung. Es ist keine Gewerkschaftsveranstaltung.

Nun paßt Dir ein bestimmtes Betriebsratsmitglied nicht. Aber dieser Mensch ist doch gewählt und damit für eine bestimmte Zeit legitimiert! Wenn Du ihm keine Verfehlungen vorzuwerfen hast, bleibt Dir nur, die nächste Wahl des BR und des BR-Vorsitzenden abzuwarten. Daß die Meinungen des BR-Vorsitzenden nicht immer mit Deiner Meinung überein stimmen, ist gewiß noch keine Verfehlung. Damit mußt Du leben.

Gruß
Wolfgang

Hallo Betriebsrätin aus Leidenschaft,

ich bin auch der Meinung, das euer Br-vorsitzender sehr eigenmächtig handelt!
Ich bin aber nicht der Meinung, das die Gewerkschaft dabei nichts zu suchen hat, wenn eine Gewerkschaft auch nur 1 Mitglied hat, kann der Gewerkschaftsvertreter das Grundstück betreten, ob das der Geschäftsleitung gefällt oder nicht!
Ihr als Betriebrat habt sie als Berater eingeladen und somit hat die IG-Metal das recht Mitarbeiter zu entsenden.
Wenn euer Vorsitzender immer! so handelt wie er das getan hat würde ich ihn abwählen,
wenn das aber ein Einzelfall war würde ich ihn nur zu rede stellen!
Es ist besser wenn Betriebsräte sich nicht gegenseitig zerfleischen, sondern versuchen zusammen für ihre Mitarbeiter zu arbeiten.

Nur wenn das ganz ausgeschlossen ist, muss mann das Misstrauen aussprechen- dann hätte die Geschäftsleitung euch aber erfolgreich gegeneinander aufgebracht, so das die sich über den Betriebsrat kaputlachen!

Grüsse Ingo (auch ein Betriebsrat)

Moin!

Also erstmal muss ich etwas weiter ausholen:
Die Einbindung der Gewerkschaften ist im Betriebsverfassungsgesetz
deutlich festgehalten.Schon in §2 wird die grundlegende Zusammenarbeit
betont.In §31 wird die Teilnahme an BR-Sitzungen und in §46 die
Teilnahme an den Betriebsversammlungen geregelt.
Die Wahl eines BR geht oft erst von gewerkschaftlich orientierten
Menschen aus.(Jetzt ein Ausflug in die Machtpolitik…)
Eine Geschaeftsleitung wird selten auf die Idee kommen ihre
„Alleinherrschaft“(bloede Formulierung aber mir faellt leider nix
besseres ein) freiwillig mit einem BR zu teilen.
Wenn jetzt aber die Wahl nicht verhindert werden kann stellt sich
die Frage wie man diesen dann am besten kontrollieren kann.
Also stellt man eine eigene Liste mit „treuem Gefolge“ auf.
Wenn diese Liste dann die Mehrheit im BR hat wird also immer im
Sinne der GF abgestimmt werden.(Kannst du deinen Gegner nicht besiegen
dann verbuende dich mit ihm).Daher ist es also schon richtig
in GF-freundliche und AN-freundliche Lager aufzuteilen.
Der BR soll mit Gewerkschaften und GF zusammenarbeiten,das ist richtig.
Leider ist das der Idealfall der nur selten reibungslos funktioniert.
Die Konflikte sind meist schon vorprogrammiert.Schliesslich ist der
BR auch eine Arbeitnehmervertretung und der Interessenskonflikt
zwischen AN und AG ist genauso vorhanden.
Das mit den „betriebsfremden“ Leuten ist auch so eine Sache…
Dann muesste man auch verbieten dass Berater,Juristen,selbst
das Personalbuero ueberhaupt gefragt werden.
Da die GF in der Regel muehelos jede Art Berater konsultieren kann
ist mit der Teilnahme von Gewerkschaftsvertretern wohl eher eine
Art des Gleichgewichts wiederhergestellt.
Und „unter Nutzung des Hausrechts die betriebsfremden
Gewerkschaftsvertreter vor die Tuer zu schaffen“,nunja da muss man entgegen
halten dass hier wohl der BR das Hausrecht hat und nicht die GF.
(das bezieht sich jetzt auf die Sitzungen/Versammlungen um
Missverstaendnisse vorzubeugen)
Das „Besuchsrecht“ der Gewerkschaften ist wie oben erwaehnt in §31
und §46 festgelegt.Die GF muss noch nicht mal vorab informiert werden
ob jemand und wer zur Beratung hinzugezogen wird.
Das gleich gilt umgekehrt natuerlich auch fuer Berater der GF.

