Hallöchen M.,
die Antwort von Marian ist zwar nicht ganz falsch, aber in wesentlichen Teilen unvollständig, weil eine Patientenverfügung weder bei Gerichten noch bei Behörden, noch bei Banken & Co. zieht.
Für einen solchen Fall braucht man schon eine Generalvollmacht , die in etwa (muß natürlich im Einzelfall angepaßt werden) so auszusehen hat:
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Ich, der unterzeichnete X, geboren am …, wohnhaft …, erteile hiermit Frau Y, geboren am …, wohnhaft …, Generalvollmacht.
Die Bevollmächtigte ist berechtigt, sämtliche Angelegenheiten für mich wahrzunehmen. Sie ist befugt, für mich in gesetzlicher Weise ohne Einschränkung jede rechtlich relevante Handlung vorzunehmen, die von mir und mir gegenüber nach dem Gesetz vorgenommen werden kann, und zwar mit derselben Wirkung, wie wenn ich selbst gehandelt hätte.
Die Vollmacht umfaßt das Recht, insbesondere
- mich gegenüber Gerichten, Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen gerichtlich wie außergerichtlich zu vertreten sowie alle Prozeßhandlungen für mich vorzunehmen;
- bewegliche Sachen, Grundstücke und Rechte für mich zu erwerben oder zu veräußern;
- Zahlungen oder Wertgegenstände für mich anzunehmen, zu quittieren oder Zahlungen vorzunehmen;
- dingliche Rechte jeglicher Art an Grundstücken oder anderen Rechten zu bestellen, zu übertragen, zu kündigen oder aufzugeben;
- mich in Nachlaßangelegenheiten umfänglich zu vertreten, Kündigungen von Todes wegen anzufechten oder anzuerkennen, Erbschaften anzunehmen oder auszuschlagen sowie alle Handlungen vorzunehmen, die zur vollständigen Regelung von Nachlässen und zur Teilung erforderlich oder förderlich sind.
Die Vollmacht schließt die Befreiung der Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB ein.
Die Bevollmächtigte ist ferner berechtigt, im Einzelfall Untervollmacht zu erteilen.
Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus. Die Vollmacht kann jederzeit von mir oder nach meinem Ableben von meinen Erben widerrufen werden.
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Die Vollmacht sollte unbedingt beurkundet werden. Weitere Infos findest Du unter http://www.ederlaw.de/generalvollmacht.htm und - speziell für den Krankheitsfall - unter http://www.medizinfo.com/kopfundseele/alzheimer/gene….
Beste Grüße (auch an Jenny & Euere beiden Ungeheuer *g*)
Tessa