Ungültiger Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung

Hallo Wissende!

Habt ihr so etwas schon einmal gehört? Ich habe eine Wohnung zum 01.03. gemietet (Mietvertrag am 08.02.), die Vermieterin aber nicht über meine familiäre Situation aufgeklärt, weil es für mich nicht von Relevanz war: Ich habe zwei Kinder, die bei ihrem Vater leben und die mich natürlich hin und wieder besuchen. Jedoch hatte ich die Wohnung für mich alleine angemietet, da ich sie ja alleine bewohnt und genutzt hätte. Die Vermieterin, die im Haus wohnt, hat mir angeboten, ich könne schon einige Möbel vor dem 01.03. einstellen, da die Wohnung ja schon frei wäre. Von diesem Angebot habe ich auch Gebrauch gemacht und bin mit sämtlichen Möbeln am letzten Wochenende umgezogen. Darunter waren natürlich auch ein paar Kindersachen, woraus die Vermieterin geschlossen hat, dass ich Kinder hätte. Nun hat sie mir am 21.2. ein Schreiben überreicht, mit dem sie den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung für ungültig erklärt und mich auffordert, bis 28.03. die Wohnung zu räumen. Ich habe sogleich meinen Anwalt eingeschaltet, der meinte, sie es handele sich nicht um arglistige Täuschung, da ich keine Angaben über mein Privatleben machen bräuchte, es auch nicht gelogen war, dass ich die Wohnung alleine nutze und ich Besuch empfangen könne, wann und von wem ich wolle. Er gab mir den Rat, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen, da die Vermieterin im Unrecht sei. Jedoch möchte ich natürlich unter diesen Umständen nicht einziehen und mir eine andere Wohnung suchen. Ein neuerlicher Umzug ist natürlich mit erneuten Kosten verbunden, die nicht entstanden wären, wenn mir die Dame nicht gekündigt hätte.

Nun meine Fragen an euch:

  1. Ist das Verschweigen von Kindern, die nur zu Besuch kommen, eine arglistige Täuschung?

  2. Kann mir die Vermieterin unter diesen Umständen kündigen bzw. den Vertrag für ungültig erklären und mich innerhalb einer Woche zur Räumung auffordern? Die bisherige Wohnung ist natürlich auch schon längst gekündigt - ich bin jetzt sozusagen obdachlos!!

  3. Könnte ich, falls die Vermieterin im Unrecht ist, von ihr verlangen, dass ich meine Möbel so lange in der Wohnung stehen lasse, bis ich eine neue Wohnung gefunden habe? Müsste ich in diesem Fall (die volle) Miete bezahlen? Könnte ich die Vermieterin auffordern, die nun anfallenden Umzugskosten zu tragen bzw. sich daran zu beteiligen?

Ich bin momentan nicht nur obdach- sondern auch noch ziemlich ratlos. Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Regina

Anmerkung: Räumung zum 28.02.!!
Leider hat sich in meinem Artikel ein Tippfehler eingeschlichen. Ich wurde aufgefordert, die Wohnung bis zum 28.02., also innerhalb einer Woche, zu räumen!!

Hallo Regina,

Habt ihr so etwas schon einmal gehört? Ich habe eine Wohnung
zum 01.03. gemietet (Mietvertrag am 08.02.), die Vermieterin
aber nicht über meine familiäre Situation aufgeklärt, weil es
für mich nicht von Relevanz war: Ich habe zwei Kinder, die bei
ihrem Vater leben und die mich natürlich hin und wieder
besuchen. Jedoch hatte ich die Wohnung für mich alleine
angemietet, da ich sie ja alleine bewohnt und genutzt hätte.
Die Vermieterin, die im Haus wohnt, hat mir angeboten, ich
könne schon einige Möbel vor dem 01.03. einstellen, da die
Wohnung ja schon frei wäre. Von diesem Angebot habe ich auch
Gebrauch gemacht und bin mit sämtlichen Möbeln am letzten
Wochenende umgezogen. Darunter waren natürlich auch ein paar
Kindersachen, woraus die Vermieterin geschlossen hat, dass ich
Kinder hätte. Nun hat sie mir am 21.2. ein Schreiben
überreicht, mit dem sie den Mietvertrag wegen arglistiger
Täuschung für ungültig erklärt und mich auffordert, bis 28.03.
die Wohnung zu räumen. Ich habe sogleich meinen Anwalt
eingeschaltet, der meinte, sie es handele sich nicht um
arglistige Täuschung, da ich keine Angaben über mein
Privatleben machen bräuchte, es auch nicht gelogen war, dass
ich die Wohnung alleine nutze und ich Besuch empfangen könne,
wann und von wem ich wolle. Er gab mir den Rat, gegen die
Kündigung Widerspruch einzulegen, da die Vermieterin im
Unrecht sei. Jedoch möchte ich natürlich unter diesen
Umständen nicht einziehen und mir eine andere Wohnung suchen.
Ein neuerlicher Umzug ist natürlich mit erneuten Kosten
verbunden, die nicht entstanden wären, wenn mir die Dame nicht
gekündigt hätte.