Nun zum BR-Vorsitzenden.
Ich denke dass eine Absetzung und Rauswurf aus dem BR nach §23
nicht viel im Wege steht.Da er alleine diese Trennung entschieden hat
wuerde ich das als groben Vertrauensbruch darstellen.
Wenn er auch noch fuer die BR-Arbeit keine Zeit hat(fuer diese Arbeit
MUSS er nach § 37 freigestellt werden)ist hier eine grobe Verletzung
seiner gesetzliche Pflicht als BR festzustellen.
Ebenso fraglich ist ob er als leitender Angestellter ueberhaupt
als BR waehlbar war(vgl §5).Auch ein gewaehlter BR ist nicht
unangreifbar.Wenn er Scheisse baut kann man gegen ihn vorgehen.
Wenn solche Gesetzesverstoesse die Regel sind sollte er
schnellstmoeglich entfernt werden.
Am besten waere es hier mit der entsprechenden Gewerkschaft
alles Weitere zu besprechen.Dort sind die Fachleute die sich mit
der BR-Arbeit und allem Drum und Dran auskennen.Ebenso kann dort
eine juristisch verwertbare Aussage(=Anwalt)abgeholt werden.
(Fuer Mitglieder problemlos,ansonsten wuerde ich mal hoeflich
anfragen).

MfG

Merias

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Hallo Merias,

so wie Du die Angelegenheit darstellst, ist sie vollkommen richtig. Heute habe ich schon wieder etwas abreagiert und kann sachlicher an die Geschichte herangehen.

Es ist tatsächlich so, daß kurz vor der letzten Wahl(Mai02) die GF eine „ihr genehme Liste“ hat aufstellen lassen und auch öffentlich keinen Zweifel daran gelassen hat, dass die aufgestellten Personen ihr „Wohlwollen“ genießen. Bis dato hatten wir immer eine Personenwahl. Ist m.E. auch gerechter. Wir waren ein gutfunktionierendes Gremium (wenn auch nicht immer einer Meinung) jedoch für die GF zu kritisch.

Wie dem auch sei, die andere Liste hat knapp gewonnen und damit die Mehrheit. Sie stellt sowohl den Vorsitzenden als auch den stellv. Vorsitzenden, wobei der Stellvertreter sehr gut ist und sich wirklich für das Wohl unserer Arbeitnehmehmer einsetzt. Jedoch war auch er gestern nicht da.

Unser „großer“ Vorsitzender lädt alle Arbeit auf seinen Stellvertreter ab, seine Arbeit ist grundsätzlich wichtiger als BR-Arbeit, bei Kündigungsbegehren würde er am liebsten ohne Abstimmung der GF den Gefallen tun und den Betreffenden rausschmeißen. Mit einem Widerspruch machen wir uns die Arbeit zu leicht etc. Treten Kollegen mit einem Problem (z.B. Abmahnung) an ihn heran, verweist er sie an uns „alte Mitglieder“. Nun ja und jetzt ist eben das Maß voll. Also werde ich ihm mein Mißtrauen und die anderen wohl auch aussprechen und ihn auffordern von seinem Amt zurückzutreten.

Gruß Rosamunde

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Guten Morgen!

