Verkauf
Von: , Frage gestellt am Mi, 16. Feb 2000
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Es liegt folgender Sachverhalt vor.
Ich ersteigere ein Produkt im Wert von ca.4200,-- bei einer Online-Versteigerung. Der Verkäufer muss bei der Versteigerung die Erklärung abgeben, dass er der rechtmäßige Eigentümer und Besitzer des von Ihm angebotenen Gegenstandes ist und dass das von Ihm angebotene Gegenstand nicht mit Rechten Dritter belastet
Ich habe den Zuschlag bekommen und kaufe Ihm das Gerät ab. Nach zwei Monaten will ich das Gerät an einem anderen Verkäufer auch für 4200,-- verkaufen.
Im nachhinein stellt sich heraus, dass die Ware gestohlen war und die Versicherung sich das Gerät aneignet.
Wie kann der jetzige Verkäufer rechtlich vorgehen, um an das Geld wieder zu kommen?? Muss er mich verklagen??
Was kann ich machen, falls der jetzige Käufer mich dazu verklagt. Muss/Kann ich auch den vorigen Verkäufer verklagen??
Gruss, Pet