Dein Anwalt hat recht. Die Vermieterin kann Dir nicht kündigen. Wegen arglistiger Täuschung ohnehin nicht.

Nun meine Fragen an euch:

  1. Ist das Verschweigen von Kindern, die nur zu Besuch kommen,
    eine arglistige Täuschung?

Nein, Du kannst jederzeit Besuch bis zu drei Monaten empfangen. Das geht die Vermieterin nichts an.

  1. Kann mir die Vermieterin unter diesen Umständen kündigen
    bzw. den Vertrag für ungültig erklären und mich innerhalb
    einer Woche zur Räumung auffordern? Die bisherige Wohnung ist
    natürlich auch schon längst gekündigt - ich bin jetzt
    sozusagen obdachlos!!

Nein, aber Du musst Widerspruch erheben und vorsorglich Schadenersatzansprüche.

  1. Könnte ich, falls die Vermieterin im Unrecht ist, von ihr
    verlangen, dass ich meine Möbel so lange in der Wohnung stehen
    lasse, bis ich eine neue Wohnung gefunden habe? Müsste ich in
    diesem Fall (die volle) Miete bezahlen? Könnte ich die
    Vermieterin auffordern, die nun anfallenden Umzugskosten zu
    tragen bzw. sich daran zu beteiligen?

Du kannst von der Vermieterin sogar - wenn sie Dich nicht in die Wohnung lassen sollte - die Kosten einer Übernachtung verlangen, notwendige Aufwendungen für eine Woihnungssuche und Umzugskosten, soweit Möbel in der Wohnung stehen und wenn die neue Wohnung teurer ist, hast Du Anspruch auf die Differenz als Schadenersatz für mindestens 24 Monate. Dieser Anspruch entsteht aber nur, wenn Du die Aufnahme des Mietverhältnisses verlangt hast und die Vermieterin lehnt dies ab. Wenn Du nur ausziehst oder nicht einziehst, dagegen aber nichts unternimmst, stehen Dir keine Schadenersatzansprüche zu.

Ich bin momentan nicht nur obdach- sondern auch noch ziemlich
ratlos. Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Du must als erstes Widerspruch einlegen und die Aufnahme des Mietvertrages verlangen. Der Widerspruch ist mit einer besonderen Härte zu begründen. Also: In angemessener Zeit ist kein Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zu finden.

Zusatz: Aus Deiner Frage geht nicht hervor, ob die Vermieterin alleine mit Dir in dem Haus wohnt. Sind nur zwei Wohnungen ( mit der Wohnung der Vermieterin) im Haus, hat diese ein Sonderkündigungsrecht. Dieses beträgt 6 Monate. Gegen eine solche Kündigung gibt es keine Möglichkeit des Widerspruchs. Sind jedoch mehr als zwei Wohnungen im Haus gilt das, was vor dem Zusatz steht.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für deine schnelle und fundierte Antwort!

Es handelt sich um ein 3-Familienhaus, d.h. die Vermieterin wohnt im EG, deren Tochter im DG und meine Wohnung befindet sich im OG. Somit trifft das Sonderkündigungsrecht also nicht zu.

Deine Ausführungen haben mir sehr weitergeholfen, jetzt kann ich endlich wieder beruhigt schlafen!

Viele Grüße
Regina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das wesentliche hat Günter ja schon gesagt.

Da Du offenbar schon in der Wohnung wohnst, solltest Du einfach dort wohnen bleiben. Natürlich das Schreiben an die Vermieterin auf den Weg bringen, aber ansonsten ganz normal weiter dort wohnen.

Außerdem solltest Du vorsorglich das Schloß austauschen. Das ist generell ein guter Rat, den ich mal von einem Anwalt bekommen habe. Zitat: „Wenn wir irgendwo einziehen, tauschen wir zuerst das Türschloss aus. Wer weiß, welcher Vormieter oder Vermieter wieviele Nachschlüssel im Umlauf hat“.

Das Originalschloss einfach aufheben bis zum Auszug.

Damit kannst Du dann nicht nur besser Schlafen, sondern auch beruhigt das Haus mal tagsüber verlassen :smile:

Gruß
Marian