Eine Geschaeftsleitung wird selten auf die Idee kommen ihre
„Alleinherrschaft“(bloede Formulierung aber mir faellt leider
nix besseres ein) freiwillig mit einem BR zu teilen.
Wenn jetzt aber die Wahl nicht verhindert werden kann stellt
sich die Frage wie man diesen dann am besten kontrollieren :kann.

Diese Aussagen halte ich für Ideologie und an der Realität vorbei. Die Geschäftsleitung braucht einen Ansprechpartner und bei z. B. 100 Beschäftigten kann man schlecht alle Fragen mit jedem Einzelnen diskutieren. Also muß die Mitarbeiterbertretung her. Deren Notwendigkeit im Interesse des Betriebes dürfte sich in der Mehrzahl der Geschäftsleitungen herumgesprochen haben.

Die Einteilung der BR-Mitglieder in getreue Folgschaft der Firmenleitung und eben Arbeitnehmervertreter halte ich für ebenso ideologisch. Alle sind gewählt und zwar von der Belegschaft! BR-Mitglieder ohne Gewerkschaftsausweis sind deshalb keine schlechteren Betriebsräte. Solche Auseinandersetzungen, ob da nämlich jemand Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht, vergiften das Betriebsklima und gehören nicht in den Betrieb. Jedes Gewerkschaftsmitglied, das im Betriebsrat ein Gewerkschaftsforum sieht, befindet sich auf dem Holzweg! Der Betriebsrat ist in erster Linie und vor allem anderen ein Betriebsorgan!

Wer aus Betriebsräten, die gefälligst Mitarbeiterinteressen innerhalb des Betriebes zu vertreten haben - dazu gehören in genau gleicher Weise auch die Kollegen ohne Gewerkschaftsausweis - ein gewerkschaftliches Forum macht, vertritt nicht ausschließlich die Interessen der Mitarbeiter des Betriebes, ist mithin eine Fehlbesetzung. Schließlich können die Interessen einer Belegschaft ganz anders gelagert sein, als die Interessen einer Gewerkschaft. Schon die Einteilung in Listen nach Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern spricht für eine ideologisch begründete Fehlinterpretation der Aufgaben eines Betriebsrates. Das ist eben kein Gewerkschaftsrat, es ist ein BETRIEBSrat. Da genau setzt meine Kritik an. Bei solchem Fehlverständnis der BR-Eigenschaften darf man sich über ein Spannungsverhältnis zur Geschäftsleitung nicht wundern.

Es ist legitim, daß sich BR-Mitglieder bei ihrer Gewerkschaft z. B. rechtlich beraten lassen. Die BR-Aufgaben liegen aber innerhalb des Betriebes, Anhörung bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen etc, Sachfragen also, die vor dem Hintergrund der Verhältnisse des Betriebes im Sinne der Beschäftigten vertreten werden sollen - im Sinne aller Beschäftigten des Betriebes, nicht etwa im Sinne der Mitglieder des örtlichen Schützenvereins oder einer Gewerkschaft.

Wenn BR-Mitglieder ihre Aufgabe in der Vertretung der Mitarbeiterinteressen sehen und die Ideologie-Mischpoke draußen vor dem Werkstor lassen, ist plötzlich Raum für Sacharbeit innerhalb des Betriebes, von dem sie schließlich alle gemeinsam leben und dessen Wohl auch die BR-Arbeit dient.

Meine eigene Firma war früher so groß, daß ich mir einen BR als Ansprechpartner gewünscht hätte. Das Leben als Chef ist viel einfacher, wenn man weiß, da sind Leute, die die Zähne auseinander bekommen, wenn etwas schief läuft. Es gibt manchmal ganz einsame, bittere Entscheidungen, Abmahnungen oder Entlassungen gehören dazu. Auch Mehrarbeit, die durchgesetzt werden muß, ohne zu nicht dauerhaft tragfähigen Neueinstellungen zu kommen. Da kann der BR im Sinne des Betriebes ein wertvoller Moderator sein (nicht Sprachrohr, das ist etwas ganz anderes). Ich selbst regte die Wahl an. Ich mauerte sofort, als die IG Metall danach griff. Keine Unterstützung mehr von mir, weil ich mich gerne um den eigenen Betrieb sorgte, aber keine Lust hatte, mich mit fremden Leuten über Betriebsinterna zu unterhalten und auch keine Lust hatte, an den eigenen Wänden gewerkschaftlich flach-dümmliche Kampfparolen zu sehen.

