Hallo Wissende!
Habt ihr so etwas schon einmal gehört? Ich habe eine Wohnung zum 01.03. gemietet (Mietvertrag am 08.02.), die Vermieterin aber nicht über meine familiäre Situation aufgeklärt, weil es für mich nicht von Relevanz war: Ich habe zwei Kinder, die bei ihrem Vater leben und die mich natürlich hin und wieder besuchen. Jedoch hatte ich die Wohnung für mich alleine angemietet, da ich sie ja alleine bewohnt und genutzt hätte. Die Vermieterin, die im Haus wohnt, hat mir angeboten, ich könne schon einige Möbel vor dem 01.03. einstellen, da die Wohnung ja schon frei wäre. Von diesem Angebot habe ich auch Gebrauch gemacht und bin mit sämtlichen Möbeln am letzten Wochenende umgezogen. Darunter waren natürlich auch ein paar Kindersachen, woraus die Vermieterin geschlossen hat, dass ich Kinder hätte. Nun hat sie mir am 21.2. ein Schreiben überreicht, mit dem sie den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung für ungültig erklärt und mich auffordert, bis 28.03. die Wohnung zu räumen. Ich habe sogleich meinen Anwalt eingeschaltet, der meinte, sie es handele sich nicht um arglistige Täuschung, da ich keine Angaben über mein Privatleben machen bräuchte, es auch nicht gelogen war, dass ich die Wohnung alleine nutze und ich Besuch empfangen könne, wann und von wem ich wolle. Er gab mir den Rat, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen, da die Vermieterin im Unrecht sei. Jedoch möchte ich natürlich unter diesen Umständen nicht einziehen und mir eine andere Wohnung suchen. Ein neuerlicher Umzug ist natürlich mit erneuten Kosten verbunden, die nicht entstanden wären, wenn mir die Dame nicht gekündigt hätte.
Nun meine Fragen an euch:
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Ist das Verschweigen von Kindern, die nur zu Besuch kommen, eine arglistige Täuschung?
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Kann mir die Vermieterin unter diesen Umständen kündigen bzw. den Vertrag für ungültig erklären und mich innerhalb einer Woche zur Räumung auffordern? Die bisherige Wohnung ist natürlich auch schon längst gekündigt - ich bin jetzt sozusagen obdachlos!!
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Könnte ich, falls die Vermieterin im Unrecht ist, von ihr verlangen, dass ich meine Möbel so lange in der Wohnung stehen lasse, bis ich eine neue Wohnung gefunden habe? Müsste ich in diesem Fall (die volle) Miete bezahlen? Könnte ich die Vermieterin auffordern, die nun anfallenden Umzugskosten zu tragen bzw. sich daran zu beteiligen?
Ich bin momentan nicht nur obdach- sondern auch noch ziemlich ratlos. Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Regina
