hallo liebe experten,
folgende frage: spiele, theorien etc. können zwar nicht patentiert werden, gibt es dennoch eine möglichkeit, sein gedankengut schützen zu lassen?
besten dank,
michael andres
hallo liebe experten,
folgende frage: spiele, theorien etc. können zwar nicht patentiert werden, gibt es dennoch eine möglichkeit, sein gedankengut schützen zu lassen?
besten dank,
michael andres
klar gibts das
hallo michael,
siehe hier: http://www.dpma.de/infos/einsteiger/einsteiger.html
beste grüße
ann
hm, nicht wirklich
hi ann, besten dank für die prompte antwort. allerdings hatte ich beim patenamt schon geschaut und habe folgende info erlesen:
" Nicht zu den technischen Erfindungen zählen nach dem Patentgesetz u.a. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, Spiele, betriebswirtschaftliche Regeln, die Wiedergabe von Informationen. Nach dem Gesetzeswortlaut gelten auch „Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ nicht als patentfähige Erfindungen."
daher kam ich auch auf meine frage.
hast du vielleicht eine konkrete info?
grüße, michael
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Hallo Michael,
Ideen, so wie du sie scheinbar meinst [ich bin nicht sicher, ob ich weiß, was du damit meinst], kann man nicht schützen lassen. Sind sie ausgearbeitet, steht diese Ausarbeitung als dein „Werk“ unter dem Schutz des Urheberrechts. Ein Programm, eine Software ist ebenfalls urheberrechtlich geschützt, da es in die Kategorie der Sprachwerke aufgenommen wurde (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG).
Nach deutschen Recht brauchst du solche Werke auch nirgends eintragen lassen, das Recht entsteht im Zuge der Schöpfung des Werkes, nicht durch eine Eintragung.
Grüße,
barbara
ups!? barbara hat recht!
hallo barbara und michael,
ich dachte bis jetzt, daß spiele sich via patentamt (wie auch immer) schützen lassen. ok, ich bin eines besseren belehrt worden.
macht aber durchaus sinn, wenn sie „normal“ unter urheberrecht fallen.
dazu habe ich jetzt noch ein paar links gefunden:
http://www.startspieler.de/spielerfels/5schutz.htm (inkl. literaturempfehlung)
eine nette kommentierte linksammlung zu dem thema: http://www.bambusspiele.de/links/spieleautoren.htm
ein auszug daraus:
_Spiel & Autor
In dieser Zeitschrift werden u.a. Spielregeln von bisher nicht veröffentlichten Spielen abgedruckt. Sie wird an Spieleverlage, Bibliotheken und an das Deutsche Spielearchiv geschickt. Dadurch kann der Autor auf die Spielidee selbst und auf sein Urheberrecht aufmerksam machen. Eine Seite im Heft kostet 50,-DM. Das Heft selbst kann man für 5,-DM pro Ausgabe abonnieren. Herausgeberin: Cordula Herold
Spiel&Autor, Nadorster Straße 278, 26125 Oldenburg, Tel.: 0441/9330060, FAX 9330061. [email protected]_
und das sagt heise zu dem thema:
http://www.heise.de/ct/99/20/232/default.shtml
_Patent auf Spieleschöpfung?
Nachdem ich die letzten Monate damit verbracht habe, ein Spielprogramm zu entwickeln, möchte ich es jetzt vermarkten und würde es dazu gern gegen Nachahmer und Codediebe schützen. Kann ich ein Patent auf das Programm, auf die Spielidee oder die Story bekommen?
Von Haus aus gehören Ihnen die Urheberrechte an jedem Werk, das Sie selbst geschaffen haben (dazu gehören auch Computerprogramme). Diese umfassen das Recht, Verwendung und Vervielfältigung des Werks einzuschränken beziehungsweise das Werk zu lizenzieren. Das schützt Sie allerdings nicht davor, dass jemand Ihre Idee leicht verändert umsetzt oder sich an Figuren und Story-Elementen sowie programmtechnischen Einfällen Ihrer Software bedient. Ein Patentschutz, der für Deutschland beim Patent- und Markenamt in München beantragt werden muss, kann technische Verfahren gegen die Ausbeutung durch Dritte schützen, erfasst allerdings nicht Computerprogramme als solche. Falls Sie aber etwa eine neue Art der 3D-Berechnung für Spiele entwickelt und in Ihrem Programm realisiert hätten, so könnte diese Gegenstand eines Patents werden. Ein Geschmacksmusterschutz (ebenfalls beim Patent- und Markenamt anzumelden) könnte konkrete Spielfiguren mit Namen und typischem Erscheinungsbild gegen die ‘Entführung’ durch fremde Softwareentwickler sichern. Ein reines ‘Look and Feel’ oder eine Spielidee lassen sich jedoch in Deutschland nicht schützen._
ich hoffe, das bringt dich etwas weiter.
beste grüße
ann
aha!
hi barbara,
die antwort hilft mir sehr weiter, besten dank. also wird die idee durch „offenbarung“ geschützt - (wer zuerst kommt, mahlt zuerst).
beste grüße,
michael
Nach deutschen Recht brauchst du solche Werke auch nirgends
eintragen lassen, das Recht entsteht im Zuge der Schöpfung des
Werkes, nicht durch eine Eintragung.Grüße,
barbara
hallo michael,
nur zur verdeutlichung: die Idee selbst ist nicht schützbar. siehe das zweite posting von astrid. die auf die idee folgende Schöpfung aber!
grüße,
barbara
Hallo Michael,
eine weitere Möglichkeit, IMHO die Beste in diesem Zusammenhang, wäre eine erste Ausgestaltung des Spiels in Form von Namenszug, Spielbrett und -Figuren oder in Form eines Prototypen zu machen. Diese Dinge kann man dann als Gebrauchsmuster (so genanntes „Patent des kleinen Mannes“ schützen lassen. Beim Namen kommt dann noch die Möglichkeit eines Markenschutzes hinzu, die ebenfalls zu überlegen wäre. Beide Dinge laufen über das Patentamt und kosten leider ein paar Euro. Auch ist das Verfahren für Laien nicht ganz einfach. Da kann man dann ggf. schon einen Patentanwalt brauchen, der die Sache natürlich noch einmal verteuert.
Gruß vom Wiz
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