Kein vernünftiger Betriebsleiter/Inhaber wird sich gegen einen BR stemmen. Eine Situation, die ich mehrfach erlebte: Es ist etwas zu entscheiden, egal was. Man teilt es den Mitarbeitern mit und blickt in interessierte, aber auch in unbeteiligte verschlossene Gesichter. Kein Widerwort kommt. Kaum hat man den Raum verlassen, sind Protest und Geschrei groß. Der Betrieb braucht die Mitarbeiter. Aber die Mitarbeiter brauchen auch eine Stimme. Sie brauchen einen Sprecher. Das ist der Betriebsrat, der den Betrieb, seine spezifischen Aufgaben und Probleme, der die Produkte kennt, der weiß, wovon im Betrieb die Rede ist. Für Ideologen, Kampfgeschrei, für Polarisierungen in Gewerkschaftsmitglieder und Nichtmitglieder ist dabei kein Platz.

Ich selbst habe früher als Angestellter in zwei großen Unternehmen die mißbräuchliche Entartung des Betriebsrats erlebt. Das waren seit vielen Jahren hauptberufliche Betriebsräte, die ihre eigene Zimmerflucht im Verwaltungsgebäude hatten. Sie waren vom Firmengeschehen unendlich weit weg. Es waren Funktionäre und Sprachrohre der ÖTV und im anderen Betrieb der IG Metall, deren Konterfei man nur vor BR-Wahlen zu sehen bekam. Das waren keine Betriebsräte, mit denen der einzelne Mitarbeiter etwas anfangen konnte. Die hätte man auch nach Hause schicken können und deren Plätze von beliebigen Gewerkschaftssekretären besetzen lassen. Für die Arbeit im Betrieb müssen Betriebsräte in erster Linie Kollegen im Betrieb sein. Ob sie dann auch noch Gewerkschaftsmitglieder oder Mitglieder im Taubenzüchterverein sind, halte ich für nebensächlich.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Rosamunde,

ich habe noch vergessen zu sagen,
der Betriebsrat kann JEDEN EXPERTEN ,nicht nur Gewerkschaft (wenn dadurch kosten entstehen, muss die Firma diese bezahlen)einladen und zu rate ziehen, auf dem Grundstück der Firma, ohne das die Geschäftsleitung einen Rauswurf veranlassen kann.
Fragen muss der Betriebsrat auch nicht!
Das wäre ja noch schöner, als Betriebsrätin weisst du, dass der Betriebsrat ohnehin nicht wirklich viel mitbestimmen kann, so das man auf die paar Rechte nicht freiwillig verzichten sollte!

Grüsse Ingo

Moin Rosamunde,

vielleicht hilft dir dieser Link weiter:

http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmalei…

so ziemlich am Anfang steht allerdings auch folgendes:
„Die Betriebsversammlung dient der Aussprache und Information zwischen Arbeitnehmer und Betriebsrat.“ (Hervorhebung von mir).

Es geht nicht aus dem Text hervor, dass die Anwesenheit des Geschäftsführers bei einer Betriebsversammlung Pflicht ist.

Gruss
Marion

Hallo Wolfgang,

es ist richtig Betriebsräte müssen in erster Linie ihre Kollegen im Betrieb vertreten. Wir waren auch nie ein „gewerkschaftlich geführter BR“ im klassischen Sinne. Von 9 Betriebsratsmitgliedern waren auch im „alten“ BR nur 4 gewerkschaftlich orientiert. Wir haben nie die rote Fahne ausgehängt und machen es auch heute noch nicht. Würde auch z.T. auf wenig Verständnis innerhalb der Kollegen stoßen. Nichts destotrotz gehören etliche Kollegen der Gewerkschaft an und haben das Recht von dieser vertreten zu werden. Dies erfolgt meist durch Rat und Tat in aktuellen Angelegenheiten. Es heißt aber auch: Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung…mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und…zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen. §2 BetrVG.

