Garantiezeiten für Akkus ?

Hallo liebe Leute,

wer kann mir sagen, ob auch für Akkus die gesetzlichen 24 Monate Gewährleistungszeiten gelten. Es handelt sich hier um ein Gerät welches mit einem spezial-Akku geliefert wird, wie z.b. bei einem Handy. Gelten hier die Garantieleistung für das ganze Gerät oder nur für das Gerät und der Akku 6 Monate.

Wer weiß hier genau bescheid

gruß

Markus

Hallo liebe Leute,

wer kann mir sagen, ob auch für Akkus die gesetzlichen 24
Monate Gewährleistungszeiten gelten. Es handelt sich hier um
ein Gerät welches mit einem spezial-Akku geliefert wird, wie
z.b. bei einem Handy. Gelten hier die Garantieleistung für das
ganze Gerät oder nur für das Gerät und der Akku 6 Monate.

Der Akku ist der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten nicht unterlegen da (fast) alle Akkus in dieser Zeit das Zeitliche segnen. Der Akku ist eben ein Verschleißteil und unterliegt daher nur 6 Monaten Gewährleistungspflicht.
Das ist soweit ich das weiß schon korrekt, bin aber kein Anwalt.

Wer weiß hier genau bescheid

gruß

Markus

Der Akku ist eben ein Verschleißteil und
unterliegt daher nur 6 Monaten Gewährleistungspflicht.

Hallo Markus,

um es gleich zu sagen: Ich weiß es auch nicht. Aber auch 6 Monate sind für viele Produkte schon zu viel. Wenn ein Akku innerhalb der vom Hersteller angegebenen Daten Tag und Nacht hart herangenommen wird, ist er nach wenigen Tagen hinüber. Ähnliches gilt für Glühlampen. Deren Lebensdauer beträgt vielleicht 1.000 Stunden. Ein halbes Jahr hat aber 4368 Stunden. Hinzu kommt, daß i. a. nicht einmal der Nachweis des Kaufdatums ohne weiteres möglich sein wird. Selbst mit einer aufbewahrten Kassenquittung läßt sich nicht nachweisen, daß das defekte Teil genau aus dem bestimmten 6er Pack Akkus oder Glühlampen stammte. Genau genommen läßt sich nur gewährleisten, daß solche Gegenstände zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Endverbraucher funktionieren. Darüber hinaus geht nichts.

Gruß
Wolfgang

hups
Hallo (is ne Anrede)

Der Akku ist der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24
Monaten nicht unterlegen da (fast) alle Akkus in dieser Zeit
das Zeitliche segnen. Der Akku ist eben ein Verschleißteil und
unterliegt daher nur 6 Monaten Gewährleistungspflicht.
Das ist soweit ich das weiß schon korrekt, bin aber kein
Anwalt.

Da muss ich aber aufpassen, dass ich schnellstens ein neues Handy kriege. Der Akku ist mittlerweile 5 Jahre alt und funzt immer noch „wie neu“.
Für diese Billig-Akkus vom Flohmarkt mag deine Aussage ja gelten, für ein Handy-Akku sollte aber die „normale“ Gewährleistung gelten. Ansonsten würde ich mit Hinweis auf die ja irgendwann anstehende Vertragsverlängerung auf Reparatur auf Kulanz bestehen.

Mit freundlichem Gruß (