Die Listenwahl wurde durch unsere Geschäftsführung ins Spiel gebracht, die bewußt eine Aufspaltung des BR’s wollte und wahrscheinlich vermutete, daß bei einer Personenwahl nicht genügend ihrer Leute gewählt würden.

Wie gesagt, die Versammlung ist gelaufen. Wir brauchen jedoch keinen Vorsitzenden der seine Aufgaben nicht oder falsch und zu Gunsten der Geschäftsführug wahrnimmt. Ich möchte auch als Opposition nicht so weit alle seine Vergehen an die Öffentlichkeit zu bringen und damit den Kollegen zeigen, dass ihre Belange vom Vorgesetzten nicht vertreten werden. Das käme einer Art Petzen gleich. So nach dem Motto: Schau mal jetzt haben sie nicht die Mehrheit und fangen an schmutzige Wäsche zu waschen. Also werde ich (und andere aus dem Gremium, einschl. Kollegen seiner Liste) die rechtlichen Schritte ausreizen.

Das alles wäre nicht nötig, würde er vernünftige Betriebsratsarbeit im Sinner einer Arbeitnehmervertretung und zu Gunsten der ihn gewählten Kollegen leisten.

Gruß Rosamunde

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hallo Wolfgang,

es tut gut einmal eine unternehmerisch geprägte Meinung zu Betriebsrat und Gewerkschaften zu lesen. In erster Linie sollten doch die Anliegen des Unternehmens im Vordergrund stehen. Nur ein gesundes Unternehmen kann seinen MA eine Zukunft bieten.

ich bekomme leider hautnah mit wie es Gewerkschaften gelingt betriebswirtschaftlich notwendige Maßnahmen zu torpedieren und ins Gegenteil zu verkehren. Im Unternehmen meiner Freundin (ca. 1.200 MA, Handel und im Familienbesitz) gibt es einen von der Gewerkschaft ferngesteuerten BR-Vorsitzenden. Im letzten Jahr stand man vor der Wahl für 4 mon. Kurzarbeit einzuführen um Kosten zu senken oder (nachdem wirklich schon alles andere wie Lagerbestände senken, Kostenbeteiligungen bei Kooperationspartnern holen, etc. ausgereizt war) MA zu entlassen.
Der dämliche BR weigerte sich im Gegensatz zu allen anderen BR-Mitgliedern diese Vereinbarung zu unterzeichnen da sie mit Gehalsteinbußen im einstelligen % Bereich einherging.

VERDI wollte es auf einen Arbeitskampf ankommen lassen. Wie dämlich sind diese Menschen dort eigentlich. Glücklicherweise glauben die MA dem Eigentümer mehr als der Gewerkschaft.

Der Handel (und in diesem Bereich besonders) kalkuliert eh schon mit minimalen Margen, bei andauernd hohen Investitionen. Man konnte sich glücklicherweise am Ende gegen den BR Vorsitzenden durchsetzen. Die Geschäftsführung hat übrigens auf 20% Gehalt, ohne das sie Kurzarbeit gemacht hätten verzichtet. Wie man sich vorstellen kann, hat sie die Differenz nicht vom Arbeitsamt ausgeglichen bekommen.
Ach ja, die Eigentümerfamilie, die geschlossen im Unternehmen arbeitet haftet nebenbei auch noch mit ihrem Privatvermögen. Und jetzt kommen die Gewerkschaften die auf Kosten der vermeintlich „Reichen“ ihren Mitgliedern Vorteile verschaffen wollen.

Das der Unternehmerlohn nicht die paar 100k€ sind die dort verdient werden, verstehen Gewerkschaften nicht. Wenn sie nur gut leben wollten könnten erfolgreiche Unternehmer auch als angestellte Manager arbeiten. Unternehmer wollen aber bleibende Werte schaffen und eigene Visionen umsetzen. Dafür sind sie bereit oftmals ihre gesamte Existenz auf´s Spiel zu setzen. Verlange dies doch einmal von einem normalen AN. Der schreit schon, wenn er in der Rezession mal 5% weniger Geld in der Tasche hat.

So das war jetzt ziemlich unstrukturiert dafür aber aus dem Bauch heraus.

Gruß
falckus

Hai, Wolfgang,

es ist schön, daß Du offenbar den Sinn eines BR verstanden hast - leider ist das aber nicht bei allen Firmenbesitzern oder Geschäftsleitern der Fall.
Ich bin auch mal in einem BR gewesen (als nicht-Metaller über die IGMetall-Liste). Auch bei uns gab es dieses vermaledeite 5:4-Verhältnis. Die „anderen“ nannten sich lustigerweise „Unabhängige Mitarbeiter“ - nur daß sie eben nicht unabhängig waren, sondern durch die Bank hohere Angestellte mit - öhm - kleinen Sonderregelungen. Einigen von denen wurde ihr Wohlverhalten gegenüber den Plänen der Geschäftsleitung also indirekt gelohnt. Einer war Leiter einer Abteilung, die gar nicht mehr existierte. Der gute Mann saß in seinem Büro und laß den ganzen Tag Zeitung - ohne daß jemand schief gekuckt hätte, ein zweiter hat seine Hausverwaltung bei uns in der Firma gemacht und seine Sekretärin hat mehr Mietverträge als Werksinternes geschrieben…
Das hat dann dazu geführt, daß z.B. im Einkauf das Personal unwidersprochen reduziert wurde und die übrigen Mitarbeiter regelmäßig bis zu 30 Überstunden (ja, tatsächlich dreißig) pro Woche anhäuften. Jeglicher Versuch des IGMetall-Teils des BR, dieses Mißverhältnis zu ändern, oder wenigstens die am stärksten belasteten Mitarbeiter die Überstunden abbummeln zu lassen, scheiterten an den UMAs. Schließlich ist es billiger, einen MA Überstunden machen zu lassen (die man ja dann auch noch, wieder mit BR-Zustimmung 5:4, verfallen lassen konnte), als einen neuen einzustellen. Das Ende vom Lied war, daß zuerst der Einkäufer, der die Hauptlast tragen durfte, mit komplettem systemischen Zusammenbruch im Krankenhaus gelandet ist und die anderen danach einer nach dem anderen unter der erhöhten Arbeitslast zusammenbrachen. Von Fürsorge für die Mitarbeiter war da nix mehr zu spüren…
Andererseits habe ich auch schon in einer Firma gearbeitet, in der der reine Metaller-Betriebsrat so stark war, daß die GL eigentlich nichts mehr zu sagen hatte. Da wurden dann die IGMetall-Grundsätze gegen jeglichen gesunden Menschenverstand durchgesetzt (Nein, wir verzichten nicht auf einen Teil des Lohnes, selbst wenn 90% der Mitarbeiter damit einverstanden sind…), bis die Firma pleite war.
Beide Firmen sind übrigens heute tot.

Also, es gibt durchaus Betriebsräte, die ihre Aufgabe so verstehen, daß sie der Geschäftsleitung den Rücken freihalten. Und das sie von den Mitarbeitern gewählt wurden, heißt nicht unbedingt, daß die Belegschaft es so gewollt hat, sondern nur, daß bei einer BR-Wahl die gleichen Mechanismen funktionieren, wie bei jeder Wahl…

Gruß
Sibylle

Hallo.

Der dämliche BR weigerte sich im Gegensatz zu allen anderen
BR-Mitgliedern diese Vereinbarung zu unterzeichnen da sie mit
Gehalsteinbußen im einstelligen % Bereich einherging.

Der Vorsitzende des Betriebsrates ist primus inter pares. Er vertritt die Beschlüsse des Betriebsratsgremiums nach außen und innen. Als Stimme ist er genau so viel oder wenig wert wie jeder andere BR. Wie soll also das, was Du beschrieben hast, funktionieren? Wenn das Gremium mit 8 gegen die eine Stimme des Vorsitzenden etwas beschließt, dann ist an der Stelle Schulz, und wenn der Vorsitzende seinen Heinrich nicht darunter malt, ist das eine Verletzung seiner Amtspflicht. Irgendetwas an Deiner Geschichte stimmt nicht, oder es fehlt ein Teil,

meint kw

Hallo.

Dass sich IGM und ver.di einen Betrieb, wie bei euch, „teilen“, ist, gelinde gesagt, suboptimal. Es gibt immer noch den Grundsatz „ein Betrieb - eine Gewerkschaft“, aber gerade in der IT sind die Grenzen leider fließend. Vielleicht solltet ihr euer zuständiges DGB- Büro einschalten, um die Verhältnisse irgendwann einmal geradezurücken. Euer 5/4- Verhältnis lässt nämlich kein gemeinsames Auftreten zu, zumal, wenn der Vorsitzende das Vertrauen der einen Fraktion nicht hat. Und das kann weder im ver.di- noch im IGM- Interesse sein.

Zur Betriebsversammlung : Diese ist eine Veranstaltung des Betriebsrates. Dieser hat formaljuristisch Hausrecht während der Veranstaltung; d.h. er entscheidet auch darüber, wer eingeladen wird und wer nicht. Der Unternehmer hat ein erzwingbares Recht zur Teilnahme (§43,2 BetrVG), aber nicht zur Einflussnahme auf den teilnehmenden Personenkreis. Die Gewerkschaft hat dann ein Zutrittsrecht zum Betrieb, wenn (§46,1) sie im Betrieb vertreten ist. Gibt es also bei euch ein Mitglied einer Gewerkschaft (Betriebsrat oder nicht), so kann der Vertreter ebendieser an der Versammlung teilnehmen, und zwar beratend, d.h. er hat Rederecht.

Mit diesem Sachverhalt solltet ihr euren Vorsitzenden zunächst einmal konfrontieren. Den Hammer nach §23,1 BetrVG wegen grober Amtspflichtsverletzung herauszuholen, halte ich weder für gerechtfertigt noch für zielführend. Falls er sich beharrlich weigert, auf euer Anliegen einzugehen, wäre für mich der nächste Schritt ein Schreiben der Ortsverwaltung mit entsprechendem Inhalt. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass der Vorgang betriebsrats-/ gewerkschaftsintern bleibt. So brennt ihr nicht gleich alle Brücken hinter euch ab, und es muss auch nicht betriebsöffentlich werden. Erst, wenn alle derartigen Versuche gescheitert sind, müssen härtere Maßnahmen diskutiert werden,

meint kw
*weiteres wenn du willst gerne per mail*

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Hallo.

„Die Betriebsversammlung dient der Aussprache und Information
zwischen Arbeitnehmer und Betriebsrat.“
(Hervorhebung von mir).

Das stimmt. Es gibt aber ein Mitwirkungsrecht der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften.

Es geht nicht aus dem Text hervor, dass die Anwesenheit des
Geschäftsführers bei einer Betriebsversammlung Pflicht ist.

Einmal im Jahr muss er, sonst nicht. §43,2 BetrVG.

Gruß kw

Hallo.

wuerde ich das als groben Vertrauensbruch darstellen.

So weit würde ich hier noch nicht gehen. Man muss einfach auch feststellen, dass hier der restliche BR bzw. die Gewerkschaften versäumt haben, den einsamen Beschluss des Vorsitzenden zu kippen. Die Aussage des Vorsitzenden hat nämlich keine Rechtswirkung, wenn das Gremium anders beschließt.

Sprich : Es hätte ein förmlicher Beschluss des Gremiums herbeigeführt werden müssen. Fällt dieser dann anders aus, als der Vorsitzende es dachte, steht er beim Geschäftsführer da wie ein ertappter Bettnässer. Die Wirkung dieser Blamage ist vielleicht noch größer als bei einem Verfahren nach §23 …

aber das sind Hättentäten und nützen im aktuellen Fall nix mehr.

MUSS er nach § 37 freigestellt werden)ist hier eine grobe
Verletzung
seiner gesetzliche Pflicht als BR festzustellen.

Er entscheidet aber weitgehend selbst über die Erforderlichkeit seiner BR-Tätigkeit - das ist der Haken dabei.

Ebenso fraglich ist ob er als leitender Angestellter
ueberhaupt als BR waehlbar war(vgl §5).

Nur, weil er Abteilungsleiter ist, ist er nicht unbedingt Leitender. Welche Befugnisse hat er, bzw. nimmt er unternehmerische Funktionen wahr und ggf. in welchem Umfang?

Wenn solche Gesetzesverstoesse die Regel sind sollte er
schnellstmoeglich entfernt werden.

Ich glaube nicht, dass Rosamunde und die anderen BR schon einen wasserdichten Fall haben. Darauf könnten sie höchstens anfangen, hinzuarbeiten.

Am besten waere es hier mit der entsprechenden Gewerkschaft
alles Weitere zu besprechen.Dort sind die Fachleute die sich

Das ist zwar der Regelfall; aber ein Gewerkschaftsvertreter, der sich vom BR-Vorsitzenden oder sonstwem entgegen der Rechtslage aus der Versammlung beamen lässt, scheint mir auch nicht gerade besonders sattelfest.

Gruß kw

Guten Abend Wolfgang,

wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe, handelt der Betriebsrat auch im Interesse des Unternehmens.
Ja, und so steht es sogar im Gesetz.
Die Gewerkschaft hat da natürlich nichts verloren.
Und das ist selbstverständlich keine „sozialpartnerschaftliche“ Ideologie.
Deshalb haben die Unternehmerverbände auch Rechtsberatungsstellen für Betriebsräte, die im Konfliktfall den Betriebsrat gegen die Geschäftsleitung unterstützen.
Und auf Betriebsversammlungen kann man dort auch Spezialisten anfordern, die nicht das Profitinteresse der Eigner vertreten, sondern die Bilanzlügen der Geschäftsleitung offenlegen und konsequent die Interessen jedes einzelnen Mitarbeiters vertreten.

Ach so, ja, nenne uns doch mal bitte eine Adresse, wo man sich beim z.B. BDI als „Mitarbeiter“ hinwenden kann

Gruß

Peter

Hi,

Irgendetwas an Deiner Geschichte stimmt nicht, oder es fehlt
ein Teil,

es ging doch nicht darum eine Geschichte detailgetreu nachzuzeichnen, sondern die Grundeinstellung und Probleme der Gewerkschaften und deren schädliche Einflußnahme auf BR von eh schon angeschlagenen Unternehmen zu beleuchten.

Aber wenn Du gerne Erbsen zählen möchtest anstatt grobe Zusammenhänge zu verstehen, bitte.

So long
Falckus

Holla.

Aber wenn Du gerne Erbsen zählen möchtest anstatt grobe
Zusammenhänge zu verstehen, bitte.

Dann entschuldige bitte, dass ich geboren bin - kommt nicht wieder vor. Den groben Zusammenhang habe ich verstanden : Du hast hier ein Beispiel gepostet, und auf meine Rückfrage nach dem Rest (hätte ja sein können, dass es mich wirklich interessierte, alldieweil ich mich ab und an mit solchen Dingen herumschlage) machst Du zu. Sehr überzeugend, wirklich. Wenn Du an der Gewerkschaftsarbeit im Betrieb etwas auszusetzen hast (und es gibt da wirklich dankbare Diskussionsthemen), solltest Du auch gewärtig sein, dass vielleicht die eine oder andere Zwischenfrage gestellt wird. Polemik geht natürlich einfacher, wenn man sich nicht mit Fakten aufhält - z.B. solchen, die ich in meinem Posting erwähnt habe,

meint kw